Zusammenfassung
Die formale Organisationsstruktur der FDP orientiert sich – wie das der anderen Bundestagsparteien auch – am Parteiengesetz und an ihrer Satzung. Die Partei ist in Landesverbände gegliedert. Deren Gebiete sind identisch mit denen der Bundesländer der Bundesrepublik. Mithin gibt es 16 Landesverbände. Die Landesverbände können Untergliederung schaffen, was sie durchweg getan haben. Diese Untergliederungen orientieren sich wiederum an den Strukturen der Bundesländer. Sie tragen die Bezeichnungen „Kreis-,“ „Bezirks-“ oder „Ortsverband“. So ist die Partei regional 3-oder viermal gegliedert: Bundesverband, Landesverband, Kreis-oder Bezirksverband mit oder ohne Ortsverband. Von der untersten bis zur obersten Gliederung erfolgt über Stufen die Wahl von Delegierten zu Kreis-oder Bezirksparteitagen – auch „-auschüsse“ genannt – zu Landesparteitagen und schließlich zum Bundesparteitag. Die Partei ist repräsentativ aufgebaut. Alle Gliederungen haben – teilweise differenziert in „engere“ („Präsidien“ genannt) und „weitere“ – Vorstände.
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© 2010 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Dittberner, J. (2010). Organisation. In: Die FDP. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92454-0_4
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Print ISBN: 978-3-531-17494-5
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