Zusammenfassung
Das Vorsorgeprinzip kommt dann zum Tragen, wenn im Falle eines Risikoverdachts die Informationen bei der Risikoabschätzung nicht ausreichen, um das Risiko mit hinreichender Sicherheit zu ermitteln und unter Beachtung der Vorsichtsregeln wissenschaftlich begründete Grenzwerte abzuleiten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen einer Emission und einem Schaden zwar mit hinreichender Plausibilität vermutet wird, aber nicht nachweisbar ist. In solchen Fällen kann beispielsweise die Anwendung des oben genannten ALARA-Prinzips als Vorsorge, also als Handeln ohne wissenschaftlich verlässliche Kenntnis des Risikos, verstanden werden.
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Wiedemann, P. (2010). Das Regelwerk der Vorsorge. In: Vorsorgeprinzip und Risikoängste. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92175-4_4
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