Zusammenfassung
Im alltäglichen Sprachgebrauch bezeichnet Tarifautonomie gemeinhin das Recht der Tarifpartner, ohne staatliche Einmischung die Tauschbedingungen für ihre Mitglieder am Arbeitsmarkt zu regeln. Diesem Verständnis entsprechend hat sich der Staat der Einmischung in die Ausgestaltung der kollektiven Arbeitsbeziehungen vollkommen zu enthalten. Ihm kommt lediglich die Aufgabe zu, einen institutionellen Rahmen, eben einen Konfliktrahmen, für diese autonome Regelung zur Verfügung zu stellen, in dem die kollektiven Arbeitsmarktakteure die widersprüchlichen Interessen ihrer Mitglieder temporär zu Interessenkompromissen verarbeiten können. Dieser durch Gesetzgebung geschaffene, selbst aber gesetzgebungsfreie Regelungsraum steht durch Ableitung aus dem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit unter grundgesetzlichem Schutz.
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© 2010 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH
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Fehmel, T. (2010). Einleitung. In: Konflikte um den Konfliktrahmen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92160-0_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-92160-0_1
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