Zusammenfassung
Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs einen Vertrag, der eine Verfassung für die Europäische Union begründen und die bis dato gültigen Vertragswerke ersetzen sollte. Dieser Verfassungsvertrag war das Ergebnis des so genannten ‚Post-Nizza-Prozesses‘, in dem die Frage nach der Finalität der EU konkretisiert und ihre Handlungsfähigkeit nach der europäischen Osterweiterung verbessert werden sollte. Nach der Ausarbeitung des Verfassungstextes durch einen eigens geschaffenen Konvent sowie seiner Unterzeichnung durch die Staats- und Regierungschefs musste dieser europäische Verfassungsvertrag von allen 27 (damals noch 25) Mitgliedstaaten gemäß den jeweiligen nationalen Rechtslagen und Verfahren, das heißt via Abstimmung im Parlament, Volksreferendum oder einer Kombination aus beidem ratifiziert werden. Juristisch war dabei die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich, das heißt eine einzige Ablehung konnte den gesamten Prozess zum Scheitern bringen und Nachverhandlungen im Europäischen Rat notwendig machen (Vgl. Europäische Gemeinschaften 2005; Shaw 2005) Die den Ratifizierungsprozess begleitende öffentliche Debatte bildet den Untersuchungsgegenstand der empirischen Fallstudien.
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Lingenberg, S. (2010). Fallstudien zur europäischen Verfassungsdebatte. In: Europäische Publikumsöffentlichkeiten. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92120-4_5
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Print ISBN: 978-3-531-17166-1
Online ISBN: 978-3-531-92120-4
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