Da die soziologische Gesellschaftstheorie nur als Beobachtung zweiter Ordnung möglich ist, beobachtet sie die Kritik und Gestaltungsversuche der sozialen Verhältnisse, kann der Gesellschaft aber keine Präskriptionen machen; weder in kritischer noch in gestalterischer Absicht. Die soziologische Gesellschaftstheorie kann darum keine Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Und sie hat sich keine Verantwortung für die Gesellschaft anzumaßen, sondern „den esoterischen Charakter anzunehmen, der aller Wissenschaft zukommt“. (Durkheim 1976: 222) Aber: Wenn die soziologische Gesellschaftstheorie sich selbst beobachtet, sieht sie, dass sie – für jene, die sie betreiben – eine praktische Tätigkeit ist, die in der Gesellschaft stattfindet. Darum trägt die soziologische Gesellschaftstheorie Verantwortung für sich selbst. Und darum ist ihre Verantwortung für sich selbst Verantwortung in der Gesellschaft (vgl. Soeffner 2009: 87). Dies hat in der Gesellschaft in jenem Maße Wirkungen, in dem die soziologische Gesellschaftstheorie praktische Wirkungen zeitigt. Ob dies der Fall ist, ist eine empirische Frage. Dies habe ich in der Einleitung erörtert.
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© 2009 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH
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VOBRUBA, G. (2009). Schluss: Sicherheit und Selbstgestaltung. In: DIE GESELLSCHAFT DER LEUTE. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91960-7_7
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