Auszug
Eines sei vorab festgehalten: Die Länder spielen bei den auch „Gesundheitsreformen“ genannten periodischen Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine wichtige Rolle,2 aber so etwas wie „die“ Position oder „das“ Interesse der Länder gibt es nur in Ausnahmefällen. Die Länder haben in der Gesundheitspolitik bestimmte Aufgabenschwerpunkte wie die Krankenhausplanung oder die Prävention. Aber daraus ergibt sich nicht notwendigerweise eine Interessenidentität. Das politische System der BRD weist den Ländern nicht nur spezifische Kompetenzen in der eigenen sowie der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 GG zu. Sie spielen auch über den Bundesrat parteipolitisch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, der jeweiligen Bundesregierung Steine in den Weg zu legen oder sie aus dem Weg zu räumen. Nachfolgend wird versucht, dieses Gemisch aus unterschiedlichen Interessen bzw. Aufgaben von Bund und Ländern, parteipolitischen Konstellationen und auch persÖnlichem Machtstreben anhand konkreter Beispiele aus der Gesundheitspolitik der letzten zwanzig Jahre zu illustrieren. Zunächst werden die gesundheitspolitischen Institutionen der Länder kurz skizziert.
2 Der landläufige Begriff „Gesundheitsreformen“ ist nicht nur sprachlich verunglückt; schließlich kann man die Gesundheit verbessern oder verschlechtern, aber nicht reformieren. Er geht auch inhaltlich an der Sache vorbei, weil es um Reformen im GKV-System geht, d. h. um Krankheitsbewältigung, und nicht um Gesundheitspolitik im weiteren Sinn einschließlich Prävention und GesundheitsfÖrderung.
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Literatur
Referatsleiter im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg. Der Text gibt die persÖnlichen Auffassungen des Autors wieder.
Der landläufige Begriff „Gesundheitsreformen“ ist nicht nur sprachlich verunglückt; schließlich kann man die Gesundheit verbessern oder verschlechtern, aber nicht reformieren. Er geht auch inhaltlich an der Sache vorbei, weil es um Reformen im GKV-System geht, d. h. um Krankheitsbewältigung, und nicht um Gesundheitspolitik im weiteren Sinn einschließlich Prävention und GesundheitsfÖrderung.
In Bayern und Baden-Württemberg werden die Staatssekretärsposten von Landtagsabgeordneten besetzt, die eine ähnlich bedeutungslose, weil rein repräsentative Funktion haben wie die Parlamentarischen Staatssekretäre in den Bundesministerien. Die Amtschefs sind dort Laufbahnbeamte im Rang eines Ministerialdirektors.
Die Länder sind für die Regionalkassen (AOK, IKK, einige BKKn) zuständig während der Bund mit dem Bundesversicherungsamt die bundesweit operierenden Kassen kontrolliert. Als solche gelten alle Kassen, deren Mitglieder sich über mehr als drei Länder verteilen.
Journalisten nannten das GSG auch die „Dreßlhofer-Reform“.
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Reiners, H. (2009). Die Bundesländer bei der Reform der GKV. In: Schroeder, W., Paquet, R. (eds) Gesundheitsreform 2007. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91786-3_4
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