In der Analyse der politischen Willensbildung in Nationalstaaten wird üblicherweise zwischen der Sphäre der sektoralen und der territorialen Interessen getrennt. Für den deutschen Fall wurden weit rezipierte Thesen entwickelt, die auf der einen Seite den Verbändestaat (Eschenburg 1955; Forsthoff 1971), auf der anderen Seite den Parteienstaat am Werke sahen (Leibholz 1958). Gemeinsam war ihnen die Aussage, der eigentliche Souverän – das Volk – werde durch die übergroße Bedeutung von gesellschaftlichen Partialinteressen in der Ausübung seines Willens behindert. Verantwortlich gemacht wurden vermeintlich pathologische Probleme bei der inneren Strukturierung von Großorganisationen, die zu Oligarchismus und Binnenreferentialität neigen und dadurch das Gemeinwohl zwangsläufig aus den Augen verlieren. Die Thesen vom Verbände- bzw. Parteienstaat stimmten auch darin überein, den jeweiligen Gegenpol der gesellschaftlichen Interessenvermittlung gewissermaßen klein zu reden. Verbände im „Verbändestaat“ gewannen ihre Einflussmacht durch direkten Einfluss auf die Exekutive, die im Parlament einen letztlich willfährigen Partner zur Umsetzung von Ministerialvorlagen sah.
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© 2009 VS Verlag för Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH
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Beichelt, T. (2009). Die intermediäre Sphäre: die Vertretung gesellschaftlicher Präferenzen zwischen Berlin und Brüssel. In: Deutschland und Europa. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91722-1_5
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Online ISBN: 978-3-531-91722-1
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