Diskriminieren heißt Unterscheidungen treffen und sie bewerten. Jede Unterscheidung, wie die zwischen ‚oben‘ und ‚unten‘, ‚innen‘ und ‚außen‘ oder ‚aktiv‘ und ‚passiv‘, führt eine leichte Asymmetrie mit sich, weil – kontextabhängig und kontingent – eine Seite der Unterscheidung gegenüber der anderen bevorzugt wird. In der Philosophie und der Erkenntnistheorie werden ‚Unterscheiden‘ und ‚Bezeichnen‘ als Grundoperationen behandelt, die bei der Beobachtung der ‚Welt‘ unverzichtbar sind. Ein Beobachter muß mit der Unterscheidung beginnen, was er beobachten will und was nicht. Die Asymmetrie in den Unterscheidungen rührt logisch daher, daß in der Anfangsunterscheidung von ‚A‘ und ‚Nicht-A‘ der positive Wert bezeichnet wird, die andere Seite der Unterscheidung aber als Reflexionswert fungiert und als Negation vorläufig unbezeichnet bleibt. Festgestellt wird eine Differenz, wobei der positive Wert den Maßstab für die Abweichung liefert.
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© 2009 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH
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Gomolla, M., Radtke, FO. (2009). Einleitung. In: Institutionelle Diskriminierung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91577-7_1
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-16642-1
Online ISBN: 978-3-531-91577-7
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