Auszug
Die Untersuchung der Umsetzung von Hartz IV im Berliner Bezirk Mitte in frauenspezifischer Sicht offenbart das bisherige Scheitern der Reform, gemessen am, gerade auch regierungsamtlich betonten Anspruch einer verbesserten Förderung von Frauen zur Arbeitsmarktintegration. Die „bewusste Zurkenntnisnahme geschlechtsspezifischer Benachteiligung“, die Johannes Münder aus Paragraph 1, Satz 3 ableitet (Münder 2005: 30), findet in Mitte, zumindest während des Untersuchungszeitraums, nicht statt. Die geschlechtssensible Umsetzung war kein Thema angesichts der vielfältigen Probleme bei der, in kurzer Zeit zu vollziehenden Implementation des SGB II in die Praxis. Um das Bild des Jobcentermitarbeiters aus Mitte aufzunehmen: Frauenfragen sind „Kür“ und eben nicht Pflichtprogramm. Sie werden zum freiwilligen Zusatz deklariert, der angesichts der großen Probleme bei der Umsetzung der Reform gegenwärtig nicht zu leisten sei. Die Nichtbeachtung einer geschlechtersensiblen Umsetzung bei den übergeordneten staatlichen Ebenen und der Bundesagentur bestärkt die lokale Ignoranz und verschafft wohlfeile Ausreden. In der praktischen Umsetzung bestätigt sich die Vermutung, wonach die geschlechtsspezifischen Effekte kein ernsthaftes Thema der Arbeitsmarktreformen waren. Einmal mehr bekräftigt die Dethematisierung der Genderfrage die Grundmuster, in denen sich bereits der „alte“ Sozialstaat mit seinem „male bread-winner model“ bewegte. Die „größte Reform“ ist — nicht nur in dieser Dimension (s.u.) — ein Schritt zurück. Die eingefügte Genderpassage konnte in ihrer Randständigkeit und institutionellen Unverbindlichkeit nicht zum Leitstern der Reform werden, sondern diente eher der kurzfristigen Legitimationsbeschaffung, als es um die Zustimmung der vielen Zweiflerinnen und Zweifler zu diesem Vorhaben ging.
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Literatur
Tatsächlich bestätigt eine Erhebung des IAB, wonach 2005 und 2006 Alleinerziehende bundesweit am längsten im Leistungsbezug des SGB II blieben (IAB 2007), woraus sich allerdings nicht erschließen lässt, ob und wie sie gefördert wurden oder ob sie trotz Erwerbstätigkeit im Leistungsbezug verblieben.
Im Jahresbericht 2007 zum SGB II heißt es dazu: „Während Frauen bei vielen Instrumenten angemessen vertreten sind, sind sie besonders bei den Instrumenten, die die direkte Integration in den Arbeitsmarkt fördern, stark unterrepräsentiert“ (Bundesagentur für Arbeit 2008: 50).
„Tatsächlich konnte ich empirisch nachweisen, dass unterhalb eines gewissen Niveaus ökonomischer Sicherheit, beruhend auf der Sicherheit des Arbeitsplatzes und der Verfügung über ein Minimum an regelmäßigen Einkünften, Akteure nicht im Stande sind, die Mehrheit jener Handlungen durchzuführen, die eine Anstrengung hinsichtlich der Bemächtigung von Zukunft implizieren“ (Bourdieu 2000: 20).
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(2009). Soziale Bürgerrechte auf dem Abstellgleis. In: Soziale Bürgerrechte unter Druck. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91405-3_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-91405-3_4
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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