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Auszug

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland geht auf das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ aus dem Jahr 1883 im Rahmen der von Bismarck initiierten Sozialgesetzgebung (1883 – 1889) zurück (Riesberg & Busse 2003). In ihren Ursprüngen im Jahr 1883 sowohl im Deckungsgrad mit 10% der Bevölkerung als auch bei den Leistungen (z.B. war Krankenhausbehandlung keine Pflichtleistung der Krankenkassen) eher bescheiden, ist die GKV bis heute in zentralen Strukturmerkmalen (z.B. Selbstverwaltung, Ansatz am Arbeitnehmerstatus, Finanzierung über Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber) im Wesentlichen gleich geblieben. Im Folgenden wird — analog dem entsprechenden Kapitel über das Gesundheitswesen in den USA — auf Arten des Krankenversicherungsschutzes und die Entwicklung der Gesundheitsausgaben eingegangen. Danach wird spezifischer die Regulierung des Krankenhaussektors und die Entwicklung und gegenwärtige Lage des Trägerpluralismus im Krankenhauswesen beschrieben.

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Literatur

  1. Vgl. hierzu allerdings Simon (2000: 229–232), der argumentiert, dass das Selbstkostendeckungsprinzip mit dem GSG lediglich formal, nicht aber de facto abgeschafft wurde.

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  2. DRGs als Klassifikations-und Vergütungssysteme werden im Rahmen dieser Arbeit als bekannt vorausgesetzt, auf eine Darstellung wird darum verzichtet (vgl. für allgemeine Einführungen z.B.: Lauterbach & Lüngen 2000; Tuschen & Trefz 2004: 125–131, bzw. für eine spezifischere Analyse, inwieweit die kalkulierten Kosten der Fallpauschalen den tatsächlichen Ressourcenverzehr in Krankenhäusern widerspiegeln: Schreyögg, Tiemann, & Busse 2006). An dieser Stelle sei nur erwähnt, dass sich der Preis für einen Krankenhausfall in einem Fallpauschalensystem auf Basis von DRGs grundsätzlich aus der Multiplikation zwischen Basisfallwert und Relativgewicht ergibt. Der Basisfallwert ist dabei der Geldbetrag, der die durchschnittliche Fallschwere für alle DRGs angibt, dass Relativgewicht (bzw. auch synonym hierfür: die Bewertungsrelation) dagegen bestimmt die relative ökonomische Fallschwere der jeweiligen DRG. Entspricht die DRG also genau dem Durchschnitt, so nimmt das Relativgewicht den Wert 1 an. Während die Relativgewichte bundesweit gelten, werden die Basisfallwerte voraussichtlich bis zum Jahr 2009 nach und nach von einem krankenhausindividuellen auf ein landeseinheitliches Niveau gebracht (siehe weiter unten).

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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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(2008). Grundzüge des Gesundheits- und Krankenhauswesens der Bundesrepublik Deutschland. In: Erlöse — Kosten — Qualität: Macht die Krankenhausträgerschaft einen Unterschied?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91213-4_8

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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  • Online ISBN: 978-3-531-91213-4

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