Auszug
Besian Demiri und Aleksandra Arsovska sind Jugendarbeiter, die für die NGO „Loja“ in der mazedonischen Stadt Tetovo aktiv sind. In einem gemeinsamen Gespräch fragte der Autor den albanischen jungen Erwachsenen Besian, ob er es sich vorstellen könnte, eine mazedonische Freundin zu haben und die mazedonische junge Frau Aleksandra, ob sie es sich vorstellen könnte, einen albanischen Freund zu haben.
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Literatur
Siehe: Weber (1922/2006: 52).
Liechty/ Clegg (2001: 195).
Ebd.
De Klerk (1999: 108).
Vgl. hier auch die Argumente von McGarry/ O’Leary (1993b: 14).
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Die Loslösung Finnlands von Schweden (1917) oder Singapur von Malaysia (1965). Vgl. Ryan (1995: 38).
Hippler (2003), Online-Text.
Wright (1987: 120ff.).
Ebd.: 123.
Rein semantisch sollte man hier zwischen „Vergesellschaftung“ im Sinne von „das Vergesellschaften“ — in der Bedeutung von „in das Eigentum einer oder der Gesellschaft überführen“ bzw. „Privateigentum vergesellschaften“ — und der Verwendung von Simmel als den „Prozess der Formierung einer Gesellschaft“ unterscheiden. Vgl. das Kapitel 9 („Der Raum und die räumlichen Ordnungen der Gesellschaft“). Simmel (1908/1958: 460ff.).
Dirk Baecker unter Bezug auf: Simmel (1908/58).
Moltmann (2002a: 31).
Der Libanon ist ein „multikonfessionelles“ Land, dessen Gesamtbevölkerung von ca. 4,5 Millionen Einwohnern sich in 18 offiziell anerkannte Religionsgemeinschaften aufteilt, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine begrenzte gesetzgebende und rechtsprechende Gewalt für ihre jeweiligen Konfessionen haben: 60 Prozent Muslime (davon ca. 32 Prozent Schiiten als größte Gruppe; 21 Prozent Sunniten, 7 Prozent Drusen). Der Rest der libanesischen Bevölkerung sind vorwiegend Christen (darunter 25 Prozent Maroniten sowie kleinere orthodoxe und orientalische Gemeinschaften wie Armenier, Assyrer, Protestanten). Fundierte Analysen über die libanesische Vorkriegsgesellschaft sowie über die Veränderungen während des Bürgerkrieges lieferten: Hanf (1990) und Khalidi (1991).
Lederach (1997: 12f.).
Moltmann (2002a: 31).
Liechty/ Clegg (2001: 102).
Allport (1954: 191). Übersetzung des Autors.
Ebd.: 48.
Ebd.: 191.
Scarry (1998: 45).
Der paradigmatische Fall dafür ist das auf dem Arbeitsmarkt angewandte Prinzip „affirmative action“, eine positive Diskriminierung der schwarzen gegenüber der weißen Bevölkerung. Bewerben sich ein Schwarzer und ein Weißer um dieselbe Arbeitsstelle, bekommt sie der Schwarze. Der „African National Congress“ (ANC) verteidigte diese Praxis: „For millions of South Africans affirmative action means advance to a better life, a long overdue chance to come into their own and start enjoying the good things the country has to offer. For others, particularly those leading comfortable lives today, it signifies a new form of discrimination and injustice, a vengeful form of juggling around with race quotas so as to threaten their livelihoods and security. We see this as a false choice“. In: African National Congress (1994), „Affirmative Action and the New Constitution“. http://www.anc.org.za/ancdocs/policy/affirm.html (23.3.2003).
Volkan (1997: 22).
Siehe den Aufsatz von Gerhard Hauck (1996) mit dem aussagekräftigen Titel: „Vom ‚faulen Neger ‘zum ‚Egoismus der Gene ‘— über Kontinuität und Wandel rassistischer Denkfiguren in der Ethnologie“.
Egan/ Taylor (2003: 99). Zur Ideologie der Afrikaaner siehe: Sparks (1990), Grobbelaar (2001) und Moodie (1975).
Alexander (2001: 15).
Ebd.: 18.
Siehe: Marais (1998: 7).
Harris (1972: 143).
Ebd.: 146.
Santino (2001: 61).
Wilson (1990).
Vgl. dazu die Studie von Jarman/ O’Halloran (2000: 11). Zu einem vergleichbaren Befund kam Frederick Boal für das Jahr 1969. Zitiert in: Murtagh (2002: 35).
Dieses Denken muss im Alter von drei Jahren noch nicht zu negativen Folgen führen. Es ist jedoch mehr als bedenklich, dass 51 Prozent der 3-jährigen Kinder bereits ein „ethnisches Bewusstsein“ haben. Connolly/ Healy (2004: 5).
Shirlow (2003). Vgl. Shirlow/Murtagh (2006).
Waldmann (1998b: 111).
Hobsbawm (1990: 167f.).
Zitiert in: Teger (1980: 84).
Ebd.: 89.
In Abwandlung von Max Webers Figur des „politischen Unternehmers“ verwendete Norbert Ropers den Begriff „ethnische Unternehmer“, um die Bedeutung der politischen Führung im Eskalationsprozess hin zum ethnopolitischen Konflikt hervorzuheben. Siehe: Ropers (1995a: 8).
Wright (1987) und (1990).
Burton (1978: 9) und Waldmann (2003: 109).
Waldmann (2005: 239f.).
Burton (1978: 35).
Waldmann (2003: 116).
Ders. (2005: 240).
Genschel/ Schlichte (1997: 505).
Ebd.
Siehe: Festinger (1962).
Ebd.
Der Begriff stammt aus: Farren (2000: 107).
Vgl. Murtagh (2002: 34).
Waldmann (1998b: 114).
Ausführliche Darstellungen der „Interface“-Gebiete in ihrer Entstehung, deren Hintergründe sowie einen genaueren Überblick über die Gewalteskalationen seit 1996 finden sich in: Jarman (1997b), (1999) und ders. (2002) sowie Jarman/O’Halloran (2001) und dies. (2000).
In: Sunday Telegraph. 10.6.2002.
Einen historischen Überblick findet sich in: Jarman (2002: 23).
Siehe die aktuellen Zahlen in: The Guardian. 14.4.2004.
Kommentar in: Ebd.
John Darby wird zitiert in: Murtagh (2002: 36).
„Not surprisingly, ethno-sectarianism plays a dominant role in influencing where residents shop and use facilities, and how far they are prepared to travel. This is demonstrated by the fact that the great majority of consumer interaction is between origins and destinations of the same religion. The few visits that cross ethno-sectarian boundaries and interfaces can be accredited to the use of large ‘neutrally’ sited shopping centres“. Siehe: Ebd.: 84.
Vgl. dazu auch die Studie von Jarman/ O’Halloran (2000: 11). Zu einem vergleichbaren Befund kam Frederick Boal bereits im Jahre 1969. Zitiert in: Murtagh (2002: 35).
Siehe den Bericht in: The Washington Post. 3.12.2004.
In: The Guardian. 22.11.2004.
Die „Löwen“ (Lavovi) waren eine geheime, paramilitärische Spezialeinheit, die vom ehemaligen nationalistischen Innenminister Ljube Boskovski ins Leben gerufen worden war und faktisch als dessen Privatarmee gegen die albanische „National Liberation Army“ geführt wurde. Als deren Sprecher trat der bekannte und populäre mazedonische Moderator Toni Mihajlovski auf (u.a. der Moderator der mazedonischen „Big Brother“-Staffel). Mihajlovski charakterisierte die Löwen als „anti-terrorist army“. In: Interview mit dem Autor; 14.10.2004 (in Tetovo). Die Löwen waren jedoch in zahlreiche ausschließlich kriminelle Aktivitäten involviert und gingen äußerst brutal vor. Siehe den Bericht von Amnesty International (2004). Nach dem Ende des bewaffneten Konfliktes waren sie zunächst von Boskovski als Anti-Terror-Einheit in die legalen Sicherheitskräfte eingegliedert worden. Auf internationalen Druck wurden sie jedoch im Frühjahr 2002 aufgelöst.
Yannis Varnakos, aus der Gruppe der 25 griechischen Anwälte. In: The Guardian. 22.11.2004.
Siehe den ausführlichen Bericht in: The Washington Post. 3.12.2004.
Siehe im Folgenden: MacGinty (2000).
Ebd.
Ebd.
Ders. (2003: 235).
Armstrong (1982: 7).
Jarman (1997: 11).
Bryan (2000: 192).
Jarman (1997: 8).
Bryan (2000: 192f.). Meine Hervorhebung.
In: Interview mit dem Autor. 6.6.2003.
Jarman (1997: 8).
Ebd.: 9.
Ebd.: 10.
Zitiert in: Senghaas (2001: 38).
Die Urheberschaft des Begriffes „Entschleunigung“ wird von ÖKologen reklamiert. Einen Konjunkturschub erhielt der Begriff Ende der 90er Jahre durch das viel beachtete Buch „Die beschleunigte Gesellschaft“ von Peter Glotz: Glotz (1999a). Vgl. den Aufsatz von Glotz (1999b) mit dem Titel: „Kritik der Entschleunigung“.
Siehe: Steinweg (2003: 111).
Einen allgemeinen Überblick über die Rolle von Gedächtnis und Erinnerung im Kontext ethno-politische Konfliktsituationen findet sich in Cairns/ Roe (2003) und Devine-Wright (2003).
Halbwachs (1966/2006: 57ff.).
Ders. (1967: 2).
Ebd.: 14ff.
Vgl. Assmann (1999/2006: 131).
Kühner (2003: 70).
Halbwachs (1967: 55f.).
Noetzel (2006: 15).
Assmann (2005: 80).
Ders. (2000: 19ff.).
Ebd.: 37.
Ebd.: 15 und 37.
Jarman (1997: 4f.).
Ebd.: 5.
Ebd.: 7.
Ebd. Hervorhebung im Original.
Definition der „American Psychiatric Association“ aus dem Jahre 1994. Zitiert in Montiel (2000: 94).
Schon beim Versuch der Definition von kollektivem Trauma müssen Einschränkungen hingenommen werden: „Insgesamt scheint für das Trauma mehr noch als für andere psychologische Konzepte zu gelten, dass seine Formulierung und Weiterentwicklung zutiefst vom historisch-sozialen und kulturellen Kontext geprägt ist“. Kühner (2003: 11). Bekannte Psychologen wie Jan Philipp Reemtsma und David Becker kritisieren den inflationären Gebrauch des Begriffs. Die Sozialpsychologin Kühner weist aufgrund der Kontextabhängigkeit auf die nachvollziehbare Kritik am Konzept des kollektiven Traumas hin, wie sie vor allem von Historikern formuliert wird. Historiker betonen, dass jedes „kollektive Trauma“ spezifische historische, wirtschaftliche, und politische Hintergründe und dementsprechend spezifische Folgen hat. Siehe: Ebd.: 12.
Ebd.: 14.
Ebd.: 26.
Ebd.: 27. Der niederländische Psychiater Hans Keilson führte hierzu eine Langzeitstudie mit jüdischen Kriegswaisen durch. Er fand heraus, dass die Art und Weise, wie mit den Kindern in den Jahren nach dem traumatisierenden Ereignis umgegangen wurde, einen größeren Einfluss auf die Entstehung von Traumasymptomen hatte als das Ereignis selbst. Siehe die Darstellung in: Steinweg (2003: 113).
Vgl. Bar-On (2001: 216ff.).
Kühner (2003: 45).
Volkan (1997: 43).
Ebd.: 44.
Ebd.: 48.
Ebd.: 81.
Siehe: Waldmann (1989: 13ff.).
Nagler (2001: 49f.).
Carnegie Commission on Preventing Deadly Conflict (1997: xvii und 25).
Camus (1953/2001: 29).
Waldmann (1989: 14).
Ebd.: 15.
Durkheim (1961/1984: 107).
Sofsky (2005: 17).
Siehe im Folgenden: Brock (2005), Online-Text.
Ebd.
Ebd.
Ebd. Zum einen ist den neuen Sicherheitsdiskursen positiv zu bescheinigen, dass sie dazu beigetragen haben, dass es zu einer wesentlichen und fundierten Ausgestaltung der Methoden bzw. Maßnahmen ziviler Konfliktbearbeitung kam. Doch dieser verstärkte „Trend“ in Richtung ziviler Konfliktbearbeitung führte nicht zu einem gleichzeitigen Rückgang der Nachfrage an militärischer Konfliktbearbeitung. Siehe: Ebd.
Ebd.
Ebd.
Auf der juristisch-theoretischen Ebene unterscheidet der demokratische Rechtsstaat zwischen der „privaten“ Sicherheit, die der Einzelne im individuellen Interesse erstrebt und in Freiheit und Selbstverantwortlichkeit nach eigenen Maßstäben bestimmt, und der öffentlichen Sicherheit, die der Staat im öffentlichen Interesse nach Maßgabe des objektiven Rechts zu gewährleisten hat. Die im öffentlichen Interesse zu schützende Sicherheit umfasst in diesem Sinne alle Sicherheitsbelange einer Gesellschaft. Siehe die ausführliche Analyse in: Erbel (2002).
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(2008). Die Fragilität von Friedensprozessen: freiwillige Apartheid. In: Zwischenwelten: Weder Krieg noch Frieden. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91196-0_3
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