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Verfassungsänderungen als Ergebnisse rational-sozialen Handelns — Erkenntnisse, Modell und Test

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Book cover Verfassungsänderungen in etablierten Demokratien
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Auszug

Dieses Kapitel resümiert zunächst, welche Akteure wann, wie und wie stark in die Aushandlungsprozesse involviert waren. Im zweiten Abschnitt werden wesentliche Befunde der Hauptanalyse mit Blick auf die Frage nach der Rationalität verfassungspolitischen Handelns wiedergegeben. Danach wird das entwickelte Phasenmodell vorgestellt, das auf den Befunden zur Rationalität des Handelns aufbaut und ohne sie nicht verständlich wäre. Im vierten Abschnitt werden die mit ihm verbundenen Annahmen anhand nicht verabschiedeter Verfassungsänderungen gegengeprüft. Dieser Test komplettiert die Hauptuntersuchung methodisch. Der fünfte Abschnitt diskutiert, ob die beobachtete Verfassungsänderungspolitik dem Idealtypus „normaler Politik“ oder demokratischer Verfassungspolitik entspricht.

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Literatur

  1. Der Beauftragte der Regierungspartei für die Verfassungsänderung erklärte: „Jeder Bürger allein und insbesondere jede gesellschaftliche Formation [...] hat die Pflicht und das Recht, seine Position zum Ausdruck zu bringen und Druck auszuüben, indem er sich an das gemäß der Verfassung zuständige Organ wendet, d.h. das Revisionsparlament bzw. die das Parlament bildenden Parteien und Abgeordneten“ (Venizelos 2002: 48).

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  2. Inwiefern die Gesetzesmaßnahmen als geeignete Instrumente dazu nutzten, das ursprüngliche Ziel der Inuit zu erreichen — die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entmarginalisierung und Selbstregierung — wird hier nicht bewertet. Die Armut und die finanzielle Abhängigkeit von der Bundesregierung mitsamt ihren politischen und gesellschaftlichen Implikationen waren nicht aufgelöst worden. Am Ende der Aushandlungen 1998 waren die sozialen und ökonomischen Probleme in den ostarktischen NWT im kanadaweiten Vergleich dramatisch, die Kosten für Arbeitslosen-und Sozialhilfe, Bildungsausgaben u.ä. explodierten (auch wegen des beträchtlichen Bevölkerungswachstums), das Bildungsniveau war weiter niedrig. Das von der Bundesregierung für das Gebiet vorgesehene Budget reichte gerade für die Durchführung der Reform und die Aufrechterhaltung des Status quo, nicht aber für materielle Politikverbesserungen. Ohne weitere Transferzahlungen und Förderprogramme konnte das Territorium nicht bestehen (Anderssen 1998; Globe and Mail, 05.06.1998).

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  3. Die Übertragung jeweils eines bestimmten Typus theoretisch plausibler Spielkonstellationen (Scharpf 2000) auf die hier untersuchten Aushandlungsphasen oder einzelne Situationen gelang nicht.

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  4. Beispielsweise konnte der Wertekonflikt zwischen den griechischen Parteien PASOK und ND über den besten Grundtypus des politischen Systems (parlamentarisch, semipräsidentiell) nicht aufgelöst werden, doch die Aussicht, die Verteilung von Kompetenzen und die Abgeordnetenrechte neu zu regeln, also die Verquickung mit distributiven Interessen (Scharpf 2000), war ein Anreiz für die ND sich auf Verhandlungen einzulassen.

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  5. So bezogen sich allein elf individuelle Vorlagen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Grünen, PDS, FDP und des Bundesrats auf die Festschreibung des Tierschutzes (Schindler 2000, Schindler 2005).

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  6. Auch in der seit den 1980er Jahren zwischen PASOK und ND umstrittenen Frage einer obligatorischen, optionalen oder ausgeschlossenen Erwähnung der Religionszugehörigkeit im Personalausweis wartete die PASOK-Regierung zwischen 1994 und 1996 ab (Molokotos-Liederman 2003: 8).

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  7. So gebe die Bundesregierung vor, die Städte und Gemeinden entlasten zu wollen, plane aber zugleich neue Lasten für die Gemeinden durch eine Befristung der Arbeitslosenhilfe. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer komme nur einem kleinen Teil der Unternehmen zugute, belaste aber viele, und die Steuerpolitik der Bundesregierung sei unsozial (Handelsblatt 15.05.1995). Siehe auch Kapitel 4.4.

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  8. Premier Ahern wollte die Problematik auf keinen Fall ohne Konsens mit der Opposition klären. Ein weiteres, aber nicht den Ausschlag gebendes Motiv der Regierung bestand darin, den Erfolg der drei anderen für das nächste Verfassungsreferendum bereits vorgesehenen Vorlagen nicht durch eine umstrittene vierte zu gefährden (Downing 2001b).

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  9. Ein maritimer Minenabwehrverband wurde 1991 nach dem Ende des Golfkriegs in der Golfregion eingesetzt. Eine Chronologie der Auslandseinsätze der Bundeswehr seit 1990 in Kleinwächter/ Krämer 2007: 123–126.

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  10. Die SPD hielt eine Grundgesetzänderung für erforderlich, wollte aber nur Friedenseinsätze im Rahmen einer reformierten UNO zulassen. Obwohl sie binnen kurzer Zeit von ihrem eigenen Entwurf einer Grundgesetzänderung vom 23.06.1992 abrückte und eine moderatere Position bezog, ging ihr der Entwurf der Regierungsfraktionen zu weit. Die PDS/LL wandte sich prinzipiell gegen Militäreinsätze. Bündnis 90/Die Grünen lagen zwischen beiden Positionen. Sie lehnten Auslandseinsätze ab bzw. befürworteten nur absolute Ausnahmefälle im gewaltfreien Konfliktschlichtungsbereich unter UN-Führung (Thränert 1993; Hoffmann 1993: 75f.).

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  11. Kritisiert wurde, die Aufzählung möglicher Einsatzszenarien und ihre Verkopplung mit unterschiedlichen parlamentarischen Mehrheiten verwirre eher als dass sie klarstelle. Es entstehe der Eindruck, alle Auslandseinsätze, die nicht in das gegebene Schema passten, wären per se nicht verfassungskonform. Die klare Feststellung eines bestimmten Szenarios sei nicht immer möglich, besonders die Grenze zwischen friedensschaffenden und friedensunterstützenden Einsätzen könne fließend sein. Die explizite Nennung der UN-Organe und ihrer Vorgehensweisen könne schnell unaktuell werden, und die vorgesehene Zweidrittelmehrheit für Einsätze im NATO-und WEU-Rahmen widerspreche dem Charakter der Bündnisse, der schnelles Handeln erforderlich machen könne (Löwe 1994: 241f.).

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  12. Das erfolgreiche Verfassungsgesetz von 1982 war zwar ebenfalls ein Reformpaket gewesen, doch glich damals die Flexibilität des formalen Änderungsprozesses das erhöhte Potenzial für Rechtsstreitigkeiten in der Wahrnehmung der Akteure aus (Manfredi 1997: 126). Diese Flexibilität war inzwischen weniger gegeben.

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  13. Im nachfolgenden Parlament war daher eine Dreifünftelmehrheit für die Annahme der Änderung notwendig. DIKKI und Linksallianz positionierten sich gegen die Vorschläge der großen Parteien für eine Beibehaltung des Status quo (Sotirelis 2001b: 27), zumal sie als kleine Akteure keine individuellen Gewinne aus einer Änderung zu erwarten hatten. Die Änderung hätte je nach vorgesehenem Alternativprocedere die stimmen-bzw. mandatsstärkste Parlamentspartei gegenüber dem Status quo begünstigt.

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  14. Das Parlament sollte den Staatspräsidenten ohne Beschränkung der Wahlgänge inklusive Fortsetzung in einem nachfolgenden neugewählten Parlament so lange wählen, bis eine qualifizierte Mehrheit zustande käme (Sotirelis 2001b: 31, 177–213).

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  15. Das Engagement der Befürworter für die Ratifizierung des Nizza-Vertrags war sehr beschränkt, weil sie fest mit einer Zustimmung rechneten (Lee/ Creed 2004: 178).Bis dahin gingen Verfassungsreferenden immer positiv für Vorhaben aus, denen die größte Oppositionspartei zugestimmt hatte. Zudem galt die Bevölkerung als proeuropäsch. Befragungen identifizierten als wichtigsten Grund für die hohe Stimmenthaltung im Referendum das Gefühl, die zur Entscheidung stehenden Sachverhalte nicht verstanden zu haben (EORG 2002: 7; Lee/Creed 2004: 172).

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  16. Dies waren die Maul-und Klauenseuche, innenpolitische politische Skandale und die Wahlen in Großbritannien, die wegen ihrer Auswirkungen auf den nordirischen Friedensprozess bedeutungsvoll waren (Gilland 2002a: 530).

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  17. Die absolute Zahl der Nein-Stimmen hatte gegenüber der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrags über eine Änderung der irischen Verfassung sogar abgenommen. Das Scheitern wurd daher vor allem durch die hohe Zahl an Enthaltungen bzw. Nichtteilnehmern am Referendum erklärt (EORG 2002: 7).

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  18. So könnte herausgefunden werden, ob sie nicht nur notwendige, sondern auch hinreichende Bedingungen für Verfassungsänderungen sind. Diese „indirect method of agreement“ (Mill 1967) ist jedoch wenig effizient, da nicht alle gleichen Konstellationen geprüft werden können und jede Verifikation nur einen besseren Plausibilitätstest darstellt.

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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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(2008). Verfassungsänderungen als Ergebnisse rational-sozialen Handelns — Erkenntnisse, Modell und Test. In: Verfassungsänderungen in etablierten Demokratien. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91193-9_8

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-91193-9_8

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-15667-5

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