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Die kooperative Phase: Veränderte Entscheidungsperzeption, soziales Handeln und Selbstläuferprozesse

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Auszug

Dieses Kapitel zeichnet eine auf den ersten Blick verblüffende Entwicklung nach: In allen untersuchten Fällen kontrastierten die Interaktionsorientierung und Entscheidungsperzeption der Akteure deutlich mit der vorangegangenen Aushandlungsphase. Es wird beschrieben und erklärt, wie es trotz der unaufgelösten Konflikte, der teils hohen Zahl involvierter und betroffener Akteure auf unterschiedlichen Handlungsebenen und uneindeutiger Kosten-Nutzen-Bewertungen dazu kam, dass die Mitspieler sich den Initiatoren annäherten und mit diesen auf Entscheidungsvorlagen verständigten.

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Literatur

  1. Basierend auf den Gesprächen mit der Bundesregierung, hatte die TFN der Territorialregierung dieses Datum vorgeschlagen, um Planungssicherheit zu haben (Cameron/ White 1995: 98). Nach deren Zustimmung wurde es Bestandteil der Forderungen von Territorialregierung und TFN an die Bundesregierung, die das Datum akzeptierte.

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  2. Bundesminister Siddon erklärte, mit der Politischen übereinkunft sei ein neuer Partner zur kanadischen Familie hinzugekommen, und die Inuit zählten nun — mit Blick auf das Landabkommen — zu den größten Landbesitzern der Welt (Cernetig 1992).

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  3. Die Kritik richtete sich auf die Klausel, dass die „Inuit hereby cede, release and surrender to Her Majesty The Queen in Right of Canada, all their Aboriginal claims, rights, title and interests, if any, in and to lands and waters anywhere within Canada“ (An Agreement between... 1993: Art. 2.7.1.). Diese auch in anderen Landabkommen genutzte Formel sollte eine eindeutige Rechtssicherheit gewährleisten. Im Gegenzug garantierte der Vertrag den Inuit dauerhaft bestimmte, konstitutionell geschützte Rechte und Vorteile (Hicks/ White 2000: 33). Zusätzlich wurde explizit erklärt, dass die Vertragsinhalte nicht die verfassungsmäßiigen Rechte der Inuit als kanadische Bürger und als Ureinwohner berühren (An Agreement between... 1993: Art. 2.7.3.).

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  4. Nur indirekt formulierte der Bundesminister für Indianerangelegenheiten und nördliche Entwicklung in der zweiten Lesung des Nunavut-Gesetzes am 04.06.1993, dass sich aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Notwendigkeit weiterer Änderungen (housekeeping legislature) ergebe, um die Trennung der NTW und die Etablierung eines neuen Territoriums gesetzlich zu reflektieren (House of Commons 1993: 20394).

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  5. Ähnliches lie der TFN und der NWT-Regierung beobachten. Dort ergab sich die Annäherung nicht aus dem ähnlichen sozialen oder ethnischen Hintergrund, sondern aus der Konstanz der Kontakte über einen langen Zeitraum und die Herausbildung auch persönlicher Beziehungen (Molloy 1993).

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  6. 1995 bis 1996 organisierte die Implementationskommission 62 öffentliche Beratungen und Diskussionsrunden, vor allem in den Nordwestterritorien und speziell auf dem Gebiet des späteren Nunavut. Sie dienten dazu, die Öffentlichkeit über die Einzelheiten der Implementation zu informieren und die Meinungen der Bürger bezüglich der zukünftigen Gestaltung Nunavuts aufzunehmen (NIC 1995: 9, A-9).

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  7. Verfassungskonferenzen waren eine typische Aushandlungsform auf Bundesebene. Nach dem Scheitern der Meech-Lake-übereinkunft, das auch auf mangelnde Beteiligung der Parlamente und der Bürger zurückgeführt wurde, gab es Bemühungen, den Willensbildungsprozess auszuweiten. Beim Charlottetown-Verfahren war dies der Fall, etwa hinsichtlich der Ureinwohnergruppen (Kanengisser 2005; Thunert 1997: 77; Schultze 1997a).

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  8. Der Bericht sprach Empfehlungen zur Etablierung eines dezentral organisierten politisch-administrativen Systems aus, die sich grundsätzlich an den NWT und der dortigen Diskussion (und beispielsweise nicht an dem mehrheitlich von Inuit besiedelten Grönland) orientierten (Cameron/ White 1995: 101–105). Die Vorschläge berührten viele praktische Fragen der Reform, beispielsweise das Wahlsystem, die Trennung von gemeinsamen Vermögen, Verbindlichkeiten von Nunavut und den NWT, die Ausbildung von Regierungs-und Verwaltungsbeamten, das Bildungssystem und eine arbeitnehmerfreundliche Struktur der Verwaltung.

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  9. Die Anwendung der Charta bezog sich explizit auf das „Parlament und die Regierung von Kanada im Hinblick auf alle in den Kompetenzbereich des Parlaments fallenden Angelegenheiten, einschließlich aller An gelegenheiten betreffend Yukon und die Nordwestterritorien“ sowie die Parlamente und Regierungen der Provinzen (Constitution Act, 1982: Art. 32 [1]).

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  10. Die ausführliche Regelung bestimmter Sachverhalte wurde aber oft aus dem Landabkommen in Neben-abkommen (side agreements) ausgelagert, um sie später klären zu können, Pattsituationen in Verhandlungen aufzubrechen und um ihren verfassungsrechtlichen Schutz zu vermeiden (Dickson 2004: 428 ff.). Dieser Schutz bezog sich also allenfalls auf bestimmte Grundsätze, nicht die Details.

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  11. Nur wenn Ontario, Quebec, British Columbia sowie mindestens zwei Atlantik-und Prärieprovinzen zustimmten, sollte die Bundesregierung eine Verfassungsänderungsinitiative einbringen können (An Act... 1996; Kaiser 2002: 145).

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  12. Beispielsweise standen trotz Bemühungen nicht genug qualifizierte Inuit für die neuzuschaffenden Institutionen, v.a. die Führungspositionen, bereit, so dass entgegen den eigentlichen Intentionen der Inuit Personal „von außen“ eingesetzt werden musste, und die Bundesregierung weigerte sich, mehr Geld für jene dezentralen Institutionenmodelle bereitzustellen, die nach Ansicht der Inuit eher ihren Traditionen und Bedürfnissen entsprachen, aber nach ihrer Kalkulation mehr kosteten als sonst üblich (Irwin 1997).

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  13. Anawak akzeptierten alle drei Seiten: Er war Inuk, besaß als langjähriger Abgeordneter für den Nunavut-Wahlkreis im kanadischen Unterhaus Erfahrung in der Bundespolitik, gehörte der Bundespartei der Liberalen an, engagierte sich für ein Territorium Nunavut, vertrat aber nicht immer die Positionen des engen internen Kreises der Nunavut-Aktivisten. Der Vorsitzende der Nunavut-Regionalgruppe im NWT-Parlament, Ed Picco, war selbst Mitglied der Liberalen Bundespartei (Phillips 1997).

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  14. Dieses regelte die Wahl zum Nunavut-Territorialparlament vor dem 01.04.1999, die Gültigkeit von nach NWT-Recht gewährten Rechten, Privilegien, Genehmigungen u.übertragung bestehender Pachtverträge auf dem Gebiet Nunavuts von der Bundesregierung an die Regierung von Nunavut, die Machtausstattung des übergangskommissars für Nunavut, das Recht des Governors in Council, Eigentum von den NWT an Nunavut zu übertragen, sollten keine Vereinbarungen zwischen den Territorien zustande kommen, die übertragung von Vereinbarungen zwischen der Regierung der NWT und Angestellten im öffentlichen Sektor auf das zukünftige Nunavut, Mechanismen zur Festlegung und übertragung der Zuständigkeit der NWT-bzw. Nunavut-Gerichte und deren Verwaltung sowie die Duplizierung bestimmter Gesetze, die bereits in den NWT galten, für Nunavut, ebenso des Schemas der Regierungsverwaltung, öffentlicher Ämter und Gremien (HoC 1998c: 1545).

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  15. Hatte die Regierung noch im Januar 2000 Parlamentswahlen vor der endgültigen Zusage zum Beitritt Griechenlands zur EWU auf dem EU-Gipfel in Portugal im Juni ausgeschlossen, weil sie erst dann ihr Programm erfüllt habe und sich der Bewertung der Wähler stellen wollte (ANA 2000a, 2000b), so entschied sich Simitis am 04.02.2000 überraschend für den gegenteiligen Schritt. Während die ND ihn aus den von PASOK genannten Gründen als sinnvoll bewertete, lehnten die anderen Parteien ihn wegen der Sprunghaftigkeit, des taktischen Kalküls oder aufgrund ihrer Ablehnung des Beitritts zur EWU an sich ab (ANA 2000e). Der gerade von PASOK und ND neu gewählte Staatspräsident Stephanopoulos (parteilos) stimmte der Parlamentsauflösung und den Neuwahlen zu; das neue Parlament sollte bereits im April zusammentreten.

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  16. So nannte der Verfassungsrechtler und PASOK-Europaabgeordnete Tsatsos sieben historische Herausforderungen für das griechische politische System: (1) die privatwirtschaftlichen Interessen als Gefahr für die Demokratie, (2) die Zuverlässigkeitskrise des politischen Prozesses und der parlamentarischen Institutionen, (3) die Rolle der Medien im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung, (4) die Krise des Sozialstaates, (5) die Tatsache, dass Griechenland zu einem Einwanderungsland geworden ist, (6) den technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt, der nicht nur die Verbreitung von Informationen, sondern auch Dilemmata schaftlichen Fortschritt, der nicht nur die Verbreitung von Informationen, sondern auch Dilemmata hinsichtlich der Bioethik mitbrächte, sowie (7) die europäische Integration im Rahmen der Globalisierung und das Schicksal der institutionellen, der kulturellen und der nationalen Dimension des Staatswesens (Eleftherotypia 2001; Tsatsos 2001: 16).

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  17. Insgesamt saßen von den 49 Teilnehmern des 1997 eingesetzten Ausschusses nur noch 20 und damit weniger als die Hälfte im neuen Revisionsausschuss. Die Wiedervertretungsrate der ND im 2000 konstituierten Revisionsausschuss entsprach der Wiederwahlrate ihrer Abgeordneten, die von PASOK wich deutlich von ihrer Wiederwahlrate (72,2 Prozent) ab. KKE und Linksallianz stellten je ein Mitglied, ersteres war neu, letzteres ein Rückkehrer (Zahlen nach Diakogiannis 2000: 8; VTE 1997; 2000).

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  18. Der Verfassungsrechtler Alivizatos bezeichnete etwa die Verfassungsänderung nach der Parlamentswahl 2000, als die Intentionen PASOKs deutlicher wurden, als „gefährlich“, da sie das Problem der Verflechtung von Politik und Wirtschaft nicht löse, sondern sich auf bloße Deklarationen beschränke (Alivizatos 2000: 12).

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  19. Der erste Satz des Abs. 5 sollte neu formuliert werden: „Der Staat beaufsichtigt — durch seine regionale Organe-die örtlichen Selbstverwaltungskörperschaften, indem er sie ausschließlich auf ihre Gesetzmäßigkeit kontrolliert, ohne ihr freies Handeln zu stören“. Der erste Satz des Abs. 6 sollte lauten: „Der Staat garantiert die notwendigen Ressourcen für die Erledigung des Auftrags der örtlichen Selbstverwaltungskörperschaften“. Im vierten Absatz sollte ergänzt werden: ?Die Organe der Örtlichen Selbstverwaltungskörperschaften können für gesellschaftliche Themen lokaler Bedeutung Referenden abhalten, wie das entsprechende Gesetz vorsieht“ (Sotirelis 2001b: 87, 112).

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  20. Am 17.05.1999 erklärte er, dass der Präsident nicht direkt vom Volk gewählt werden sollte. Da es sich um ein vorwiegend „moralisches“ und nicht um ein politisches Amt handelte, sollte es nicht zum Anlass von Auseinandersetzungen werden, zumal die Kompetenzen des Präsidenten nicht erweitert würden, was eine Direktwahl noch hätte begründen können (Sotirelis 2001b: 21–29).

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  21. So formulierten die Verbände der kommunalen Selbstverwaltung, Arbeiterverbände, einige prominente Rechts-und Politikwissenschaftler, Umweltschutzvereine, Initiativen für den Schutz der Menschenrechte, Behindertenorganisationen, Anwaltsvereine, Unternehmer-und Eigentümerverbände ihre Positionen zur Verfassungsänderung. Sie bezogen sich dabei zumeist auf einzelne Themen (z.B. Umweltschutz, Datenmissbrauch, Unvereinbarkeitsklausel, Wehrersatzdienst), die jeweils ihre Interessen betrafen (Venizelos 2002: 21).

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  22. Beispielsweise diskutierte der Ausschuss zwar die Forderung von Menschenrechtsorganisationen, das Proselytismusverbot in Art. 13 (2) abzuschaffen, formulierte jedoch keine entsprechende Änderungsvorlage (Ta Nea 2000).

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  23. Der Areopag hatte bereits 1998 vor den ersten Abstimmungen im Parlament eigene Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung unterbreitet. Weitere Beratungen fanden vor den Parlamentswahlen am 07.03.2000 und nach der Vorlage des Abschlussberichts statt. Ein Sonderausschuss des Staatsrates und das Verwaltungsgericht zweiter Instanz brachten 1999 eigene Vorschläge ein, das Berufungsgericht Athens 2000. Die Stellungnahmen betrafen die Rechtsprechung sowie die Beziehung zwischen der Judikative und den anderen Gewaltenzweigen (Sotirelis 2001b: 26–34). Obwohl nicht formal in der Verfassung vorgesehen, war dieses Verfahren eingebürgert, da die höchsten Gerichte Gesetzesänderungen später im Rahmen ihrer Rechtsprechung interpretieren mussten (Venizelos 2002: 75–79).

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  24. Lediglich nuancierten die Fianna-Fáil-Politiker etwas stärker materielle und außenpolitische Vorteile Irlands aus der EU-Integration und die Deutung, dass die EU nur erfolgreich bleiben könne, wenn sie in Sachen Mitgliedschaft, institutioneller Kapazitöt und Relevanz für den Alltag wachse (NFOE 2001: 3 ff.), während bei den anderen Pro-Parteien „weiche“ Argumente weiterhin sehr wichtig blieben. Nur Labour erklärte dabei explizit, dass die Zeit der finanziellen Unterstützung durch Europa vorbei sei (ebd.: 6).

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  25. Der Europäische Rat verpflichtete sich im Juni und im Dezember 2001 (Göteborg, Laeken), die EU für Krisenbewältigungseinsätze vorzubereiten, ohne sich mit der NATO zu duplizieren. Die Schaffung entsprechender Strukturen wurde vorangetrieben — auch unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11.09.2001, des nachfolgenden Einmarsches der USA und verbündeter Staaten in Afghanistan und der Etablierung der Internationalen Schutztruppe unter NATO-Führung. Zwar konnte von einer homogenen Strategie angesichts unterschiedlicher Interessenlagen und Zielvorstellungen der EU-Staaten nicht die Rede sein, doch wurden Vereinbarungen mit der NATO zur Kooperation im Krisenmanagament und in der Konfliktprävention angestrebt. Ein Engagement der EU in Mazedonien nach dem Ende der NATO-Einsätze zeichnete sich ab (Fröhlich 2002; Rühl 2001).

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  26. Die Erklärung des Europäischen Rates in Laeken, in der ein großer Teil der von den irischen Nizza-Gegnern angesprochen und von den Befürwortern akzeptierten normativen und Effizienzprobleme der EU angesprochen und Reformbedarf eingestanden wurde (Erklärung von Laeken 2001: 3), spielte in den Argumentationen beispielsweise keine herausragende Rolle. Dies mag auch daran liegen, dass die öffentliche Ablehnung von als abgehoben und unverständlich interpretiertem „Eurospeak“ Konjunktur hatte; alle Parteien versuchten, in ihren Äußrungen die Brücke zu den „normalen Bürgern“ zu schlagen.

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  27. Nach einem großen Anteil ungültiger Stimmen in einem Referendum über die Lokalregierung am 11.06.1999 hatte Senator Quinn die Problematik auf die parlamentarische Agenda gesetzt (Seanad Éireann 1999).

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  28. Beibehalten wurde, dass die Referendumskommissionen zeitlich befristet und unabhängig agierte, aus Repräsentanten aller Gewaltenzweige zusammengesetzt war, jeweils durch den Minister für Umwelt und lokale Verwaltung einberufen wurde und organisatorische Unterstützung durch das Sekretariat des Ombuds mannes erfuhr. Die Verfassungskommission hatte darüber hinaus Änderungen an der parlamentarischen Geschäftsordnung und der Verfassung vorgeschlagen (The All-Party Oireachtas Committee... 2001: 37f.).

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  29. FG bezeichnete die Folgen des McKenna-Urteils hinsichtlich der Ausgestaltung des Referendumsverfahrens mehrfach als „konstitutionelle Scharade“ (z.B. HoO 2001f.: 2; 2002v).

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  30. Das Forum, so der FG-Sprecher für auswärtige Angelegenheiten, Jim O’Keeffe, könne die Arbeit der Regierung und des Parlaments nicht ersetzen. Das Forum, das „wie Duffys Zirkus“ durch das Land reise, um antieuropäischen Ansichten eine Plattform zu geben, werde die Sache nicht voranbringen, zumal die Zeit dränge (HoO 2002v: 2f.).

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  31. Von den 14 Unterhausmitgliedern des Ausschusses kamen 7 von FF, 5 von FG, einer von Labour und einer war unabhängig. Von den fünf Senatoren waren zwei aus der FF, zwei von FG und einer von Labour (HoO/ Joint Committee... 2002: 57f.). Der Außenminister oder ein von ihm benannter Delegierter besaß außerdem als ex-officio-Mitglied gemäß Art. 84 (1) der Parlamentarischen Geschäftsordnung Stimmrecht.

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  32. Labour argumentierte, die landesweiten Treffen des Europaforums hätten klar gezeigt, dass die Bürger befürchteten, in einem regierungsdominierten Europa die Kontrolle über die demokratische Entscheidungsfindung zu verlieren. Der Konvent sei ein begrenswertes zivilgesellschaftliches Forum, um Änderungen an den europäischen Verträgen vor und nicht erst nach ihrer Fixierung zu debattieren. Den Sinn einer Labour-Beteiligung sah sie darin, dass sie proeuropäisch sei, aber eine eigene Perspektive auf die Integrationsproblematiken verträte (HoO 2002v: 4; Rossa 2002a, 2002b).

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  33. Dabei gelang es ihr u.a., die Wirtschafts-und Unternehmerkonföderation erstmalig für eine aktive, umfassende Werbekampagne zugunsten der Ratifizierung eines europäischen Vertrags zu gewinnen. Der Verband argumentierte im Gegensatz zu den Akteuren des linken Spektrums, dass die irischen Arbeitsplätze auch der künftigen Generationen, der Lebensstandard und unternehmerische Investitionsentscheidungen nicht durch die weitere Integration bedroht seien, sondern gerade von einer vollen Einbindung Irlands in die EU abhingen (O’Brennan 2003: 11f.).

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  34. Die Abweichungen wurden oft nicht explizit hervorgehoben, und Kritik an der Regierungspolitik, etwa am Versto (HoO/ Joint Committee... 2002: 36).

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  35. So forderte Bruton mit Blick auf die irische Wirtschaftspolitik eine Differenzierung des Europäischen Stabilitäts-und Wachstumspakts für verschiedene Szenarien ökonomischer Entwicklung (HoO/ Joint Committee... 2002: 35f.).

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  36. Die „unnötig restriktive Formulierung“ der Verfassungsänderung zum EG-Beitritt von 1973, die die Referenden zur Ratifizierung von EU-Verträgen in Kombination mit dem Gerichtsurteil im Crotty-Fall verursacht habe, sollte abgeschwächt werden. Gemäß dem Vorschlag wären die Bürger nur dann zu konsultieren, wenn Irland Vertragsverpflichtungen in einem neuen Tätigkeitsbereich oder einem „qualitativen Wandel der Natur der Aktivitäten in der Europäischen Union“ zustimme. Normale inkrementale Weiterentwicklungen gegebener Regeln oder Verpflichtungen sollten die irische Regierung und das Parlament herbeiführen bzw. ratifizieren können; als Zwischenvariante für mittelgroße EU-Vertragsänderungen sah der Bericht neben einer einfachen Mehrheit im Senat eine Dreifünftelmehrheit im Abgeordnetenhaus vor (HoO/ Joint Committee... 2002: 4).

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  37. Die zunächst fehlende Zustimmung der Bevölkerung zur Ratifizierung eines nicht sehr weit reichenden Vertrags wurde auf das Gefühl mangelnder Beteiligung an EU-Entscheidungen, geringer Identifikation mit den dortigen Entscheidungsträgern, den Wunsch nach Artikulation einer allgemeinen Frustration über den Mangel an Zurechenbarkeit von governance sowie auf fehlende Informationen über die „extrem undurchsichtigen“ und komplizierten“ europäischen Entscheidungsprozesse zurückgeführt (Joint Committee... 2002 ebd.: 4). Der allerdings so nicht explizit vorgetragene Zusammenhang zwischen Beobachtung und Vorschlag bestand darin, dass die Bevölkerung unangemessen über die Vertragsratifizierung entscheide und ihre Zustimmung ohnehin unnötig sei.

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  38. Beispielsweise sahen sich die Grünen durch die militärpolitischen Aktivitäten oder durch das „elitistische“ Verhalten jener Grünen Parteien in Europa (besonders die deutsche), die die EU-Integration und Föderalisierung begrten und alternative Sichtweisen wie die der Grünen in Irland, Dänemark, Großbritannien und Schweden ausschlössen, in ihrer Befürchtung eines von den Großen dominierten, militarisierten, föderalen Superstaates bestätigt (HoO 2002v: 7).

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  39. Außenminister Cowen erklärte im Parlament, wenn man echte Neutralität wolle, dann sei eigentlich schon die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen problematisch (HoO 2002v: 9).

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  40. Einerseits hatte Bruton betont, Irland könne nicht erwarten, dass andere Staaten die militärische Antwort auf aktuelle Gefahrenlagen formulierten, um Frieden wiederherzustellen und zu gewährleisten, andererseits wandte er sich dagegen, wie in Laeken vorgeschlagen, die GASP und die Petersberg-Aufgaben weiter auszubauen (HoO/ Joint Committee... 2002: 37–40).

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  41. Obgleich das irische Parteiensystem generell durch eine relativ hohe Volatilität gekennzeichnet ist und es daher regelmäßig zu Stimmenschwankungen der Parteien kommt (Farrell 1999: 40f.), war dies ein historischer Einbruch für Fine Gael; Parteichef Michael Noonan trat zurück. Erst nach dem Führungswechsel entschied sich die Partei, sich an den folgenden Aktivitäten des Europaforums zu beteiligen.

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  42. Im Koalitionsvertrag war fixiert, dass Irland an den „Petersberg-Aufgaben“ teilnehmen werde, die von der UN gedeckt seien, mit der UN und mit EU-Partnern mit UN-Mandat beim Schutz von Menschenrechten und der Vermeidung ethnischer und humanitärer Konflikte kooperieren und an der Europäischen Sicherheits-und Verteidigungspolitik zur Friedenssicherung mitwirken werde (An Agreed Programme... 2002: 7f.).

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  43. Die Sitzungen des Europaausschusses waren ebenfalls öffentlich, aber in dieser Hinsicht hatte es keine Änderung gegeben. Die Arbeit des Europäischen Konvents war in dieser Zeit (bis zur Ratifizierung des Nizza-Vertrags durch Irland) übrigens kein Thema in der Medienberichterstattung (Vergés Bausili 2003: 4).

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  44. Diese Aussage bezieht sich besonders auf Fianna Fáil, Fine Gael, Labour und Grüne. Die irischen Repräsentanten wurden erst später als ihre Kollegen auf dem Europäischen Konvent aktiv, zuvor war ihre Aufmerksamkeit durch den Ratifikationsprozess gebunden (Vergés Bausili 2003: 4).

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  45. Sie war (auch nach erfolgter Ratifizierung) eher an einer Konservierung des Bestehenden als an weiterer Integration interessiert, skeptisch gegenüber der Entwicklung der europäischen Agenda, die zu schnell und fern von der öffentlichen Meinung erfolge, sprach sich gegen die Fixierung einer verbindlichen Grundrechtecharta aus, unterstützte aber alle Bemühungen, Demokratie, Zurechenbarkeit von Entscheidungen und Transparenz in der EU zu stärken. Sie befürchtete außerdem die Herausbildung einer Euphorie für eine schnelle und weitgehende Integration auf dem Konvent und Kontrollverluste aufgrund nachfolgender Eigendynamiken (Vergés Bausili 2003: 4 ff.).

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  46. Die SPD-Bundestagsfraktion argumentierte, die Beibehaltung der privaten Vermögensteuer sei nicht nur ein Ziel an sich, da sie eine soziale Schieflage des Jahressteuergesetzes verhindere, sondern es gehe auch darum, dass eine vollständige Kompensation für die Nichterhebung dieser Steuer für die Länder noch nicht erreicht sei. Diese Fragen hätten „sachliche und politische Querverbindungen zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer“ (DBT/ BR o.J.: A3, 45: 22f.).

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  47. Sie betrachtete die Vermögensteuer als ebenfalls „substanzverzehrende Steuer“, die sie ja gerade abschaffen wollte (DBT/ BR o.J.: A1, 20: 16836). Das Junktim Vermögensteuer — Gewerbekapitalsteuer bezeichneten Vertreter als „sachfremd“ mit dem Unterton der Unredlichkeit eines solchen Angebots (DBT/BR o.J.: A3, 45: 25).

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  48. Da die Größe des Gewerbesteueraufkommens, das ersetzt werden sollte, nach wie vor unbekannt war, schätzte das Bundesfinanzministerium einen für die Gemeinden als Kompensation vorgesehenen Anteil am Umsatzsteueraufkommen, der auch Verlustausgleichszahlungen für Gemeinden mit besonderen Einnahmeverlusten aufgrund der Systemumstellung beinhaltete. Die alten Länder (einschließlich Berlin/West) sollten aus diesem Topf einen Anteil entsprechend der Einnahmeausfälle nach den Regelungen zur Gewerbesteuerreform mit Auswirkungen auf die Gewerbesteuer erhalten, der Anteil der neuen Länder (einschließlich Berlin/Ost) sollte sich aus der Summe ebendieser Einnahmeausfälle und der fiktiven Einnahmeausfälle bei der Gewerbekapitalsteuer bemessen. Die diesen Ausfällen entsprechenden Anteile am Kompensationsvolumen sollten von den Ländern größtenteils nach bundesgesetzlich vorgegebenem Schlüssel verteilt werden, ein bestimmter Anteil zunächst einbehalten und dann zur Abmilderung von Härtefällen nach Maßgabe landesgesetzlicher Regelungen verteilt werden. In den neuen Ländern sollte die Verteilung des Gemeindeanteils sofort erfolgen, da das Ministerium hier nicht mit einzelnen „Verlierergemeinden“ rechnete. Vom Übergangsschlüssel sollte später auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt werden (DBT/ BR o.J.: A3, 44, Anl. 2: 6ff.). Der letztendlich fixierte Verteilungsschlüssel, der sich auch an den wirtschaftlichen Beschäftigtenzahlen der Gemeinden orientierte, weil hierfür wenigstens Daten vorlagen, konnte für die neuen Bundesländer aufgrund der mangelnden Qualität dieser Daten nicht angewendet werden; für sie wurde eine eigene Vergaberichtlinie entworfen.

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  49. Sie forderten daher anstelle der Härtefallregelung ein um 2,75 Mrd. DM höheres Kompensationsvolumen bzw. eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils auf 3 Prozent. Der Deutsche Städtetag erwartete einen Anteil von mindestens 2,3 Prozent (DBT/ BR o.J. A3, 38, Anl.1-4).

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  50. Tatsächlich erschöpften sich die Antworten der Regierungsseite auf ihre ständige Nachfrage nach dem Zeitpunkt der geplanten Abschaffung immer wieder darin, dieses Ziel werde „derzeit nicht weiterverfolgt“ (u.a. DBT/ BR o.J.: A3, 38: 22; A3, 43: 26).

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  51. Die Gewerbesteuerausfälle sollten u.a. über eine Absenkung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens refinanziert werden. Die erwarteten Mehreinnahmen durch die Verringerung dieser Abschreibung um fünf Prozent sanken aber wegen der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung, worauf das Bundesfinanzministerium mit der Neuplanung bei der Gewerbeertragsteuer reagierte (DBT/ BR o.J.: A2, 35: 48f.; A3, 38: 23).

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  52. Die Bereitschaft zur Duldung wurde Ende 1996 auf Anfrage der Opposition vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsmministerium, Heinrich L. Kolb, angedeutet und dann vom Parlamentarischen Staatssekretär beim aushandlungsrelevanteren Bundesfinanzministerium, Hauser, bestätigt (DBT/ BR o.J.: A3, 47: 26).

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  53. Aus politikwissenschaftlicher Sicht technische Änderungen waren die Umformulierungen in Art. 106 Abs. 6 Satz 1-3 und 6, die der eindeutigen Kenntlichmachung der Gewerbeertragsteuer als Realsteuer mit den notwendigen Folgeänderungen dienten (konkret und mit Begründung in DBT/ BR o.J.: A1, 95: 76).

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  54. Die Zustimmung begründete sie damit, dass es notwendig sei, hinsichtlich der von ihr gewünschten Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer voranzukommen und die Umsatzsteuerbeteiligung der Gemeinden zu verwirklichen. Das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform lehnte die Fraktion jedoch in beiden Ausschüssen sowie in der Bundestagsabstimmung ab, weil die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einem Beteiligungssatz von 2,3 Prozent des Umsatzsteueraufkommens nicht erfüllt sei und es nicht ihren Vorstellungen hinsichtlich einer umfassenden Gemeindefinanz-und Unternehmensteuerreform entspreche. Letzere solle eine strukturelle und quantitative Verbesserung der Gemeindefinanzen, kalkulierbare kommunale Einnahmequellen, die Sicherung der kommunalen Finanzautonomie und die Erhaltung der Gewerbeertragsteuer gewährleisten (DBT/ BR o.J.: A3, 49: 26 ff., A3, 35; DBT 1997b: 14518f.). Im Innenausschuss begründete sie damit auch die Ablehnung der Grundgesetzänderung (DBT/BR o.J.: A1, 26: 41).

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  55. Der Vorschlag der SPD-Fraktion für eine zusätzliche Grundgesetzänderung in Art. 28 Abs. 2 GG lautete, wie erwähnt: „Durch Bundesgesetz ist zugunsten der Gemeinden eine mit kommunalem Hebesatzrecht ausgestattete Gewerbesteuer als Bestandteil ihrer finanziellen Eigenverantwortung zu regeln“ (DBT/ BR o.J.: A3, 50, Anl. 2).

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(2008). Die kooperative Phase: Veränderte Entscheidungsperzeption, soziales Handeln und Selbstläuferprozesse. In: Verfassungsänderungen in etablierten Demokratien. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91193-9_6

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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  • Online ISBN: 978-3-531-91193-9

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