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Die Irrealität des Konzeptes deliberativer Politik

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Konsens als normatives Prinzip der Demokratie
  • 1647 Accesses

Auszug

Habermas macht in der Struktur der Sprache eine transzendentallogisch angelegte Form der Verpflichtung aus. Die Sprache begründe, so die grundlegende Annahme seiner Diskursethik, eine moralische Verpflichtung, die sich in der Prozeduralität der Verständigung ausprägt. Das Diskursprinzip gilt Habermas demzufolge als eine allgemeine Grundnorm, die transzendentallogisch in jeder Form von Interaktion vorausgesetzt wird.

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Literatur

  1. Wie oben angeführt, geht Habermas in der Beschreibung des politischen Verfahrens von drei Ebenen im Aufbau des politischen Prozesses aus. In diesem Sinne führt er in Anlehnung an das Modell von Bernhard Peters ein Zentrum der Politik sowie dessen innere und äußere Peripherie an; ebenso hat er bereits in „Die Neue Unübersichtlichkeit“ den Aufbau des politischen Prozesses in Anlehnung an ein Modell von Claus Offe über drei Arenen der Politik beschrieben; vgl. J. Habermas (1985), Die Krise des Wohlfahrtsstaates und die Erschöpfung utopischer Energien, in: ders., Die Neue Unübersichtlichkeit, Frankfurt a. M., S. 141–163, S. 159. Gleichwohl geht es — im Sinne der Zweigleisigkeit des deliberativen Politikkonzeptes — im Wesentlichen um den kommunikativen Einfluss, den die zum allgemeinen Publikum versammelten Staatsbürger auf das systemisch routinierte Verfahren der Politik ausüben (sowie andererseits um die Gewährleistung des kommunikativen Verfahrens der politischen Meinungs-und Willensbildung durch die Institutionalisierung eines verfassungsmäßigen Systems der Rechte). Vgl. Habermas, FuG, S. 461f und G. Palazzo (2002), Die Mitte der Demokratie. über die Theorie deliberativer Demokratie von Jürgen Habermas, Baden-Baden, S. 61. Dabei soll im Folgenden auch die Problematik der „Zwischenstufe“ eines solchen Drei-Ebenen-Modells aufgegriffen werden. Dies zum einen im Zusammenhang mit der Frage nach der politischen Meinungs-und Willensbildung in der Öffentlichkeit (Abschnitt 2.2) und zum anderen im Zusammenhang mit der Frage nach der demokratischen Organisationsform sozialer Bewegungen (Abschnitt 2.3).

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  2. Vgl. Habermas, FuG, S. 460.

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  3. Vgl. F.-X. Kaufmann (1997), Herausforderungen des Sozialstaates, Frankfurt a. M.

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  4. Vgl. D. Döring (1999), Sozialstaat in unübersichtlichem Gelände. Erkundung seiner Reformbedarfe unter sich verändernden Rahmenbedingungen, in: D. Döring (Hg.), Sozialstaat in der Globalisierung, Frankfurt a. M., S. 11–40.

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  5. Vgl. J. Ross (2006), Welterklärer, verzweifelt gesucht. Außenpolitik wird immer wichtiger — und immer schwieriger, in: Die Zeit, Nr. 35, 24. August 2006, S. 8 sowie A. Merkel (2006), „Das ist nicht meine Sprache“, in: Die Zeit, Nr. 37, 7. September 2006, S. 2. Dem Bericht von Jan Ross zufolge versucht der Planungsstab des Auswärtigen Amtes zur Zeit die folgenden Großthemen als mittel-und langfristige Schwerpunkte einer zeitgemäßeen Außenpolitik für die Bundesrepublik Deutschland zu identifizieren: das Problem der Knappheit der Rohstoffe (nicht nur von Ö1 und Gas), die Aufgabe, einen neuen Klimaschutz nach dem Kyoto-Protokoll zu begründen, die Frage nach einer europäischen Ostpolitik und die Frage nach einem angemessenen Umgang mit den Islam sowie dem Aufstieg der Länder Asiens. Vgl. Ross, Welterklärer, verzweifelt gesucht, S. 8.

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  6. Vgl. J. Gerhards (1998), Öffentlichkeit, in: O. Jarren, U. Sarcinelli & U. Saxer (Hg.), Politische Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft, Wiesbaden, S. 268–274, S. 271.

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  7. Gerhards, Öffentlichkeit, S. 270.

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  8. Vgl. K. von Beyme & H. Weßler (1998), Prozesse, Dimensionen, Strategien politischer Kommunikation. Politische Kommunikation als Entscheidungskommunikation, in: O. Jarren, U. Sarcinelli & U. Saxer (Hg.), Politische Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft, Wiesbaden, S. 312–323, S. 315.

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  9. Für einen Überblick über die Agenda-Setting-Forschung vgl. H.-B. Brosius (1994), Agenda-Setting nach einem Vierteljahrhundert Forschung: Methodischer und theoretischer Stillstand?, in: Publizistik 39, S. 269–288.

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  10. Vgl. M. Jäckel (2005), Medienwirkungen, Wiesbaden, S. 175.

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  11. Vgl. J. Gerhards (1995), Welchen Einfluss haben die Massenmedien auf die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland?, in: G. Göhler (Hg.), Macht der Öffentlichkeit — Öffentlichkeit der Macht, Baden-Baden, S. 149–177, S. 170ff.

    Google Scholar 

  12. Beyme & Weßler, Prozesse, Dimensionen, Strategien politischer Kommunikation. Politische Kommunikation als Entscheidungskommunikation, S. 315.

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  13. Vgl. E. Schuett-Wetschky (2001), Auswanderung der Politik aus den Institutionen: Schwächung der Demokratie? Zur Legitimation der Parteiendemokratie, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 11, S. 3–29, S. 21.

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  14. Vgl. Zolo, Die demokratische Fürstenherrschaft, S. 132f sowie N. Bobbio (1984/1987), The Future of Democracy, Minneapolis, S. 33ff sowie S. 79–97.

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  15. Im Anschluss an Gerhard Göhler könnte die kommunikativ begründete Prozeduralität der Politik in Anlehnung an die Sprachwissenschaft als „intransitiv“ bezeichnet werden. Göhler führt diese Bezeichnung auf die jeweiligen Bestimmungen von Macht bei Max Weber und Hannah Arendt zurück. Er beschreibt das intransitive (im Unterschied zum transitiven) Verständnis der Macht, das Arendt vertritt, wie folgt: „Dagegen ist Macht intransitiv, wenn in der sozialen Beziehung keine Einschränkung der Handlungsoptionen erfolgt, diese vielmehr durch Gemeinsamkeit gesteigert oder überhaupt erst ermöglicht werden.... Intransitive Macht ist das Produkt des Zusammenlebens der Akteure — oder noch genauer: der Sachverhalt des Zusammenhandelns selbst. So entsteht für Hannah Arendt unter dem Stichwort ‚Macht ‘durch das Miteinander-Reden-und-Handeln der Akteure erst der ‚Erscheinungsraum ‘des Menschlichen, das Öffentliche, die Politik.“ G. Göhler (1995), Einleitung, in: G. Göhler (Hg.), Macht der Öffentlichkeit — Öffentlichkeit der Macht, Baden-Baden, S. 7–21, S. 8f. Vgl. auch H. Arendt (1970), Macht und Gewalt, München, S. 45 sowie dies. (1960), Vita activa oder Vom tätigen Leben, München, S. 193f und M. Weber (1922/1972), Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, hrsg. von J. Winckelmann, Tübingen, I, 16, S. 28. Habermas hat auch selbst ausgeführt, inwieweit er in diesem Sinne an Arendts Bestimmung von Macht anknüpft. Vgl. J. Habermas (1976), Hannah Arendts Begriff der Macht, wieder abgedruckt in: ders., Philosophisch-politische Profile, Frankfurt a. M. 1981, S. 228–248.

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  16. Zolo, Die demokratische Fürstenherrschaft, S. 132f.

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  17. Vgl. Zolo, Die demokratische Fürstenherrschaft, S.133 sowie S. 177ff.

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  18. Vgl. O. Marchart & R. Weinzierl (2006), Radikale Demokratie und Neue Protestformationen, in: O. Marchart & R. Weinzierl (Hg.), Stand der Bewegung. Protest, Globalisierung, Demokratie — eine Bestandsaufnahme, Münster, S. 7–13, S. 7.

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  19. Vgl. C. Leggewie (2003), Die Globalisierung und ihre Gegner, München, S. 11.

    Google Scholar 

  20. Vgl. Habermas, FuG, S. 454.

    Google Scholar 

  21. Vgl. N. Nicoll (2005), Attac Deutschland. Kritik, Stand und Perspektiven, Marburg, insb. S. 45ff.

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  22. Vgl. S. Riedmann (2006), Lasset uns beten...! MayDay-Mobilisierung zwischen Kultur und Politik, in: O. Marchart & R. Weinzierl (Hg.), Stand der Bewegung. Protest, Globalisierung, Demokratie — eine Bestandsaufnahme, Münster, S. 45–60, S. 51.

    Google Scholar 

  23. Vgl. dazu auch J. Schmid & U. Zolleis (2005), Zwischen Anarchie und Strategie. Der Erfolg von Parteiorganisationen, in: J. Schmid & U. Zolleis (Hg.), Zwischen Anarchie und Strategie. Der Erfolg von Parteiorganisationen, Wiesbaden, S. 9–21.

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  24. Leggewie, Die Globalisierung und ihre Gegner, S. 149.

    Google Scholar 

  25. Vgl. ebd.

    Google Scholar 

  26. Vgl. B. Guggenberger (1984), An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie, in: B. Guggenberger & C. Offe (Hg.), An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie, S. 184–195, S. 184.

    Google Scholar 

  27. Vgl. An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie, in: B. Guggenberger & C. Offe (Hg.), An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie ebd., S. 184f.

    Google Scholar 

  28. Vgl. M. Geis (2003), Die Wichte und die Wichtigen, in: Die Zeit, Nr. 43, 16. Oktober 2003. Zu einem Abschluss kam die Frage der Fraktionsdisziplin in diesem Zusammenhang erst mit der von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 1. Juli 2005 gestellten Vertrauensfrage. Dass sich bei dieser Frage die Fraktionsdisziplin auflöste, ist ein Ereignis, das verdeutlicht, in welchem Maße die Durchsetzung der Fraktionsdisziplin daran gebunden ist, dass die politische Macht in der Demokratie nur auf Zeit verliehen wird. Zu „Macht auf Zeit“ als einem wesentlichen Faktor der Konfliktentspannung im Hinblick auf die Fraktionsdisziplin vgl. J. Dittberner (2003), Freies Mandat und politische Geschlossenheit. Widerspruch oder Ergänzung zweier Prinzipien des Parlamentarismus, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 3, S. 550–564, S. 563.

    Google Scholar 

  29. So geht in Deutschland auch die Entstehung der Fraktionen auf die verfassungsgebende Versammlung der Paulskirche zurück. Vgl. M. Botzenhart (1998), Parlamentarisches System, Fraktionswesen und Parteibildung. Zur politischen Selbstorganisation der bürgerlichen Gesellschaft, in: P. Bahners & G. Roellecke (Hg.), 1848 — Die Erfahrung der Freiheit, Heidelberg, S. 35–48, S. 40f.

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  30. Vgl. Dittberner, Freies Mandat und politische Geschlossenheit, S. 551.

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  31. Vgl. W. Demmler (1994), Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen, Berlin, S. 23.

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  32. Vgl. Geis, Die Wichte und die Wichtigen.

    Google Scholar 

  33. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht davon aus, dass sich das in Art. 38 GG festgeschriebene Prinzip der Freiheit des Abgeordneten und das aus der Partei kommende Prinzip der Geschlossenheit, das auf die in Art. 21 GG festgeschriebene Parteiendemokratie zurückgeht, einander ergänzen und optimieren. Vgl. C. Arndt (1989), Fraktion und Abgeordneter, in: H.-P-Schneider & W. Zeh (Hg.), Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin, S. 643–672, S. 652 und S. 654.

    Google Scholar 

  34. Vgl. Schuett-Wetschky, Auswanderung der Politik aus den Institutionen, S. 18f sowie ders. (1984), Grundtypen parlamentarischer Demokratie. Klassisch-altliberaler Typ und Gruppentypen. Unter besonderer Berücksichtigung der Kritik am „Fraktionszwang“, Freiburg. Grundlegend dazu bereits E. Fraenkel (1964/1991), Deutschland und die westlichen Demokratien, Frankfurt a. M., S. 47. Für die gleichwohl anhaltende Diskussion um die demokratietheoretische Bewertung dieser Problematik vgl. etwa J. von Blumenthal (2002), Auswanderung der Politik aus den Institutionen. Replik auf Eberhard Schuett-Wetschky, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 11, S. 3–26.

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  35. In der Bundesrepublik Deutschland sind 95% der Abgeordneten im Bund und in den Ländern Mitglied einer Partei. „Freie“ Bewerber oder Parteilose finden sich allenfalls noch auf der Ebene kommunikativer Vertretungskörperschaften. Wobei auch diese meist über Wählergemeinschaften oder Bürgerinitiativen in die Gemeinderäte gewählt werden. Vgl. Dittberner, Freies Mandat und politische Geschlossenheit, S. 552.

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  36. Vgl. Zolo, Die demokratische Fürstenherrschaft, S. 151.

    Google Scholar 

  37. Zur Bedeutung der staatlichen Subventionierung der Parteifinanzen für den Wandel der Parteiorganisation vgl. auch K. v. Beyme (2000), Parteien im Wandel. Von den Volksparteien zu den professionalisierten Wählerparteien, Opladen, S. 127ff.

    Google Scholar 

  38. Vgl. Zolo, Die demokratische Fürstenherrschaft, S. 152.

    Google Scholar 

  39. Vgl. auch Beyme, Parteien im Wandel, S. 144ff.

    Google Scholar 

  40. Zolo, Die demokratische Fürstenherrschaft, S. 155.

    Google Scholar 

  41. Vgl. Habermas, Diskursethik, S. 103 sowie oben Kapitel D.

    Google Scholar 

  42. Vgl. H. Abromeit (1984), Mehrheitsprinzip und Föderalismus, in: B. Guggenberger & C. Offe (Hg.), An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie, Opladen, S. 132–147, S. 133.

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  43. Vgl. Abromeit, Korrektive parlamentarischer Mehrheitsherrschaft, S. 420.

    Google Scholar 

  44. Vgl. Kapitel F, Abschnitt 3 und Sartori, Demokratietheorie, S. 140.

    Google Scholar 

  45. Ausführlich zu dieser Problematik H. J. Varain (1964), Die Bedeutung des Mehrheitsprinzips im Rahmen unserer politischen Ordnung, wieder abgedruckt in: B. Guggenberger & C. Offe (Hg.), An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie, Opladen 1984,S. 48–61, insb. S. 51ff.

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  46. Vgl. Abromeit, Korrektive parlamentarischer Mehrheitsherrschaft, S. 422.

    Google Scholar 

  47. Vgl. E. Schuett-Wetschky (1986), Wahlsystem und politisches System in der parlamentarischen Demokratie, in: Politische Bildung 19, S. 3–17, S. 4; C. Offe (1984), Politische Legitimation durch Mehrheitsentscheidungen?, in: B. Guggenberger & C. Offe (Hg.), An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie, Opladen, S. 150–183. Offe führt drei Aspekte an, die die Mehrheitsregel als effiziente Entscheidungsregel ausweisen: geringe zeitliche Kosten der Entscheidungen, vergleichsweise hohe Qualität der Entscheidungen sowie hoher Anerkennungsgrad der Entscheidungen. Vgl. ebd., S. 152ff.

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  48. Vgl. Habermas, Diskursethik, S. 102; Ders., Wahrheitstheorien, S. 174ff; Ders., FuG, S. 392f.

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  49. Vgl. Habermas, TdkH, Bd. 2, S. 225f.

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  50. Daraus, dass es nicht das autonome Interesse des Einzelnen ist, das den Marktprozess bestimmt, leitet die moderne Ökonomik ab, dass allein die aus diesem Prozess entstehende Verteilung als gerecht anzusehen sei. Vgl. F. A. von Hayek (1973–9/2003), Recht, Gesetz und Freiheit. Eine Neufassung der liberalen Grundsätze der Gerechtigkeit und der politischen Ökonomie, Tübingen, insb. Kap. 8 und 9.

    Google Scholar 

  51. Vgl. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 61.

    Google Scholar 

  52. Ein aktuelles Beispiel hierfür stellt der technisch seit langem mögliche Einbau von Rußfiltern in Dieselmotoren dar, der jedoch aus Kostengründen von deutschen Automobilherstellern lange verzögert wurde. Aus einer vom Umweltbundesamt im Jahre 2003 in Auftrag gegebenen Studie geht hervor, dass jährlich 14.000 Menschen in Deutschland an der Folge von verkehrsbedingten Rußpartikelemissionen sterben. Das sind doppelt so viele Todesfälle wie im Jahre 2002 durch Verkehrsunfäle zu beklagen waren. Vgl. D. H. Lamperter (2005), Staubig, in: Die Zeit, Nr. 14, 31. März 2005. Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DHU) zufolge hatte sich gleichwohl bis vor kurzem im VW-Konzern eine Linie durchgesetzt, wonach es für das Unternehmen per Saldo günstiger sei, wenn die Filter in Deutschland nicht (durch steuerliche Begünstigungen) gefördert würden. Siehe „Diesel mit Rußfiltern sofort steuerlich fördern“ (31.1.2005); Text unter: http://www.nabu.de.

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  53. Dux, Die Moral in der prozessualen Logik der Moderne, S. 268.

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  54. Vgl. V. Vanberg (2001), Konstitutionenökonomische überlegungen zum Konzept der Wettbewerbsfreiheit, in: ORDO — Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft 52, S. 37–62.

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  55. Vgl. Hayek, Recht, Gesetz und Freiheit.

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  56. Ein gedeihliches Auskommen ist dann gesichert, wenn sich das Gesellschaftsmitglied auf dem Niveau der Gesellschaft bewegen und deren Errungenschaften in Anspruch nehmen kann. Zur normativen Grundlage des Sozialstaates vgl. Dux, Die Moral in der prozessualen Logik der Moderne, S. 270f.

    Google Scholar 

  57. Vgl. N. Luhmann (2002), Die Politik der Gesellschaft, Frankfurt a. M., S. 18ff.

    Google Scholar 

  58. Vgl. etwa Varain, Die Bedeutung des Mehrheitsprinzips, S. 55f.

    Google Scholar 

  59. Vgl. Luhmann, Die Politik der Gesellschaft, S. 18.

    Google Scholar 

  60. Vgl. Habermas, FuG, S. 369.

    Google Scholar 

  61. Vgl. ebd., S. 166ff.

    Google Scholar 

  62. Dux, Die Moral in der prozessualen Logik der Moderne, S. 276.

    Google Scholar 

  63. Vgl. Habermas, Volkssouveränität als Verfahren, S. 626.

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(2008). Die Irrealität des Konzeptes deliberativer Politik. In: Konsens als normatives Prinzip der Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91170-0_8

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