Auszug
„Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ — So oder so ähnlich diskutiert man zur Zeit — wieder einmal — eine mögliche Ergänzung des Grundgesetzes. Die Enquête—Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ hat Anhörungen von Staatsrechtlehrern durchgeführt, Kulturverbände fordern es schon seit langem, zumal weniger existentielle Fragen wie etwa Tier— oder Verbraucherschutz schon längst Eingang in das Grundgesetz gefunden haben. Selbst die Sorge der öffentlichen Hand, vor allem der Kommunen, man ginge hiermit neue Rechtsverpflichtungen ein, für die ohnehin kein Geld vorhanden sei, lässt sich nehmen. Immerhin ist es auch bei präziseren Staatszielbestimmungen wie etwa dem des Sozialstaates auch nicht möglich, eine bestimmte Höhe einer eventuellen staatlichen Unterstützung einzuklagen. Hier hat in jedem Fall der Gesetzgeber das letzte Wort und die Exekutive einen großen Gestaltungsspielraum.
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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). „Kultur“ in der politischen Philosophie und im Staatsrecht. In: Kultur Macht Sinn. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91164-9_6
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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