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Vom Umgang mit Risiken

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Neues Risiko Terrorismus
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Auszug

In Kapitel 3 wird nach einer hermeneutischen Analyse bestehender Konzepte zum Umgang mit anderen Risiken als Terrorismus mittels Feldforschung, deren beobachtete und protokollierte Erkenntnisse mit Methoden der qualitativen Sozialforschung ausgewertet werden, die zweite Hypothese untersucht:

Die bestehenden Möglichkeiten zum Umgang mit Risiken tragen zwar zum wechselseitigen Verständnis der Positionen unterschiedlicher, mit ihm konfrontierter, Akteure bei und vermögen im Falle einer unmittelbaren Konfrontation, eigenes Handeln zu strukturieren. Gleichzeitig sind sie jedoch nicht geeignet, Terrorismus gesellschaftlich nachhaltig handhabbar zu machen. Um die einzelnen Ansätze zum Umgang mit Terrorismus auf ihre Funktionalität untersuchen — also die Strategie der Theorien-Triangulation (Flick 2002: 331) anzuwenden — und sie vergleichen zu können, ist eine Anwendung derselben auf stets ein und dieselbe Situation sinnvoll. Dies erfordert, eben diese Ausgangsituation — eine in der Feldforschung protokollierte Fallstudie265 — zu skizzieren. Hierbei wurde eine durch berufliche Rahmenbedingungen vorgegebene Fallgruppe ethnographisch beobachtet, aus der als Fallauswahl eine Untersuchungs- und eine Kontrollgruppe gebildet wurden (vgl. Flick 2002: 97, 106–108). Das Verfahren der Ethnographie ermöglicht die Verbindung von Beobachtung und Befragung und erwies sich durch seinen Anwendungsbereich – alltägliche Lebenswelten und die Stellung des Verfassers zur Fallgruppe – unter Berücksichtigung beruflicher Rahmenbedingungen des Verfassers für besonders geeignet. 266

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Literatur

  1. Auf dieses Protokoll (Kaschner 2005) wird im weiteren Verlauf der Arbeit regelmäßig Bezug genommen. Sämtliche Hinweise auf die Ereignisse rund um den Anschlag sowie die Reaktionen und Auffassungen der Untersuchungs-und Kontrollgruppe sind — sofern nicht explizit anders gekennzeichnet — diesem Dokument entnommen und werden nicht einzeln belegt. Im Falle der Nutzung abweichender Quellen werden diese benannt. Der Umstand, dass es sich bei dem Protokoll um ein als militärische Verschlusssache klassifiziertes Dokument handelt, führt dazu, dass keine wörtliche Zitation und auch nur auszugsweise die inhaltliche Bezugnahme seitens der Bundeswehr (Zentrum Operative Information) bewilligt wurde.

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  2. Flick (2002: 237) erkennt die Gefahr der unspezifischen Forschungshaltung als ein mögliches Problem des Verfahrens der Ethnographie, begrenztes Interesse an methodischen Fragen hingegen als Grenze der Methode.

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  3. Für eine Darstellung Afghanistans vgl. Chiari/Militärgeschichtliches Forschungsamt (2006), aber auch Baraki (2002).

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  4. Nach Bataillon für Operative Information 950 (2007: 1) hat die Truppe für Operative Information den Auftrag, „mit kommunikativen Mitteln unter Nutzung von Druckerzeugnissen, Lautsprecheraufrufen und-durchsagen, Hörfunksendungen, TV-/Videobeiträgen, Internet sowie sonstigen zur auftragsgerechten Erreichung von Zielgruppen geeigneten Medien auf Zielgruppen im Einsatzgebiet einzuwirken, um deren Einstellung und Verhalten zu beeinflussen sowie Vertrauen und Unterstützung für den eigenen Auftrag zu erzielen und damit zum Schutz eigener Kräfte beizutragen.“ Zur Gegenpraxis der Taliban vgl. Gebauer (2007).

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  5. Es musste um jeden Preis eine Eskalation der Lage vermieden werden, wie sie aus der Reaktion der französischen Sicherheitskräfte in den 50er-Jahren auf Anschläge der algerischen FLN resultierte. Frankreich hatte nach Waldmann (2001: 17 f.) terroristische Anschläge mit dem Beginn eines Guerillakrieges — welcher der Unterstützung durch die Bevölkerung bedarf — verwechselt und folglich nahezu die gesamte algerische Bevölkerung unter Generalverdacht genommen. Diese Vorgehensweise — eine Distanzierung ortsfremder Truppen von der einheimischen Bevölkerung — spielte der FLN in die Hände. Genau dies galt es im Fall des Anschlags vom 26.11.04 zu verhindern.

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  6. Signer beschreibt Hexerei als eine soziale Realität, „eine Metapher für von Missgunst geprägte Sozialbeziehungen: Es soll dir nicht besser gehen als mir. [...] Der Druck der Verwandtschaft auf jeden, der etwas hat, ist unerbittlich. Die Bittsteller sind nie zufrieden. Und die Verwandtschaft ist tendenziell unendlich“ (Signer 2006: 22). Für das Wirken von Zaubern nutzen die Hexer Fetische, häufig in Form amorpher Lehmfiguren.

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  7. Für eine Überblicksdarstellung zur Wirkung von Hexerei in Afrika vgl. Grill (2005), der mit Verweis auf Signer (2004) Okkultismus im Allgemeinen und Hexerei im Speziellen als Hemmnis der ökonomischen Entwicklung Afrikas ausmacht.

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  8. Weber führt den Ausdruck von der Entzauberung der Welt wie folgt ein: „Die zunehmende Intellektualisierung und Rationalisierung bedeutet also nicht eine zunehmende allgemeine Kenntnis der Lebensbedingungen, unter denen man steht. Sondern sie bedeutet etwas anderes: daß man, wenn man nur wollte, es jederzeit erfahren könnte, daß es also prinzipiell keine geheimnisvollen unberechenbaren Mächte gebe, die da hineinspielen, daß man vielmehr alle Dinge — im Prinzip-durch Berechnen beherrschen könne. Das aber bedeutet: die Entzauberung der Welt. Nicht mehr, wie der Wilde,, für den es solche Mächte gab, muß man zu magischen Mitteln greifen, um die Geister zu beherrschen oder zu erbitten. Sondern technische Mittel und Berechnung leisten das.“ (Weber 1995: 19).

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  9. Nach Beck (2007 b: 21) lässt sich das Verfahren der Wahrscheinlichkeitsrechnung bis ins Jahr 1651 auf einen Briefwechsel zwischen Pierre Fermat und Blaise Pascal zurückverfolgen.

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  10. Bonß (1995: 155 f.) weist darauf hin, dass bei der Definition des Begriffs Versicherung beträchtliche Uneinigkeit herrscht und schlägt als Minimalformel vor, von der „Übernahme von Verlustrisiken gegen vorherige Prämienzahlung“ zu sprechen.

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  11. Spielmann (2003) zufolge war in der Schweiz einer der beiden Hauptgründe für die Gründung einer Arbeitsgruppe des Schweizerischen Versicherungsverbandes und großen Erst-und Rückversicherern die Suche nach einer gemeinsamen Definition, was denn die Versicherungswirtschaft unter Terrorismus versteht. Der andere bestand im gemeinsamen Ankauf der nur beschränkt erhältlichen Rückversicherungskapazitäten.

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  12. Bonß (1995: 170, 184 f.) verweist darauf, dass man Leben an sich nicht versichern kann, lediglich eine Umdefinition desselben in Kapital sei möglich.

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  13. Man erinnere sich an dieser Stelle an die Debatten um die Freilassung bzw. Hafterleichterung der RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar noch rund 30 Jahre nach dem Deutschen Herbst von 1977 bzw. 25 Jahre nach deren aktiver Zeit. Einen anderen Teil der Vergangenheitsbewältigung stellen die Opfer bzw. deren Angehörige dar. Deren Perspektive findet sich in Siemens (2007).

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  14. Diese gleichsam seitenverkehrte Form der Argumentation war bereits im 19. Jahrhundert bei der Haftungsfrage bei Unfällen mit Dampfkesseln zu beobachten. Während die preußische Dampfkesselgesetzgebung von 1831 die abstrakte Gefährdungshaftung für die Betreiber von Anlagen begründete, argumentierten die Betreiber ihrerseits, die Arbeiter gingen ihrer Tätigkeit freiwillig nach, sodass sie auch für die Folgen ihrer Freiwilligkeit einzustehen hätten. Die Industrialisierung zeigte schließlich, dass das liberale Modell mit seiner angeblich vollständigen Willensfreiheit und der sich daraus ableitenden absoluten Verantwortung nicht durchzuhalten war. Vgl. Bonß (1995, 194 f.).

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  15. So musste nach Kneip (2006) die 2000 auf den Philippinen entführte Familie Wallert rund 6.590 Euro, neun 2003 in der Sahara gekidnappte Deutsche je rund 2.300 Euro sowie die Weihnachten 2005 im Jemen verschleppte Familie des ehemaligen Staatsekretärs Jürgen Chrobog nur 459,42 Euro pro Person bezahlen. Im letzteren Fall lagen allein die Flugkosten bei etwa 14.000 Euro. Die 2005 im Irak entführte Susanne Osthoff erhielt selbst Monate später noch keinen Kostenbescheid, da sie einen Rückflug nach Deutschland nicht beansprucht hätte.

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  16. Zitiert nach Kneip (2006). Angesichts der Entführung und Lösegeld-bedingten Freilassung deutscher Sahara-Urlauber erhob jedoch der CDU-Politiker Peter Bosbach die Forderung, die Urlauber müssten sich an den Kosten beteiligen. Ebenso lehnten einer im Auftrag der Welt durchgeführten Emnid-Umfrage zufolge zum damaligen Zeitpunkt 51 Prozent der Bundesbürger eine Unterstützung der Geiseln durch die Bundesregierung ab („Rettungsaktion ist unter Deutschen umstritten“ 2003).

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  17. Johnson (1978: 238) berichtet über eine am 25. und 26. März 1976 vom US State Departement einberufene Konferenz über Terrorismus, auf der die Teilnehmer Versicherungen gegen terroristisch motivierte Entführungen ebenso wie einen Steuerkredit für Lösegeldzahlungen offensichtlich ablehnten.

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  18. Die AUV geht zurück auf die Kaiserliche Botschaft Wilhelms I. von 1881. Zwischen 1880 und 1900 wurde in Deutschland ein Sozialversicherungssystem (Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften) geschaffen.

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  19. Die Münchener Rück vertritt in (2004 b) ferner die Auffassung, das Terrorismusrisiko könne geographisch zugeordnet werden, betont aber unter Verweis auf fehlende Präventionsmöglichkeiten nachmals die Unzweckmäßigkeit der AUV zur Versicherung von Terrorismusrisiken. Um Terrorismus als Gegenstand der AUV überhaupt finanzierbar machen zu können, regt die Münchener Rück Risikozuschläge für „Arbeitnehmer in Hochhäusern, Rüstungsbetrieben oder öffentlichen Gebäuden“ an, vor allem wenn sich die Erwerbstätigkeit in städtischen Ballungsräumen abspielt.

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  20. Der mit einem Erwerbsunfähigkeitsrisiko von 67,14 % gefährlichste Beruf ist nach Brandstetter (2006) der eines Gleisbauers, der sicherste der des Arztes (6,23 %). Die Berufsgruppe „Soldaten, Grenzschutz, Polizei“ ist hiernach der zwölftsicherste Beruf.

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  21. Der Hurrikan Katrina (US-Ostküste, September 2005) kostete die Versicherungswirtschaft geschätzte 40 bis 55 Mrd. US-Dollar und liegt somit fast gleichauf mit 9/11. Der Tsunami von Weihnachten 2004 kostete zwar Zehntausende Menschen das Leben, belastete die Versicherungswirtschaft indes nur gering. Vgl. auch VersicherungsJournal (2005) sowie Block (2004).

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  22. Oelßner (2002: 48–50) schildert am Beispiel der Lufthansa, dass nach dem 11. September Deckungseinschränkungen bei der für am Boden entstehende Schäden aufkommenden Dritthaftpflichtversicherung den Versicherungsschutz bei gestiegenen Prämien von zwei Milliarden US-$ auf 50 Millionen reduzierte.

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  23. Besonders berücksichtigt wurden die nuklearen, biologischen, chemischen oder strahlenden Gefahren. Vgl. Münchener Rück (2004 b).

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  24. Dies ist nach Leibfritz (2004) auch gängige Praxis. Gebäudeversicherungen gegen Schäden, die durch einen terroristischen Akt entstehen, sind großteils nicht mehr möglich.

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  25. In der Schweiz wiederum sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zwar nach wie vor versichert, mittlere und große Unternehmen jedoch gezwungen, den Versicherungsschutz gegen Terrorismus durch Zahlung entsprechender Prämien wieder einzukaufen. Hierbei bleibt die Deckungssumme trotz allem limitiert. So spricht die Winterthur nach Spielmann (2003) von maximal 300 Millionen Schweizer Franken für Schäden, die innerhalb einer Zone mit einem Radius von 250 Metern um das versicherte Objekt entstehen. Innerhalb von Geschäftsvierteln in Großstädten gilt hierbei die First-come-first-serve-Regel. Wer sein Gebäude zuerst versichert, ist im Vorteil. Mittels der sogenannten Kumulkontrolle wird online überwacht, dass der Wert von 300 Millionen Franken in einer bestimmten Zone auch durch den Abschluss mehrer Policen nicht überschritten wird.

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  26. Unabhängig von rechtlichen Unsicherheiten lief auch das operative Geschäft der Extremus GmbH zumindest im ersten Jahr nicht wie geplant. Dams (2003) berichtet, dass im ersten Geschäftsjahr von den kalkulierten 300 Millionen Euro nur 105 Millionen an Prämien eingenommen wurden. Dams zufolge verzichteten vor allem größere Unternehmen aufgrund der hohen Prämien und der Begrenzung auf Deutschland auf den Versicherungsschutz der Extremus AG.

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  27. Am Beispiel der Extremus AG ergab eine wettbewerbsrechtliche Überprüfung, „dass die der Extremus AG gegebene staatliche Beihilfe in Form von Staatsgarantie ausnahmsweise zulässig ist“ (Nguyen 2006).

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  28. Für eine wichtige Rolle plädiert aus der Perspektive eines privaten Versicherers Oelßner (2002: 53–55). Er argumentiert, da es dem Staat als Garant für Recht und Ordnung obliege, seine Bürger und Unternehmen zu schützen, habe er im Falle eines aus politischen Motiven und aus externem Einwirken resultierenden Schadens für dessen Kompensation zu sorgen. Der Schaden entstehe wie am Beispiel des 11. September ja nicht durch den eigentlichen Betrieb eines Luftfahrzeugs („Betriebsgefahr“), sondern durch dessen Zweckentfremdung.

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  29. Für einen umgekehrten Ansatz, in welchem die Grundversicherung in private, die Kompensation von Restrisiken aber in staatliche Hände gelegt ist, vgl. Oelßner (2002: 54 f.).

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  30. Nach Thomas (2007) handelt es sich bei dem Gebäude um das Salomon-Brothers-Gebäude (World Trade Center 7; WT 7), für das Silverstein erst wenige Wochen vor dem Anschlag die Pacht erworben hatte.

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  31. Zu den Dokumenten zählen das Todeszertifikat der palästinensischen Autonomiebehörde oder auch eine Kontokarte bei der Arab Bank. Die Gelder werden nach Mertin/ Sanberg/ Schult (2007) über Komitees bereitgestellt und stammen häufig aus Saudi-Arabien.

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  32. Dies verdeutlicht auch die DBV-Winterthur Lebensversicherung AG (2004), nachdem der Verfasser die DBV-Winterthur über den bevorstehenden Auslandseinsatz informiert hatte. In dem Antwortschreiben wird klar zwischen ISAF und Operation Enduring Freedom (OEF) differenziert. Hiernach gilt im Rahmen der ISAF-Mission das passive Kriegsrisiko, das mitversichert ist.

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  33. In der am 20.7.2006 (BGBl. 2006 I S. 1706) durch Art. 10 G geänderten Neufassung mit Bekanntgabe vom 9.4.2002 (BGBl. 2002 I S. 1258, 1909).

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  34. Zu den Leistungen der Beschädigtenversorgung zählen nach BMVg/ PSZ III 1 (2005: 16) im Wesentlichen die freie Heilbehandlung (für den Schaden an sich und dessen Folgen) sowie verschiedene Renten, die wiederum den im Bundesversorgungsgesetz (BVG) festgelegten Leistungen entsprechen. Zu diesen Renten zählen Grundrente, Schwerstbeschädigtenzulage, Ausgleichsrente, Pflegezulage, Berufsschadensausgleich und berufsfördernde Leistungen zur beruflichen Rehabilitation.

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  35. Hier zitiert in der am 20.7.2006 (BGBl. 2006 I S. 1706) durch Art. 10 G geänderten Neufassung des SVG mit Bekanntgabe vom 9.4.2002, BGBl. 2002 I S. 1258, 1909.

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  36. In der am 20.7.2006 (BGBl. 2006 I S. 1706) durch Art. 10 G geänderten Neufassung mit Bekanntgabe vom 9.4.2002, BGBl. 2002 I S. 1258, 1909.

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  37. Hierbei ist besonders das Einsatzversorgungsgesetz (EinsVG) vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3592) in Zusammenhang mit den jeweiligen Passagen aus dem SVG zu berücksichtigen. Vgl. § 63c SVG in der am 20.7.2006 (BGBl. 2006 I S. 1706) durch Art. 10 G geänderten Neufassung mit Bekanntgabe vom 9.4.2002, BGBl. 2002 I S. 1258, 1909, aber auch die Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1993 (BGBl. I S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3592), in: http://bundesrecht.juris.de/sv_v/ BJNR017210991.html [08.03.07] sowie abschließend BMVg/PSZ III 1 (2005: 18 f.).

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  38. Leistungen, die übrigen Statusgruppen oder Beamten zustehen, werden an dieser Stelle nicht weiter betrachtet, da es sich bei den im Fallbeispiel verletzten Soldaten entweder um Berufssoldaten oder um Soldaten auf Zeit gehandelt haben muss. Zu den Leistungen für übrige Statusgruppen im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses nach Schädigung im Auslandseinsatz vgl. BMVg/ PSZ III 1 (2005: 22–25).

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  39. An anderer Stelle definieren Banse/Bechmann den Begriff Risikowahrnehmung differenzierter. Danach ist Risikowahrnehmung ein „zielgerichtet[er] strukturierter und methodisch orientierter, somit bewusst organisierter und reflektierter, empirisch oder theoretisch, deskriptiv oder normativ ausgerichteter Prozeß des Erkennens und Begreifens von Risiken, des Aufweisens und des Erfassens von möglichen Schadens-und Gefahrendimensionen, von Ursache-Wirkungs-bzw. Ursache-Folgen-Beziehungen, von Gewinnchancen, von Verlustmöglichkeiten und Gefährdungspotentialen“ (Banse/ Bechmann 1998: 11).

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  40. Hypothetische Wahrscheinlichkeiten werden dann angenommen, wenn Stichproben entweder zu klein sind oder gar nicht vorliegen. Beispielsweise nimmt der Rasmussen-Report, ohne Erfahrungswerte dafür zu besitzen, die Wahrscheinlichkeit, dass es bei einer Kernschmelzung in einem Reaktor zu einer Dampfexplosion kommt, mit 0,1 an. Die Wahrscheinlichkeit, dass durch die Explosion auch der Sicherheitsbehälter gesprengt wird, wird mit weiteren 0,1 angesetzt. Hieraus ergibt sich das hypothetische Risiko einer Zerstörung des Sicherheitsbehälters aufgrund einer aus einer Kernschmelze resultierenden Dampfexplosion mit 0,1 × 0,1 = 0,01. Multipliziert man diesen Wert nun mit dem Wahrscheinlichkeitswert einer Kernschmelzung, so ergibt sich ein außerordentlich geringer Wert, der hinsichtlich der daraus ableitbaren Risikoaussagen zu heftiger Kritik geführt hat. Vgl. Bechmann (1993: X).

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  41. Ohne expliziten Bezug auf die Versicherungswirtschaft greift Perrow (1987: 360) eine US-amerikanische Studie von 1981 auf, welche den Wert eines menschlichen Lebens mit 300.000 US-$ (bei einer durchschnittlichen Inflation von jährlich 2,5 Prozent bis 2006 also rund 428.000 Euro) taxierte.

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  42. Hierbei handelt es sich um einen von der Baghwan-Sekte 1984 mit Salmonellen auf eine Salatbar in der US-amerikanischen Kleinstadt The Dalles (Oregon) und um den von der Aum-Sekte mit dem Giftgas Sarin verübten Anschlag auf die Tokioer U-Bahn im Jahr 1995. Ein möglicher dritter Fall könnte der Ausbruch der Maul-und Klauenseuche in Großbritannien im August 2007 sein. Dessen Ursachen sind noch nicht restlos aufgedeckt, die Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund sind jedoch nach Fritzen (2007) dünn.

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  43. Für die Perspektive von Experten vgl. Hauke (1990). Es sei betont, dass Experten aufgrund ihrer Spezialisierung keine universelle definitorische Kompetenz besitzen. Auch kommt es zwischen Experten ein und desselben Fachgebiets des Öfteren zu abweichenden, vereinzelt sogar konträren Lagebeurteilungen.

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  44. Schon das Erscheinungsdatum (vgl. Borcherding/ Winterfeldt 1983) zeugt von der Tatsache, dass Überlegungen zum Risikoverständnis von Laien alles andere als neu sind.

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  45. Wie „Eine neue Dimension der Angst?“ (2002) erkennen lässt, besteht eine gewisse Ambivalenz durch die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Einerseits wirkt dies Trost spendend und wirkt wie ein Puffer auf Schocks, kann andererseits aber auch Ursache dafür sein, selbst zum Ziel eines Anschlags zu werden.

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  46. Ochsmann (2002) beschreibt einige Folgen des 11. September aus der Perspektive der Terror-Management-Theorie. Zu diesen zählt das Erkennen der eigenen Verletzlichkeit, gefolgt von der Freisetzung existenzieller Angst.

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  47. Von Cube (1990: 21–48) beschreibt das menschliche Risikohandeln als grundsätzlich, da das Bewältigen von Risiken das objektive Maß an Sicherheit erhöhe. Daher sei der Mensch aus Sicherheit produzierender Neugier stets instinktiv auf der Suche nach immer neuen, subjektiv handhabbaren Risiken. Dieser Produktion letztlich objektiver (aber auch subjektiver) Sicherheit sei durch Lernen und Denken die rein instinktive Produktion von Sicherheit vorausgegangen.

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  48. Hervorhebung im Original. Japp (2003: 83) merkt zum Begriff der Weltrisikogesellschaft an, wie es sich angesichts der von Beck (1997) genannten Risiken wie Treibhauseffekt, Verarmung breiter Regionen etc. mit eher regionalen oder lokalen Risiken verhalte.

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  49. Zur normierenden Wirkung des Erwartungsdrucks aufgrund gesellschaftlicher Positionen vgl. Rammstedt (1981). Nach Bechmann (1993: XV–XVII) wird die normative um die kognitive Funktion ergänzt.

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  50. Häufig werden Informationen, die sonst bestimmte Gesellschaftsschichten nie erreichen würden, von den Medien über-regional und über-sozial verbreitet, indem auch seriöse Zeitungen oder Rundfunkanstalten unter Verweis auf die Informationspflicht terroristische Konzepte publizieren. Horst Herold ist der Auffassung, dass nur dadurch die Ideologie der RAF eine so breite Öffentlichkeit erfahren konnte. Vgl. Prantl (2006 a).

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  51. Nach Noelle-Neumann (u. a. 2001) kann man öffentliche Meinung als Meinungen oder Verhaltensweisen verstehen, die mit Wertbezug geäußert werden können, ohne sich gegenüber seiner Umwelt zu isolieren. Da der Mensch genau diese Isolation vermeiden wolle, entstehe eine Schweigespirale, die allerdings durch selbstbewusstes öffentliches Verkünden und Begründen einer eigenen, abweichenden Meinung durchbrochen werden kann.

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  52. Weitere Gründe für die nachrangige Bewertung derartiger Risiken sind die fehlende Plötzlichkeit ihres Eintretens bzw. das Gefühl der Kontrollierbarkeit, jedenfalls aber ihr unspektakuläres und alltägliches Wesen (vgl. Levitt/ Dubner 2006: 205–208). Zu einer Analyse, wie sich die Medien der Anfälligkeit der Gefährdungswahrnehmung für Dramatisierungen bedienen, vgl. Horx (2007: 27–31).

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  53. Zu den Auswirkungen, die Kapitalismus in globalen Dimensionen als „Großrisiko“ auf die Wahrnehmung der Deutschen hat, vgl. grundlegend Nolte (2006).

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  54. Beck (2007 a: 68 f.) macht anhand der Beispiele Klimawandel und Terrorismus deutlich, dass selbst einander sehr ähnliche Kulturen wie die Nordamerikas und Europas in ihren Risikobewertungen differieren können.

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  55. Daniell (2004: 80) erklärt unter Berufung auf nicht näher genannte „new statistics“ alle Anschläge aus dem Jahr 1995 mit acht oder mehr Toten als religiös motiviert. Dies umfasst auch die Anschläge auf das Oklahoma State Building durch Timothy McVeigh sowie den Giftgasanschlag der Aum-Sekte in Tokio. Während bei entsprechender definitorischer Unschärfe der Anschlag einer Sekte noch als religiös motiviert gelten kann, ist dies bei einem aus dem Umfeld des arischen Suprematismus stammenden Attentat ohne Ignoranz jeglicher definitorischer Grundlagen nicht vorstellbar.

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  56. Laqueur (1987: 153) verweist auf Habermas, der den Umstand hervorhebt, auch Terroristen neigten zu selektiver Wahrnehmung. Dies äußerte sich darin, dass sie sich aus verschiedenen Lehren und Theorien die Fragmente heraussuchten, die sich am ehesten für ihre Zwecke instrumentalisieren ließen.

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  57. Luhmann (1995: 205) sowie Münkler (2005: 41–50) differenzieren aus unterschiedlichen Positionen heraus zwischen Zentrum und Peripherie. Japp (2003: 62) spricht von einer zentralen und einer peripheren Moderne, wobei er mit zentraler Moderne die erste, mit peripherer Moderne hingegen die dritte Welt bezeichnet.

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  58. Zur Problematik des Quantifizierens von Risiken in anderen Fällen vgl. Brucker (1991).

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  59. Freudenberg (2007 b) beschreibt das passive Erleiden des Todes in Kauf zu nehmen als Wesenskern soldatischen Dienens.

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  60. Die durch militärische Dolmetscher erfolgte deutsche Übersetzung des in Dari gehaltenen Schreibens (Revolutionäre islamische Modjahedinarmee Afghanistan 2004) lautet: „... Die revolutionäre islamische Modjahedinarmee Afghanistan. Ihr für Bush, Blair, Karsai Opferbereiten müsst wissen, dass islamische Opferbereite so wie Belal, ‚Allah Allah’ sagend in der Stadt Kunduz eingetroffen sind und mit sich die Hölle für Sie (Anm.: Unterstützer von Bush, Blair, Karsai) mitgebracht haben und Tod und Märtyrertod lieben sie (Anm.: „die islamischen Opferbereiten“) so sehr, wie Sie (Anm.: Unterstützer von Bush, Blair, Karsai) die Welt lieben. Sie übernehmen die Verantwortung für mehrere Angriffe in Kabul, Badghies und Nangarhar. Planer der Operationen, Mohammad (Al-Bashir).“

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  61. Siehe auch Kapitel 3.3.3.1 vorliegender Arbeit. Vgl. erneut Bechmann (1993: XV–XVIII). Diese Filter sind die öffentliche Meinung, die sozialstrukturelle Position sowie der Zweck des Terrorismus.

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  62. Siehe auch hierzu Kapitel 3.3.3, aber ebenso Douglas/ Wildavsky (1993: 113). Die Eigentümlichkeiten sind: Uneinigkeit über das Problem des Terrorismus, Wissen um Terrorismus und eigenes Handeln fallen nicht zusammen, aber auch der Umstand, dass unterschiedliche Gruppen hinsichtlich unterschiedlicher Risiken besorgt sind.

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  63. Das afghanische Gesellschaftssystem ist wesentlich stärker durch informelle Strukturen — in Form von Familien und Stämmen — geprägt als das deutsche, sodass sich im Status widerspiegelnde familiäre Bindungen erheblichen Einfluss auf die Wirkung von Informationen haben können. Vgl. Chiari/Militärgeschichtliches Forschungsamt (2006: 147–153).

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  64. Conrad (1989: 184–186) behauptet, ein Konsens über die Entstehungszusammenhänge des Risikos bzw. die politischen Konflikte darüber sei weder sinnvoll noch zu erwarten. „Risikodiskussion“ ist für ihn eine ritualisierte Form des Konfliktaustrags, welche die Wichtigkeit der Experten unterstreicht. Vgl. ebenso Jungermann/Wiedemann (1990).

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  65. Doch nicht nur hinsichtlich der Fragestellungen hat der Risikokommunikationsprozess über Terrorismus unterschiedliche Voraussetzungen zu dem über ökologisch-technische Risiken. Terroristen und ihre Befürworter rekrutieren sich — typischerweise fundamentalistische Züge aufweisend — aus der gesellschaftlichen Peripherie, während sich bei nahezu allen anderen Risiken nicht die Befürworter, sondern die Gegner aus der Peripherie rekrutieren. Im Umkehrschluss rekrutieren sich die Befürworter anderer Risiken zu großen Teilen aus dem Zentrum, beim Terrorismus sind die ihm ablehnend gegenüber stehenden Akteure dort anzusiedeln. Auch diese Beobachtung stützt die häufig angeführte These vom Zusammenhang zwischen Peripherie und Fundamentalismus. Indes wird erneut deutlich, dass — versteht man Terrorismus als soziale Gegenbewegung im Sinne Wieviorkas (2004) — die Peripherie das Zentrum zu Selbstreflexion und Erneuerung zwingt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass dieser Interpretation ein fortgeschrittenes Stadium der Globalisierung zugrunde gelegt werden muss. Vor dem Hintergrund einer derart integrierten Welt besteht das Zentrum aus den prosperierenden Ökonomien, die global maßgeblichen politischen und kulturellen Einfluss auszuüben vermögen. Diesem Zentrum gegenüber steht eine Peripherie, die sich als depriviert, unterdrückt, ausgeschlossen und benachteiligt ansieht.

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  66. So fällt auch der Versuch einer diskursiven Annäherung zwischen Christentum und Islam, beispielsweise über theologische Hintergründe aktueller Konflikte (Valentin 2005), unter dieses weite Verständnis von Risikokommunikation über Terrorismus.

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  67. Die Annäherung an den Begriff Kommunikation erfolgt mithilfe Schulz von Thuns (2006). Bestandteil seiner Untersuchung ist der Umstand, dass ein und dieselbe Nachricht mehrere — explizite oder implizite — Botschaften enthalten kann, woraus die Notwendigkeit zur Analyse und Interpretation resultiert. Die Inhalte der verschiedenen Botschaften können nach Schulz von Thun in vier Kategorien gegliedert werden: Informationen über die Sache an sich (Sachseite; 2006: 129–155), (gewollt oder ungewollt gesendete) Informationen über den Absender selbst (Selbstoffenbarungsseite; 2006: 99–128), Informationen über das Verhältnis des Absenders zum Empfänger (Beziehungsseite; 2006: 156–208) ) und schließlich die Information über das gewünschte, aus der Nachricht resultierende soziale Handeln des Empfängers (Appellseite; 2006: 209–253). Für den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit — Terrorismus — ist die appellative Komponente von besonderer Bedeutung, da die anderen drei häufig in deren Dienst gestellt werden, indem beispielsweise nur einseitige Informationen verbreitet werden, sich einzelne Akteure besonders inszenieren oder die Nachrichten so gestaltet sind, dass Interaktionsgeflechte zwischen den Akteuren eine bestimmte Struktur erhalten. Es gilt also, will man eine Nachricht vollständig und korrekt decodieren, möglichst viele Informationen über den sendenden Akteur zu haben.

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  68. Zu einem Überblick über Forschungsansätze zu Propagandakonzepten sei vor allem auf eine aufschlussreiche Arbeit Bussemers (2005) verwiesen. Zum Thema Propaganda vgl. aber auch Diesener/Gries (1996).

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  69. Zur Legitimationskommunikation von Wirtschaftskonzernen vgl. Obermeier (1999: 171–201). Obermeier identifiziert drei an Max Webers Formen legaler Herrschaft orientierte Säulen der Rechtfertigung: die traditionale, die autoritative und die legale.

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  70. George W. Bush bezeichnete den Krieg gegen den Terrorismus als Kreuzzug, während Osama Bin Laden islamisch-fundamentalistische Anschläge im Konzept des Djihad zu verorten sucht. Beide Akteure nutzen religiöse Konzepte, die sie stark vereinfacht in Form von Schlagworten und Schwarz-Weiß-Malerei präsentieren. Dies ermöglicht, ideologischpolitische Hintergründe und Motive einem breiten Spektrum an Akteuren gleichermaßen verständlich zu machen. Im Falle der Akteure USA und Al Qaida lassen sich unter anderem folgende Gleichförmigkeiten beobachten: Beide Akteure trachten nach einer breiten Akzeptanz im jeweils eigenen Kulturkreis, den sie dort durch massive mediale Präsenz zu erreichen trachten. Jeder der beiden Akteure versucht, sein Handeln durch Rückgriffe auf die für den jeweiligen Kulturkreis prägende Religion zu legitimieren. Als Beispiel für die Nutzung der „Kreuzfahrerterminologie“ vgl. Bin Laden (1998).

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  71. Dies ist am einfachsten, wenn man in Schwarz-Weiß-Argumentationsmuster verfällt. Auf der einen Seite stehen die Guten, auf der anderen Seite stehen die Bösen. Das in der reflexiven Moderne scheinbar anachronistisch anmutende Verhaltensmuster der von Soldaten in Anspruch genommenen Gebetshilfe ist ein mögliches Indiz dafür, dass sich gerade diese soziale Gruppe der einprägsamen Rhetorik z. B. eines George W. Bush („God bless you“; zitiert nach Lübbe 2004: 59) nicht entziehen kann.

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  72. Die alljährlich im Bundestag stattfindende Mandatsverlängerung des ISAF-und Operation-Enduring-Freedom-Einsatzes (OEF) der Bundeswehr ist nur ein Beispiel dafür. Biehl (2005) zufolge erfuhr das Stabilisierungsmandat in der Studie Sicherheitspolitische Lage 2004 bei lediglich 57 % der Bundesbürger Zustimmung, der Einsatz gegen Terrorismus im Rahmen von OEF hingegen bei 63 %.

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  73. Die Volksrepublik China überzeugte nach Wagner (2007) mit Hinweisen auf angebliche Verbindungen zur Al Qaida die USA 2002 davon, die islamische Unabhängigkeitsbewegung Etim als terroristische Organisation einzustufen.

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  74. Bei Matussek (2005) wird deutlich, dass beispielsweise die IRA seit einigen Jahren Defizite in ihrer Legitimationskommunikation aufweist. Verschiedene ihrer Aktivitäten machten die katholische Bevölkerung und nicht die protestantischen Polizei-und Ordnungskräfte Großbritanniens zu Leidtragenden und konnten daher von der Bevölkerung kaum mehr in einen sinnhaften politischen Kontext gebracht werden. Hierzu seien folgende stichpunktartige Überlegungen angestellt: Katholiken (Bürger und IRA) und Protestanten (Staat) sind zwei rivalisierende Gruppen, deren Identität und Solidarität sich maßgeblich aus der Abgrenzung zur jeweils anderen Gruppe ergibt. Aufgrund dieser Abgrenzung zwischen den Gruppen war es der IRA bislang möglich, innerhalb der Katholiken das Gesetz des Schweigens durchzusetzen. Dies beruhte maßgeblich auf der Akzeptanz der terroristischen Ziele durch die Katholiken. Folglich wurden aus Terrorismus resultierende Todesfälle in der eigenen Gruppe toleriert, sie dienten einer guten Sache, deren Sinn erkannt wurde. Der Zusammenhalt in der Gruppe und somit das Gesetz des Schweigens gerät aber dann an seine Grenzen, wenn die Ziele der IRA, die dazu notwendigen Mittel und folglich die Sinnhaftigkeit der Todesfälle nicht mehr allgemein anerkannt werden. Genau dies ist das Anwendungsfeld von Legitimationskommunikation. Versagt oder unterbleibt sie, brechen die Identifikation mit den Terroristen sowie die Selbstbindung zum Schweigen weg: Der gemeinsame Wert, das Wohl der Katholiken gegen den äußeren Feind — die Protestanten — gemeinsam zu verteidigen, wird hinterfragt. Dies gibt den Anstoß, auch Normen wie das Gesetz des Schweigens individuell zu überprüfen. Der Wert — das Wohl der Katholiken — wurde in vorliegendem Fall nicht von Protestanten, sondern vielmehr von Katholiken selbst gefährdet, die dafür die Einhaltung der Norm — des Gesetzes des Schweigens — einzufordern suchten. Der Bruch der impliziten Norm, keinem Angehörigen der eigenen Gruppe willentlich ohne zwingenden Grund zu schaden, wurde seitens der Opfer mit einem Normbruch ihrerseits erwidert, indem sie sich an die Medien und vor allem an die Polizei wandten. Doch wie ist das zu erklären? Die beiden Normen, keine Angehörigen der eigenen Gruppe ohne Grund zu verletzen sowie Gesetzesverstöße von Mitgliedern der eigenen Gruppe nicht nach außen zu tragen, sind eng aneinander gekoppelt. Wird die eine verletzt, steht die andere auf wackeligen Füßen. Daher ist es aus Sicht des Handelnden vermutlich fraglich, ob es sich beim Gang in die Öffentlichkeit überhaupt um einen Normbruch handelt, da ja die Koppelung bereits durch den Mord aufgeweicht, wenn nicht gar aufgehoben wurde. Ist man bereit, die These von der Normkoppelung zu akzeptieren, kann man noch einen Schritt weiter gehen: Dadurch, dass die eine Norm gebrochen wurde, musste die andere zwangsläufig ebenfalls außer Kraft gesetzt werden. In diesem Falle wäre der Gang an die Öffentlichkeit nicht eine unerhörte Überraschung und „moralische[r] Verrat“ (Matussek 2005: 126), sondern vielmehr eine logische Konsequenz.

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  75. Den Gegner zu desavouieren ist nach Carr (2002: 18) gängige Praxis, während Waldmann (2001: 34) zufolge Legitimationskommunikation auch darauf abzielen kann, dem Adressaten einen Rollenwechsel zu suggerieren: Der tatsächliche Täter versucht sich als Opfer und den terroristischen Akt als Verteidigungsmaßnahme darzustellen und dabei trotzdem als faktisch schwächerer Part überlegen zu erscheinen — in physischer wie auch moralischer Hinsicht.

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  76. Musharbash (2006: 244 f.) verweist auf die Legitimation, die der Terrorismus der Al Qaida aus einer muslimischen Utopie als Ganzes zieht.

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  77. Zum Rückgriff der Al Qaida auf religiöse Autoritäten vgl. Bin Laden (1996).

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  78. Diese Argumentation wird häufig genutzt, so unter anderem auch als Begründung der Anschläge in London am 7. Juli 2005. Vgl. dazu „Todesgrüße von al-Qaida“ (2004).

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  79. Zur Wichtigkeit des Barbarendiskurses für die Stabilität von Imperien vgl. Münkler (2005: 148–157). Diese Beobachtung erstreckt sich indes auch auf andere Formen des Terrorismus. So finden sich nach Laqueur (1978 b: 218) bei Johann Most Passagen, in denen er Polizisten den Status des Menschen abspricht und sie Schweinen gleichsetzt, deren Liquidierung kein Mord und daher legitim sei.

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  80. Nach Bundesministerium der Verteidigung (2003: 10 f.) und (2006: 11 f.) besteht der Auftrag der Bundeswehr neben der Bündnis-und Landesverteidigung aus der Sicherung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit, dem Leisten eines Beitrags zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen und der Förderung multinationaler Zusammenarbeit und Kooperation. Daraus leiten sich als einzelne Aufgaben internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, die Unterstützung von Bündnispartnern, der Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger, deren Rettung und Evakuierung, Partnerschaft und Kooperation sowie sonstige Hilfeleistungen ab.

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  81. Weitere Musterbeispiele für Legitimationskommunikation sind trotz ihrer Wirkungslosigkeit in der Zielgruppe die noch vor der Ausweitung ihrer Aktivitäten entstandenen Schriften der RAF (1970 und 1971). Weimann (2006) zeigt, wie auch die Al Qaida Legitimationskommunikation betreibt und sich dabei des Internets bedient, das zum Symbol für Kontingenz und absolute Entgrenzung wird. Die Al Qaida nutzt das Internet zum Austausch von Anleitungen zum Bombenbau, zur Mobilisierung von Anhängern und zur Vermittlung der Rechtmäßigkeit der eigenen Handlungen.

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  82. Töpfer (1999: V) zufolge können Krisen entweder sachliche oder kommunikative Ursachen (Art, Inhalt, Zeitpunkt und Intensität) haben. Davon unabhängig unterscheidet gerade die wirtschaftswissenschaftliche Forschung drei Grundarten von Krisen: eruptive, schleichende und periodische Krisen. Die eruptive Krise ist dadurch gekennzeichnet, dass nach plötzlichem Eintritt der Krise das öffentliche Interesse stark ansteigt, im Laufe der Zeit aber aufgrund von Krisenmanagement abnimmt. Die schleichende Krise ist durch ihr anfangs niedriges Niveau charakterisiert, das aufgrund verschiedenster Einflüsse eskaliert und das öffentliche Interesse nach sich zieht; ihre lange Entstehungsphase wird hierbei vom Akteur nicht zur Kriseneindämmung/-prävention genutzt. Bei der periodischen Krise schließlich ist das öffentliche Interesse anfangs auf durchschnittlichem Niveau und das Krisenmanagement setzt ein — aber nur unzureichend. Somit flaut das Interesse erst kurz ab, um dann jedoch ein höheres Niveau als bei erstmaligem Bekanntwerden des Sachverhalts (oder der Vermutungen) zu erreichen. Krisenmanagement setzt erneut ein, usw. Hierbei werden beim Akteur kaum Lerneffekte sichtbar, weder in der Vorsorge-noch in der Legitimations-oder auch Krisenkommunikation.

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  83. Conrad (1989: 184–186) zufolge bekommt die Diskussion über Risiken in Krisensituationen Ritualcharakter, wodurch gesellschaftlich eindeutige Antworten auf eben diese Ausnahmefälle gegeben werden. Er versteht unter ihnen ?soziale Formen, die Werte und Weltbilder zelebrieren und festigen, die diese aufrechterhalten und durch sie legitimiert werden.“

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  84. Die Mercedes A-Klasse war 1999, drei Tage nach ihrer Markteinführung, im Rahmen eines zum damaligen Zeitpunkt nicht standardisierten und objektivierbaren Fahrtests (Elchtest) umgekippt. Im Fall des misslungenen Elchtests konnte nach Töpfer (1999: 261) die technische Lösung des Problems — Einführung des Stabilitätssystems ESP, Absenkung des Schwerpunkts, geänderte Bereifung — schon am 30. Oktober 1997 (neun Tage nach Bekanntwerden des Sachverhalts) präsentiert werden. Die Wiederherstellung des Vertrauens in die Marke Mercedes indes war Gegenstand einer Marketingkampagne, die mehrere Wochen andauerte.

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  85. Dies kann Töpfer (1999: 253–257) zufolge durch entsprechende Terminologie, Inhalte, Kommunikationsmittel, Formate, Symbole, Absender, aber auch Zeit oder Ort der gesendeten Information geschehen, wie Töpfer anhand einer Analyse der Krisenkommunikation von DaimlerChrysler A-Klasse schlussfolgert.

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  86. Fraglos ist es auch bei den anderen Kommunikationsarten sinnvoll, erstens überhaupt und zweitens zielgruppengerecht zu kommunizieren. Erfahrungen aus der Wirtschaft hinsichtlich der Kriterien, die Krisenkommunikation zu erfüllen hat, sind erneut auf den Umgang mit Terrorismus übertragbar. Minwegen (2004) fordert von Krisenkommunikation Glaubwürdigkeit, Empathie, Kompetenz (oder wenigstens den Anschein davon), Informationssteuerung, das In-Aussicht-Stellen von Kompensation, die Integration und Anpassung an bestehende Notfallpläne, ihre Aktualisierung, das Nennen von Ansprechstellen und Kontaktmöglichkeiten, zielgruppengerechte Formulierungen und Inhalte sowie vor allem Verzugslosigkeit und Verständlichkeit.

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  87. Für eine Darstellung der Krisenkommunikation der US-Regierung nach dem 11. September 2001 siehe Woodward (2003).

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  88. Cutter (1993: 182 f.) subsumiert den individuellen Beitrag am Risikokommunikationsprozess — allerdings nicht explizit auf Terrorismus bezogen — als soziale Verstärkung von Risiken.

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  89. Auch wenn Luhmann (1993: 165 f.) dies nicht anhand des Terrorismus feststellt, ist die Beobachtung als solche doch auf terroristische Szenarien übertragbar. Man stelle sich folgendes, fiktives Szenario vor: drei Staaten (A, B, C) entscheiden in einer geheimen Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip über Gegenmaßnahmen gegen Terrorismus. A und B überstimmen C. Da das Ergebnis der Konsultation aber nicht transparent nach außen getragen wird, können Außenstehende das Abstimmungsverhalten der einzelnen Akteure nicht ohne Weiteres nachvollziehen und die getroffene Entscheidung eindeutig zurechnen.

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  90. Diesen Schluss lässt auf die IRA bezogen die Schilderung Matusseks (2005) zu.

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  91. Zu einer Sammlung von Beiträgen über die Kommunikation unter Risikobedingungen vgl. Dietrich (2003).

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  92. Die Kriterien orientieren sich an Minwegen (2004), werden aber durch den Verfasser wiederum um die Intentionalität der Vorsorge-und Legitimationsaspekte ergänzt (vgl. Kapitel 3.4.1.4).

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  93. Hubel (2006: 48) verweist — allerdings mit Blick auf die Irak-Politik — auf die fundamentalistischen Züge der US-Regierung unter George W. Bush.

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  94. Nach Herbers (2005: 11) definierte „Meyers Enzyklopädisches Lexikon“ Fundamentalismus 1973 als „komplexe innerkirchliche Bewegung des amerikanischen Protestantismus zur Abwehr des Liberalismus seit etwa 1875.“ Er selbst stellt eine weite und eine engere Definition vor. Die weite zielt auf „Interpretationen und Vorstellungen, die sich radikal gegen gesellschaftliche Neuerungen stemmen, besonders wenn diese religiöse Positionen in Frage stellen und die deshalb auf alte, vermeintlich nicht weiter hinterfragbare Wahrheiten bzw. Interpretationen der jeweils autoritativen Schriften pochen“ (Herbers 2005: 12). Die enge Definition hingegen versteht unter Fundamentalismus schlicht Gewaltbereitschaft bei der Verteidigung der eigenen Position bzw. zum Zweck der Errichtung theokratischer Herrschaftsformen. Bobzin (2005: 66) mahnt, zumindest im Kontext der iranischen Revolution Khomeinis sei es passender, von „Islamismus“ zu sprechen, während Brenner (2005: 41 f.) Intoleranz als prägendes Merkmal von Fundamentalismus ausmacht. Japp (2003: 66) schließlich erkennt in Fundamentalismus einen Teil eines gleichsam dialektischen Prozesses, anhand dessen sich aus Modernisierung und Gegenmodernisierung die Expansion der modernen Weltgesellschaft vollzieht.

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  95. Das Kontingent, das den Anschlag auf die Patrouille als Krisenkommunikation gegenüber der afghanischen Bevölkerung zu bearbeiten hatte, kehrte Ende März 2005 aus dem Einsatz zurück, sodass am Heimatstandort zwischen Erkenntnisgewinn und Umsetzung desselben in die Ausbildung sechs Monate vergingen. Hierbei ist anzumerken, dass der Entschluss zur Umsetzung schon früher gefallen war, lediglich die Umsetzung erst ab September möglich war.

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  96. Dies ist aufgrund der angespannten Personalsituation bei der Truppe für Operative Information, aber auch wegen der begrenzten Zahl an Dienstposten in den Einsatzländern problematisch. Zusätzlich erschwert die sich seit Anfang 2006 kontinuierlich verschlechternde Bedrohungslage das Sammeln von Informationen.

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  97. Besagtes Verfahren findet schon seit 2004 vor allem in Kabul mehr und mehr Anwendung. Es bietet gerade angesichts der Bedrohungslage aus westlicher Sicht wesentliche Vorteile.

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  98. Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum November 2004 bis März 2005 in Kunduz und ist nicht verallgemeinerbar.

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  99. Hier zitiert nach Bonß 1995: 178.

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  100. Interessanterweise — dies zeigt Schmitt (2003) — schöpften im Fall des 11. September die verletzten Opfer bzw. Hinterbliebenen die monetären Kompensationsmöglichkeiten nicht einmal annähernd aus. So wurden aus einem staatlichen Entschädigungsfonds von drei Milliarden bereitgestellten lediglich 623 Millionen US-Dollar aufgrund 800 gestellter Anträge ausgezahlt.

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  101. So kann zumindest eine AFP-Meldung vom 8. Juli 2005 interpretiert werden. Der Meldung zufolge haben in Deutschland 97 Prozent aller Unternehmen keine Versicherung gegen Anschlagsschäden, obwohl die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der Zeit vor dem Londoner Anschlag vor den Folgen eines solchen gewarnt hatte.

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  102. Auf den Ebenen individueller und kulturell-soziologischer Risikowahrnehmung identifiziert Cutter (1993) letztlich sechs Einflussfaktoren: Erfahrung, kultur-übergreifende Vergleiche, die Einstellung des Umfelds, Rasse, Geschlecht und sozioökonomischer Status sowie die Distanz zum Risiko.

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  103. Horx (2007: 188–190) verweist auf den Zusammenhang der demographischen Entwicklung („youth bulge“) einer Gesellschaft und der Bereitschaft zu Selbstmordattentätern. Er nimmt an, Einzelkinder würden im Vergleich zu Familien mit mehreren Kindern seltener in den Tod geschickt bzw. erklärten sich dazu bereit. Ein Ende des Bevölkerungswachstums in Gebieten wie dem Gazastreifen oder Afghanistan — die Geburtenrate liegt dort bei sechs Kindern pro Familie — impliziert ein Limit des Pools potenzieller Attentäter. Levitt/Dubner (2006: 161–198) beobachten in den USA einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Legalisierung von Abtreibung, dem Nicht-Geboren-Werden potenzieller Problemkohorten und dem Rückgang von Kriminalität. Bei Horx wie auch bei Levitt/Dubner ist der grundsätzliche Tenor gleich: Wenn weniger Menschen da sind, die Unrechtes tun können, wird auch weniger Unrecht getan.

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  104. Die Notwendigkeit hierzu erkennt auch Beck: „Alle vergangenen und gegenwärtigen praktischen Erfahrungen im Umgang mit Ungewißheit können dieselbe Berechtigung beanspruchen, stellen allerdings gerade deshalb keine fertige Lösung für die resultierenden Probleme bereit“ (Beck 2007 a: 66).

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(2008). Vom Umgang mit Risiken. In: Neues Risiko Terrorismus. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91144-1_3

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