Auszug
Wenn ein Qualitätsentwurf nicht auf ein empirisch-quantitatives Vorgehen reduziert werden soll, sondern Anspruch auf den kritischen Abgleich mit der Realität und auf eine Funktion als Leitbild erhebt, muss er ein solches Bild zunächst entwerfen. Diese Funktion erfüllt das folgende Kapitel. Als Orientierungspunkte für eine konfliktsensitive Qualität werden Demokratie, Menschenrechte und Frieden vorgeschlagen. Im nationalen Raum ist Journalismus ein maßgeblicher Faktor für die Funktionsfähigkeit einer demokratischen Öffentlichkeit. Mit seinen internationalen Bezügen leistet Journalismus einen Beitrag zum Streben nach international konsentierten Normen und ist diesen gleichzeitig verbunden.
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Literatur
Vgl. Sarcinelli 2002
Vgl. Schmidt 1995, S. 145
Vgl. Habermas 1990, S. 69ff.
Ebenda, S. 87
Ebenda, S. 88
Vgl. Schmidt 1995, S. 145
In einem Vorwort zur Neuauflage akzeptiert Habermas (1990, S. 15) Kritik an seiner Idealisierung der bürgerlichen Öffentlichkeit: Es sei von vornherein mit „konkurrierenden Öffentlichkeiten“ (Arbeiter, Frauen) zu rechnen und „die Dynamik der von der dominierenden Öffentlichkeit ausgeschlossenen Kommunikationsprozesse“ müsse berücksichtigt werden. In diesen Spannungen sieht er „Potentiale der Selbsttransformation“. (S. 21)
Peters 1994, S. 45. Peters weist darauf hin, dass der Begriff Öffentlichkeit gelegentlich für das soziale Kollektiv (Bürgerinnen, Publikum) benutzt wird, das sich in dieser Sphäre befindet. Häufiger sei aber die räumliche Konnotation.
Weßler 2002, S. 192
Vgl. Schulz 1997, S. 87
Vgl. Gerhards 1995
Kuhlmann 1999, S. 66
Vgl. Schulz 1997, S. 88f.
Neidhardt 1994b, S. 8
Vgl. Jäckel 1999, S. 223ff.
Vgl. Neidhardt 1994b, S. 20
Peters 1994, S. 50 [Hervorh. im Orig.]
Vgl. Baum 1994, S. 83ff.
Peters 2001, S. 655
Vgl. ebenda. So argumentiert auch Loretan (2002, S. 282): Die Diskursethik habe die Aufgabe, einen Ordnungsrahmen für freie Kommunikationsflüsse zu rekonstruieren.
Brosda 2008, S. 311
Habermas 1996, S. 289f.
Zur Beziehung von Deliberation und Legitimität s. Peters 2001, S. 658ff.
Habermas 1992, S. 12
Vgl. ebenda, S. 12f., 130, 161
Vgl. Arens 1996, S. 81. Dazu kommt die formale Verständlichkeit der Sprache, die vorausgesetzt wird, damit kommunikatives Handeln überhaupt stattfinden kann.
Die Theorie des kommunikativen Handelns soll das Vernunftpotenzial der kommunikativen Alltagspraxis freilegen. Habermas’ Suche nach normativen Potenzialen der Öffentlichkeit beschränkt sich damit nicht mehr auf den Idealtypus der bürgerlichen Öffentlichkeit als „ein[e] epochenspezifisch auftretenden Formation“. (Habermas 1990, S. 34)
Habermas 1996, S. 291
Vgl. ebenda, S. 293ff.
Vgl. Baum 1994, S. 95
Habermas 1996, S. 300
Habermas 1990, S. 39
Ebenda, S. 205
Vgl. Neidhardt 1994, S. 10
Vgl. Jarren / Donges 2002a, S. 119f.
Koziol 2003, S. 25
Vgl. Weßler 2002
Habermas 1990, S. 275
Ebenda, S. 28
Ebenda, S. 248
Vgl. Peters 1994
Ebenda, S. 71
Vgl. ebenda
Vgl. Peters 2001. Die Bedeutung eines aktiven Publikums betont auch Neidhardt (1994, S. 24f.): Die Validierungsfunktionen werden nicht ausreichend eingefordert. Nur durch die Stärkung dieser Nachfrage könne sich das Diskursmodell entfalten.
Habermas 1990, S. 30
Ebenda, S. 47f.
Vgl. Baum 1994, S. 96
Ebenda
Franck 1992, S. 46
Vgl. ebenda, S. 88
Vgl. Kant 1947
Vgl. Kant 1973, S. 127f.
Vgl. Kant 1947, S. 13ff.
Vgl. Müller 2002a, S. 52ff.
S. auch die Kritik von Krell 2000, S. 159ff.
Schmidt (1999) weist auf dieses Problem im Kontext der Menschenrechte hin: Westliche Staaten gewähren Bürgerrechte nur innerhalb ihrer Grenzen, intervenieren aber weltweit im Namen der Menschenrechte. Der Gehalt dieser Rechte müsse aber im weltweiten Dialog bestimmt werden.
Kühnhardt (2000, S. 237) macht gar eine Krise der westlichen Demokratie aus: Es mangele an Gemeinsinn und pluralistisch verfasster Bürgergesellschaft. Deshalb müsse ein neuer geistigmoralischer Grundkonsens gefunden werden.
Vgl. Schmidt 2007, S. 58
Debiel 1995, S. 76
Vgl. McQuail 1992, S. 65ff. Auch wenn McQuail schließlich nur noch von „freedom issues“ bzw. „equality issues“ sprechen will, da in einer pluralistischen Gesellschaft kein Wertekonsens mehr vorausgesetzt werden könne, bleiben seine Schlussfolgerungen den ursprünglichen Werten doch sehr verbunden. Z.B. fordert er, dass Konsumenten als Bürger statt als Verbraucher begriffen werden und dass sie gleichen Zugang zu qualitativ hochwertigen Medien-Inhalten haben. (S. 307ff.)
Habermas 1992, S. 45
Vgl. Ipsen 1999, S. 181ff.
Vgl. Paech / Stuby 2001, S. 486
Vereinfacht lässt sich sagen, dass negativer Frieden die Abwesenheit von Krieg bedeutet, positiver Frieden ist umfassender und setzt hinaus soziale Gerechtigkeit voraus. S. Galtung 1975, S. 8 und Galtung 1998a, S. 17
Vgl. Knapp 1994, S. 267.
Vgl. Heintze 2002, S. 23f.
Gareis / Varwick 2002, S. 30
Vgl. Knapp 1994, S. 266
Vgl. Grewe 1988, S. 755f.
Durch Anpassung an die zunehmende Durchlässigkeit von Grenzen entstehen neue politische Räume, die territorial definierte Räume transzendieren. Vgl. Brock / Albert 1995
Heintze 2002, S. 13
Vgl. Herdegen 2000, S. 34ff.
Ipsen 1999, S. 16. Hier auch eine ausführliche Abhandlung zu den positivistischen und naturrechtlichen Lehren über die Geltungsgründe, S. 7ff.
Vgl. Ipsen 1999, S. 36ff.
Vgl. Karl 2003, S. 159f.
Vgl. Kimminich 2000, S. 64
Einen Gesamtüberblick über ihren Gehalt gibt Tomuschat (2000).
Für eine Liste der Verträge s. Sieghart 1988, S. 68ff.
Vgl. Roth / Volger 1994, S. 154f.
Nuscheler 1995, S. 200
Im arabischen Raum finden neben den konservativen bis fundamentalistischen Strömungen aber auch gemäßigtere muslimische Vertreter Gehör. Sie plädieren für eine zeitgenössische Interpretation oder eine Neuübersetzung der religiösen Texte, die Arabisch als Wurzelsprache durchaus zulässt. Diese Ansätze widersprechen den Menschenrechten nicht oder nur in geringerem Maße. Vgl. Müller 1996, S. 321ff.
Nuscheler 1995, 200.
Ebenda, S. 206ff. Völkerrechtlich lässt sich die Demokratie als verbindliche Norm allenfalls für die Länder Europas ableiten.
Vgl. Hamm 1999, S. 22ff.
Vgl. Brock 1996, S. 9
Vgl. Berg-Schlosser 1999, S. 31f.
Vgl. Tetzlaff 1999, S. 95f.
Vgl. Küng 1997, S. 148ff.
Tetzlaff 1999, S. 107.
Vgl. Brock 1996, S. 11
Vgl. Essen 2003, S. 111 sowie Meyer 2000, S. 171
Die Kommunikationsfreiheit besteht aus der Meinungs-, der Informations-und der Pressefreiheit. Letzere nennt Artikel 19 nicht explizit, schließt sie aber implizit ein. Zum Begriff s. Branahl 1996, S. 17ff.
Vgl. Essen 2003, S. 77ff.
In den USA und in Großbritannien sind z.B. Gewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze Teil des nationalen Rechts, in Deutschland sind diese Prinzipien dem Grundgesetz übergeordnet. S. Herdegen 2000, S. 149ff.
Die Deklaration entstand anlässlich eines Streits um Medienhilfe in der Entwicklungspolitik. S. Mbida 2000, S. 134ff.
Vgl. Thomaß 2003, S. 104ff.
Vgl. Metze-Mangold 2004
Vgl. Thomaß 2003, S. 106f.
Vgl. Voices21 2006
PCC 2006
Loretan 2002, S. 266
Diese Forderungen haben mit dem Verbot der Gewaltverherrlichung und Diskriminierung auch in nationale Berufsgrundsätze in Deutschland Eingang gefunden. Vgl. Pörksen 2005, S. 218. Ebenso finden sie sich im deutschen Medienrecht; die Normen einer demokratischen Öffentlichkeit haben auch hier Pate gestanden. Vgl. Essen, 2003
Vgl. Brosda 2008, S. 27
Pöttker 2002, S. 326. Pöttker beschäftigt sich hier mit der umstrittenen Integrationsfunktion von Journalismus: Er plädiert für zwei Arten — Homogenisierung durch Wertevermittlung und Verbindung heterogener Teile durch Information.
Branahl 2002, S. 83
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(2008). Orientierungspunkte — Demokratie, Menschenrechte, Frieden. In: Qualität in der Krisen- und Kriegsberichterstattung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91137-3_2
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