Auszug
Wenn die Streitbare Demokratie als normatives Konzept bei der Verteilung der Demokratieschutzaufgaben in erster Linie den Bürger berücksichtigen soll, dann setzt das Konzept bereits den demokratiekompetenten Bürger voraus. Insofern muss politische Bildung eintauchen in den in dem sogenannten Böckenförde-Theorem andeuteten Bedingungszirkel, wonach die freiheitliche Demokratie die Grundlagen ihrer eigenen Existenz von Staats wegen eigentlich gar nicht besorgen kann, aber zu ihrem Überleben darauf angewiesen ist, dass die Staatsbürger — zumindest zu einem gewissen Grad — Demokraten sind.
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Literatur
Schneider, 1996, S.220.
Henkenborg, 1997, S.98 hat für diese vier Kategorien die größte Übereinstimmung zwischen den kategorialen Systemen von Breit, Giesecke, Massing, Sutor und Weinbrenner festgestellt.
Honneth, 1989, S.268.
Vgl. Scherb, 2003, S.19.
Vgl. Schiele, 1998, S.3f. Ähnlich bereits Ellwein, 1958, S.206.
Dieser Vergleich wurde wohl zuerst von Hennis, 1968, S.209f. angestellt.
Giesecke, 1965, S.175
Gagel, 1994, S.167.
Giesecke hatte 1965, S.63 vor seinem Einschwenken auf die emanzipatorische Politikdidaktik dieses normative Bürgerleitbild gezeichnet. Seine normativen Einlassungen hat Ackermann später (1998, S.15) zur Beschreibung des „reflektierten Zuschauers“ benutzt.
In der politikdidaktischen Diskussion wird in der Regel Bezug genommen auf die terminologischen Unterscheidungen die Schiele, 1998, S.3f. getroffen hat. Vgl. z.B. Detjen, 1999, S.27. Schiele wie auch Detjen sprechen vom „interventionsfähigen“ Bürger. „Interventionsfähigkeit“ bezieht sich jedoch nur auf die kognitiven und prozeduralen Kompetenzen. „Interventionsfähigkeit“ versorgt begrifflich nicht die Dimension der habituellen Kompetenzen, die mit der Bereitschaft zur Intervention zu tun hat. Es muss daher m.E. vom „interventionsfähigen und-bereiten“ Bürger gesprochen werden.
Fischer, 1970, S.111f.
Vgl. Klages, 1984, S. 17ff.
Vgl. Klages, 1984, S.19ff.
Vgl. Klages, 1984, S.123ff. Vgl. Auch Hepp, 1994, S.19.
Vgl. Klages, 1984, S.18.
Vgl. Klages, 1984, S.18f.
Vgl. Klages, 1995, S.83ff.
Hepp, 1994, S.22 mit Bezug auf die Beschreibung des Wertsynthetikers bei Klages. Vgl. z.B. Klages, 1984, S.170ff.
Vgl. Detjen, 1999, S. 17 m.w.N.
Vgl. Klages, 1984, S.165f.
Vgl. Hepp, 1994, S.22 mit Hinweisen auf die Forschungsergebnisse einer Soziologengruppe aus Speyer, die unter der Ägide von Helmut Klages von 1981 bis 1987 eine signifikante Zunahme bei der Akzeptanz einer gemischten Wertstruktur festgestellt hat. Vgl. in diesem Zusammenhang auch den Hinweis von Hepp (ebd.) auf die Ergebnisse von Inglehart (1989), nach denen die Mischformen aus Materialisten und Postmaterialisten von 39% im Jahr 1974 auf 59% im Jahr 1987 zugenommen haben.
Hepp, 1994, S.22 mit Bezug auf die Beschreibung des Wertsynthetikers bei Klages. Vgl. z.B. Klages, 1984, S.170ff.
Dieser Anspruch erscheint schon frühzeitig in der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Konkretisierung des Begriffs „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Im Verbots-Urteil gegen die Sozialistische Reichspartei von 1951 heißt es: „Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: Die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte insbesondere das Recht des Menschen auf Leben und freie Entfaltung (...)“ BVerfGE 2, S.12.
BVerfGE 12, S.51. Ebenso BVerfGE 4; 7, S.15: „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum — Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei ihren Eigenwert anzutasten.“.
Vgl. Hepp, 1989, S.16. Vgl. auch Klages, 1995, S.83ff. und Winkel, 1996, S.19f.
Dieses Bürgerbild ist auch anschlussfähig an die in den „Nationale(n) Bildungsstandards für den Fachunterricht in der Politischen Bildung an Schulen“ formulierten Zielvorstellungen über die Förderung von Demokratiefähigkeit. Vgl. GPJE, 2004, S.9f.
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(2008). Das Bürgerleitbild der Streitbaren Demokratie. In: Der Bürger in der Streitbaren Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91133-5_4
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