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Aktuelle Entwicklungen in der freien Wohlfahrtspflege

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Auszug

Eine Reihe von Veröffentlichungen deutet darauf hin, dass sich die freie Wohlfahrtspflege bereits seit längerem in einem Spannungsfeld befindet, für das unterschiedliche Bezeichnungen gefunden werden: Sie wird danach beispielsweise zwischen „Sozialmarkt und Bürgergesellschaft“ (Olk 2004), „Wettbewerb und Subsidiarität“ (Dahme et al. 2005a) oder „Markt und Moral“ (Eurich et al. 2005) verortet. In erster Linie werden nicht die Organisationen der freien Wohlfahrtspflege selbst für die gegenwärtige Situation verantwortlich gemacht, sondern es werden externe Gründe hierfür angeführt: Vor allem der Wandel des Sozialstaats habe zu veränderten Umweltbedingungen geführt, die einen „Veränderungsdruck“ (Grunwald 2001, 9) auf die Organisationen ausübten.

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Literatur

  1. Vgl. außerdem zu Interkulturalität und sozialer Arbeit z. B. Rommelspacher/ Kollak 2008, zu Gender und sozialer Arbeit z. B. Rose 2007, Voigt-Kehlenbeck 2008, Zander et al. 2006.

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  2. Das sozialwissenschaftliche Interesse an den deutschen Wohlfahrtsverbänden setzte erst vor etwa 25 Jahren ein. Lange Zeit dominierten vor allem theoretische Funktionsbestimmungen. Für den Forschungsstand wird aber nicht nur das spät einsetzende Interesse der Sozialwissenschaften verantwortlich gemacht, sondern es wird auch angeführt, dass die Wohlfahrtsverbände lange Zeit Misstrauen gegenüber unabhängiger Forschung hegten, die zusätzliche Legitimationsprobleme hätte hervorrufen können. Heute hätten die Verbände sich die Kritik der Forscher weitgehend zu Eigen gemacht (vgl. Merchel 1991, Bauer 2004).

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  3. Bereits 1924 hatten sich die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zur „Deutschen Liga der freien Wohlfahrtspflege“ zusammengeschlossen. Die einzelnen Verbände wurden zwischen 1864 und 1920 gegründet. Das spezifische Verhältnis von öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege, das das deutsche Wohlfahrtssystem nachhaltig prägte, bildete sich in der Weimarer Republik heraus. Der Ursprung privater Wohltätigkeit jenseits der staatlichen Zwangsarmenpflege reicht allerdings in das späte 18. und frühe 19. Jahrhundert zurück (vgl. Sachße 1994, 1995, Heinze/Olk 1981).

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  4. Mit Blick auf die gesellschaftspolitische Ebene wird bezüglich der Beteiligung von Organisationen des Staates, des Marktes und intermediärer Organisationen an der Wohlfahrtsproduktion auch von einem „welfare mix“ bzw. „Wohlfahrtspluralismus“ gesprochen, wobei das Konzept eine analytische und normative Dimension aufweist (vgl. Evers/ Olk 1996).

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  5. In der viel beachteten, aber auch umstrittenen These vom „funktionalen Dilettantismus“ (Seibel 1994 [1988]) fand die zweite Annahme ihre Ausarbeitung. Wohlfahrtsverbände werden demzufolge als „erfolgreich scheiternde Organisationen“ (ebd.) gesehen, die trotz oder wegen ihres Steuerungs-und Kontrollversagens überleben, und zwar weil sie ein „kumulatives Markt-und Staatsversagen (...) kompensieren“ (Seibel 1994, 19).

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  6. Vgl. dazu Salamon 2001, Salamon et al. 1999, Salamon et al. 2004; zur Dritte-Sektor-Forschung Priller/Zimmer 2001a, Zimmer/Priller 2004, Liebig 2005.

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  7. Vgl. zu den Schwierigkeiten hinsichtlich der statistischen Datenlage zu Organisationen der freien Wohlfahrtspflege Boeßenecker 2005 und Schilling 2005; Schilling geht davon aus, dass von den rund 1,2 Millionen Beschäftigen in der sozialen Arbeit 66 % bei privat-gemeinnützigen, 28 % bei öffentlichen und 6 % bei privat-gewerblichen Trägern tätig sind (vgl. 2005, 429).

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  8. Brandenburg benannte 1998 vierzehn verschiedene mögliche Beschäftigungsverhältnisse in Wohlfahrtsorganisationen (vgl. Angerhausen 2003, 90).

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  9. Laut BAGFW ist der Anteil weiblicher Beschäftigter im Sozialbereich mit 80 % fast doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft (vgl. 2002, 99).

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  10. Die Autor/inn/en beziehen sich hier auf die Beschäftigten-und Arbeitslosenstatistik der BA „Berufe im Spiegel der Statistik“ und stellen eigene Berechnungen an (vgl. Dahme et al. 2005, 29).

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  11. Mitglieder der Vereine sind dabei einerseits Einzelpersonen, andererseits Einrichtungen, Dienste oder Organisationen als korporative Mitglieder (vgl. Angerhausen 2003).

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  12. Frank et al. (1994) untersuchen das Selbstverständnis von Leitungskräften verschiedener Organisationen, Klug (1997) befasst sich mit der Ebene der Kreisverbände zweier Wohlfahrtsverbände und Merchel (1989) beschreibt den Paritätischen Wohlfahrtsverband.

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  13. „Der Terminus Sozialarbeitswissenschaft steht für den Versuch, eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin zu entwickeln und zu etablieren, deren Ziel eine Forschung und Theoriebildung ist, die umfassend und integrativ sowie in einer für die Praxis relevanten Weise auf die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit bezogen ist.“ (Scherr 2005, 260) Die Sozialarbeitswissenschaft beschäftigt sich vor allem mit der „Frage nach der Entstehung und Bekämpfung sozialer Probleme mittels professioneller Interventionen“ (Erath 2006, 36), d. h. sie widmet sich unter Nutzung ihrer Bezugswissenschaften Konzepten und Theorien von Problemen, Hilfe, sozialem Handeln und eben Profession. Es handelt sich um eine vergleichsweise junge Disziplin, deren Ausrichtung und inhaltliche Bestimmung z. T. kontrovers diskutiert werden (vgl. z. B. Bango 2001, Erath 2006, Mühlum 2004, Scherr 2005). Peter Cloos kann im Übrigen insofern zugestimmt werden, als er feststellt, die theoretische Auseinandersetzung mit Organisation im Rahmen von sozialer Arbeit sei als unzureichend anzusehen (2004, 109).

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  14. Der Bestandsschutz galt für die Kirchen und die ihnen angehörenden Organisationen, aber auch die nicht-kirchlichen Reichsspitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege konnten sich darauf berufen (vgl. Backhaus-Maul 2003a, 5)

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  15. Vgl. zu Wohlfahrtsverbänden in international historisch-vergleichender Perspektive Schmid 1996.

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  16. Der Prozess der Inkorporierung der freien Wohlfahrtspflege in das System der staatlichen Sozialpolitik verlief in Schüben und reicht bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück (vgl. Heinze/ Olk 1981). Die enge Verflechtung von Staat und Wohlfahrtspflege führte auch zu einer Angleichung der Organisationsstrukturen. So haben die Wohlfahrtsverbände verschiedene Verbandsstufen ausgebildet, die denen des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland entsprechen (vgl. z. B. Thränhardt 2005).

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  17. Vgl. ausführlicher zu den Veränderungen im Kinder-und Jugendhilfegesetz, im Bundessozialhilfegesetz und im Pflegeversicherungsgesetz Backhaus-Maul 2003b.

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  18. Die Unterscheidung zwischen Status und Kontrakt, aus der sich auch der Begriff des Kontraktmanagements ableitet, stammt ursprünglich aus der Industriesoziologie, wird aber häufiger in Zusammenhang mit der freien Wohlfahrtspflege verwendet (vgl. Heinze et al. 1997).

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  19. Vgl. ausführlich zu freier Wohlfahrtspflege und europäischer Integration: Lange 2001, 2004, Olk 1995, Schmid 2004, Schmidt 2006.

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  20. Vgl. ausführlich zum demographischen Wandel: Schlussbericht der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel-Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“, Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode, Drucksache 14/8800, 28.03.2003.

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  21. Vgl. ausführlicher zu freiwilligem Engagement und Wohlfahrtsverbänden: Steinbacher 2004, Roth 2002, Otto/Grunwald 2006, Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode, Drucksache 14/8900, 03.06.2002.

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  22. Backhaus-Maul stellt fest, dass die Modernisierungsdiskurse in den Wohlfahrtsverbänden in jener Zeit nicht auf betriebswirtschaftliche Strategien beschränkt waren. In den 1980er Jahren ging es um die fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter/innen, die Umwandlung bzw. Auslagerung einzelner Einrichtungen in gemeinnützige GmbHs, in den 1990er Jahren um die Entwicklung einer Organisationsidentität über Leitbildentwicklungen oder Corporate-Identity-Prozesse. Wurden noch in den 1980er Jahren Sozialwissenschaftler/innen und Sozialpädagog/inn/en als für Leitungspositionen geeignetes Personal angesehen, werden seit einigen Jahren betriebswirtschaftliche Managementkenntnisse als unabdingbar für die Leitung sozialer Organisationen erachtet (vgl. 2003b, 205 f.).

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  23. Vgl. auch weitere Veröffentlichungen zum Projekt: Dahme et al. 2005b, Wohlfahrt 2004.

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  24. Bereits Mitte der 1990er Jahre stellten Backhaus-Maul/Olk fest, dass Staat, Länder und Kommunen aufgrund ihrer Letztverantwortung nicht an einer „Atomisierung der Marktbeziehungen auf den politisch administrierten Dienstleistungsmärkten“ interessiert seien, so dass es lediglich zu einer „partielle(n) Öffnung der Kooperationsstrukturen“ für neue Träger komme (1996, 591).

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  25. Die Anlehnung an den BAT beruhte auf der freien Entscheidung der freien Träger der Wohlfahrtspflege, erklärt sich jedoch auch aus dem „Besserstellungsverbot“ gegenüber Angestellten des öffentlichen Dienstes, das im Rahmen des Zuwendungsrechts für Träger der freien Wohlfahrtspflege galt. Trotz unterschiedlicher Handhabung durch die verschiedenen Verbände, erfüllte der BAT im sozialen Bereich über lange Zeit eine „Leitfunktion“ (Dahme et al. 2005a, 162). Zum 1. Oktober 2005 wurde der BAT durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) abgelöst, der den Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung leistungsabhängiger Entgelte entgegenkommt. Eine Reihe von Trägern etabliert jedoch derzeit eigene Tarifsysteme. Und so stellen Kühnlein/Wohlfahrt fest, „dass das Ziel, einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Sozialbereich durch einen Tarif für alle Beschäftigten durchzusetzen, nicht nur nicht erreicht werden konnte, sondern dass mit der Ablösung des BAT durch den TvöD ein neuer Wettlauf um die Senkung von Personalkosten eingesetzt hat, der sich auch auf eine grundsätzliche Neubewertung der Anforderungen resp. Tätigkeiten und Eingruppierungssystematik ausdehnt“ (2006, 7).

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(2008). Aktuelle Entwicklungen in der freien Wohlfahrtspflege. In: Habituelle Konstruktion sozialer Differenz. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91120-5_5

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