Auszug
Was können wir heute aus den in den Interviews angesprochenen Erlebnissen und Erfahrungen lernen? Im Folgenden sollen vier Bereiche angesprochen werden, in denen eine Antwort auf diese Frage möglich ist. Zum ersten geht es um die Forderung, Gewalt als immanentes Problem der Heimerziehung zu thematisieren und zu enttabuisieren. Zum zweiten geht es darum, Rechte von Kindern festzuschreiben und Methoden zu überlegen, wie die Einhaltung dieser Rechte gesichert und geprüft werden kann. Zum dritten geht es um die Frage, wie verhindert werden kann, dass ehemalige Kinder und Jugendliche aus Heimen nicht erneut stigmatisiert werden und schließlich zum vierten darum, einen angemessenen Umgang mit Entschuldigungs- und Entschädigungsforderungen zu finden.
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Literatur
Körperliche Züchtigungen waren im 19. Jahrhundert noch eine gängige Strafpraxis — nicht nur bei Kindern. Bis 1900 hatte der Ehemann noch das Recht seine Ehefrau zu züchtigen, auch Züchtigungen von Lehrlingen und Hausangestellten waren erst im Laufe des 19. Jahrhunderts verboten worden, bis 1923 war die Prügelstrafe bei Strafgefangenen erlaubt.
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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). Aus Geschichte lernen: Folgerungen für die heutige Praxis. In: „So erzieht man keinen Menschen!“. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91112-0_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-91112-0_11
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-15814-3
Online ISBN: 978-3-531-91112-0
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