Auszug
Zu früheren Zeiten wurden der Lebensphase Jugend an sich nur vier bis fünf Jahre eingeräumt. So wurde als Jugendphase nur der kurze Abschnitt bezeichnet, in dem die Heranwachsenden eindeutig keine Kinder mehr waren, für anfallende Arbeiten bereits herangezogen werden konnten, selbst aber noch nicht wirtschaftlich oder familiär unabhängig waren. Da durch die eigene Heirat die wirtschaftliche Unabhängigkeit durchschnittlich schon sehr früh erreicht wurde, auf der anderen Seite aber die biologische Reifung, d. h. die Fortpflanzungsfähigkeit erst sehr spät eintrat, ergab sich eine im Vergleich zu heute sehr kurze Jugendphase, die vom 14. oder 15. Lebensjahr, der Geschlechtsreife, bis zum 18. oder 19. Jahr, also der Heiratsfähigkeit, andauerte.
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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). Wann ist man eigentlich „jugendlich“? Und ab wann „erwachsen“?. In: Total Diffus. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91093-2_4
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