Auszug
Vor mehr als 15 Jahren endete die friedliche Revolution in Ostdeutschland mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Bereits einige Monate vor dem Vollzug der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 begann die letzte, frei gewählte Volkskammer der DDR die politisch-administrativen Strukturen an die staatliche Ordnung der Bundesrepublik anzupassen. Neben der Neukonstituierung der fünf 1952 de facto beseitigten Länder wurde auch die Rechtsstellung der Kommunen neu geordnet. An die deutsche Verfassungstradition anknüpfend stellte die neue Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 die kommunale Selbstverwaltung wieder her. Damit waren im Zuge der Etablierung demokratisch und rechtsstaatlich verfasster Strukturen in der DDR auch die Städte und Gemeinden als eigenständige Einheiten politischen und administrativen Handelns neu entstanden. Im Unterschied zu den Transformationsstaaten Mittel- und Osteuropas galt auch auf der kommunalen Ebene, dass — trotz aller Experimente, Innovationen und Besonderheiten der ostdeutschen Verwaltungslandschaft (Seibel/Reulen 1996) — die institutionellen Strukturen nicht vollständig neu „erfunden“, sondern vorwiegend im Zuge eines umfassenden „Institutionentransfers“ (Lehmbruch 1993) der Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik entnommen wurden.
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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). Einleitung. In: Kommunales Führungspersonal im Umbruch. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91067-3_1
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