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Kriminalpräventive Gremienarbeit und bürgerschaftliche Partizipation

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Urbane Sicherheit und Partizipation
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Auszug

Die kriminalpräventive Gremienarbeit begann Mitte der 1990er Jahre ihren Siegeszug durch die deutschen Kommunen.278 Nach einer bundesweiten Befragung in deutschen Kommunen verfÜgten im Jahr 1997 60% der Städte mit Über 50.000 Einwohnern Über ein solches formal organisiertes kriminalpräventives Gremium (Obergfell-Fuchs 2001), fÜnf Jahre später gaben 67,6% an, kriminalpräventive Gremien zu unterhalten (Braun 2003: 34). Auf Bundesebene sprach der erste periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung von 1.650 kommunalen Präventionsgremien (BMI/BMJ 2001: 464), 2004 identifizierte Schwind Über 2000 Gremien, die sich mit Kriminalprävention assoziieren ließen (Ders.: 2004: 354); diese Zahl reproduzierte 2006 der zweite periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung (BMI/BMJ 2006: 672). Allerdings konnte Schreiber (2007: 18ff) nachweisen, dass diese Zahlen deutlich zu hoch gegriffen waren; sie geht lediglich von einem Bestand von ca. 960 kriminalpräventiven Gremien in deutschen Kommunen aus. Bei einem Abgleich der Datenbanken PrävIS und InfoDOK (Bundeskriminalamt) zeigte sich, dass erstens viele Kommunen bestehende kommunale Einrichtungen (z.B. das Jugendamt) als kriminalpräventive Gremien darstellten und zweitens einige in den Datenbanken gefÜhrte Gremien bereits nicht mehr bestanden (ebd.: 19). Insgesamt verfÜgten rund 7,5% aller deutschen Gebietskörperschaften Über ein lokales Präventionsgremium, 70% davon wurden bis Ende der 1990er Jahre gegrÜndet, danach waren die NeugrÜndungen deutlich rÜckläufig. Entgegen den Erwartungen fanden sich knapp 50% der Gremien in kleinen Gemeinden bis 20.000 Einwohner. Obgleich die Mehrzahl der Großstädte Über 100.000 Einwohner kriminalpräventive Gremien implementiert hatte, blieben sie ein Phänomen kleiner Gemeinden (ebd.: 26).279

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Literatur

  1. Frehsee (2000) vermutet, dass der Erfolg der Gremien auch damit zusammenhing, dass sich zunächst viele Gruppen von der Zusammenarbeit in kommunalpräventiven Gremien zumindest vordergründig einen großen Nutzen versprachen: Gewerbetreibende witterten die Gelegenheit zur Aufwertung ihrer Geschäftsstraße, die Polizei eine Chance zur nachhaltigen Beseitigung von Konfliktschwerpunkten im Stadtgebiet, die Sozialarbeit eine Möglichkeit, um Konfrontationen zwischen Jugendlichen und anderen Quartiersbewohnern einzudämmen, etc.

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  2. Zwar konnte Schreiber (2007) nachweisen, dass es sich bei über der Hälfte der von den Kommunen angegebenen Gremien nicht um Neugründungen im Zuge der Implementation von kommunaler Kriminalprävention handelte, gleichzeitig beruht aber auch die vermeintlich gesicherte Zahl von 960 Gremien auf Selbstauskünften der jeweiligen Kommunalverwaltungen. Gesicherte Aussagen über Arbeitsweise und Stabilität der Gremien können sie daher nicht liefern.

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  3. Derzeit unterhalten elf Bundesländer einen Landespräventionsrat bzw. verfügen über eine Koordinierungsstelle ‚Kriminalprävention’; Schleswig-Holstein seit 1990, 1992 folgte in Hessen die Gründung der ‚Sachverständigenkommission für Kriminalprävention — Präventionsrat’, 1994 der ‚Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung in Mecklenburg-Vorpommern, 1995 der Landespräventionsrat Niedersachsen, 1999 und 2000 die Landespräventionsräte Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Zuletzt gründeten Nordrhein-Westfalen und Thüringen im Jahr 2002 einen kriminalpräventiven Landesrat bzw. Baden-Württemberg eine zentrale Koordinatiosstelle beim Innenministerium (Heinz 1999: 96, Schreiber 2007: 24).

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  4. In Nordrhein-Westfalen erging 1993 ein entsprechender Runderlass des Innenministeriums, der Polizei und Kommunen zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Rahmen kriminalpräventiver Räte aufrief, jedoch bestanden im Jahr 1995 im bevölkerungsreichsten Bundesland lediglich 20 kommunale Partnerschaften (Brand/Fuhrmann/Walter 2003).

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  5. Wie weiter oben bereits erwähnt, schufen diese Länder mit den Modellen der Sicherheitswacht bzw. der Sicherheitspartner gleichzeitig landesweite Projekte zur bürgerschaftlichen Partizipation an der Sicherheitsgewährleistung.

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  6. Ohne klare Trennung zwischen neu implementierten Gremien und behördeninternen Arbeitsgruppen sprach Steffen (2005: 159) für das Jahr 2004 dagegen für Baden-Württemberg von insgesamt 550 Präventionsgremien in 300 Städten.

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  7. Im Rahmen einer Vollerhebung aller 427 Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen identifizierten Brand/Fuhrmann/Walter (2003) 240 kriminalpräventive Räte, bei denen es sich allerdings bei 60 % der Nennungen um rein behördeninterne Arbeitsgruppen handelte.

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  8. Gremien mit weniger als zehn Mitgliedern machen insgesamt 38% aus, 52% der Gremien umfassen 11 bis 20 Mitglieder, 10% mehr als 20 (Schreiber 2007: 33).

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  9. Laut Schreiber (2007: 33) nimmt die Frequenz der Treffen ab, je größer das Gremium ist. Allerdings bewerten Mitglieder von Gremien mit mehr als 20 Teilnehmern im Durchschnitt die Arbeit als effektiver. In der Umfrage von Pütter ergab sich ein jährlicher Rhythmus von 2 bis 4 Treffen bei 41,7% aller

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  10. Gremien mit weniger als zehn Mitgliedern machen insgesamt 38% aus, 52% der Gremien umfassen 11 bis 20 Mitglieder, 10% mehr als 20 (Schreiber 2007: 33).

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  11. Laut Schreiber (2007: 33) nimmt die Frequenz der Treffen ab, je größer das Gremium ist. Allerdings bewerten Mitglieder von Gremien mit mehr als 20 Teilnehmern im Durchschnitt die Arbeit als effektiver. In der Umfrage von Pütter ergab sich ein jährlicher Rhythmus von 2 bis 4 Treffen bei 41,7% aller

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  12. Die tabellarisch dargestellten Ergebnisse für die Großstädte basieren neben den Expertengesprächen auf systematischen Datenbankrecherchen in PrävIS (Deutsches Forum für Kriminalprävention unter http://www.praevis.de/) und InfoDOK (Datenbank des BKA unter http://infodok.bka.de/); Stand September 2006.

  13. Auf Landesebene betont die Bayerische Landesregierung zwar die Notwendigkeit einer bürgernahen kommunalen Kriminalprävention, lässt aber keinen Zweifel daran, dass sie die Polizei hierfür als zentralen Akteur sieht (Beckstein 2005: 4). Im Jahre 1994 sprach die Bayerische Landesregierung die Empfehlung an die Kommunen aus, Sicherheitsbeiräte zu gründen, um das Engagement im Hinblick auf Kriminalprävention zu steigern. Allerdings kam es auf die Fläche betrachtet nur zu einer spärlichen Implementation kriminalpräventiver Gremien (vgl. Schreiber 2007: 23).

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  14. Beispielsweise die Arbeitsgruppe ‚Gewaltprävention an Kölner Schulen’ oder der ‚Arbeitskreis zur Gewalt an Schulen in Dortmund’. Das Präventionsreferat der Dortmunder Polizei dokumentiert intern die Teilnahme an insgesamt zwölf behördeninternen Arbeitsgruppen für das Stadtgebiet Dortmund, sieben dieser Arbeitsgruppen fanden unter Federführung des Jugendamtes statt, auf die Initiative der Polizei war nur der Arbeitskreis ‚Opferhilfe’ zurückzuführen. Für beide Städte gilt, dass diese Arbeitskreise teilweise bereits vor der Popularisierung der kommunalen Kriminalprävention bestanden.

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  15. An diesen Abstimmungstreffen nahmen der leitende Oberstaatsanwalt, der Polizeipräsident, der Leiter des Bundesgrenzschutzamtes sowie der Präsident des Kölner Amtsgerichtes mit dem Ziel teil, die Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen besser zu strukturieren.

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  16. Von polizeilicher Seite wurde dort durch das Kommissariat ‚Vorbeugung’ die Entwicklung der Gremien nicht weiter verfolgt.

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  17. Ein verwaltungsinternes Konzeptionspapier, das für die Bezirksvorsteher als Leitfaden dienen soll, schlägt als ständige Mitglieder neben den Bezirksvorstehern selbst je ein Mitglied der Fraktionen der Bezirksversammlung, zwei Vertreter des örtlichen Bürgeramtes, einen Vertreter der jeweiligen Polizei-Inspektion sowie einen zuständigen Vertreter des Ordnungsamtes vor. Weitere Teilnehmer sollen nur anlassbezogen zugelassen werden (das Jugend-und Gesundheitsamt, soziale Träger, Vereine, Bürgerinitiativen, der Ausländerbeirat sowie Seniorenvertreter werden hier genannt, vgl. hierzu Stadt Köln 2006, Amt für öffentliche Ordnung, Konzeptionspapier ‚Kriminalpräventive Räte in Köln’).

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  18. Neben den Vertretern der Senatsverwaltungen gehörten dem Gremium Vertreter des Ausländerbeauftragten sowie Vertreter der Privatwirtschaft an (Deutsches Forum für Kriminalprävention, Projektliste, Stand: 03.02.2003).

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  19. In diesem Rahmen existieren Arbeitsgruppen zum Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution, zu häuslicher Gewalt, zur Drogenproblematik, zum Umgang mit gefährlichen, psychisch kranken Personen sowie zu Rechtsextremismus und der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schulen (Freie Hansestadt Bremen, Mitteilung vom 08.03.2006).

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  20. Siehe hierzu Hansestadt Hamburg 1993, Rahmenbedingungen und Schwerpunkte der Hamburger Politik 1993 bis 1997.

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  21. 2004 waren im Infopool Prävention des BKA noch knapp 200 solcher Partnerschaften genannt. Es wurde jedoch bezweifelt, dass diese überhaupt jemals bestanden. Vielmehr wurde vermutet, dass es auf der Ebene der einzelnen Reviere durch die Polizeibeamten zu einer Uminterpretation alltäglicher Schlichtungsgespräche kam, die dann als Sicherheitspartnerschaften bezeichnet wurden. Von polizeilicher Seite wurde das Projekt von Beginn an misstrauisch beäugt und als Kritik an einer vermeintlich bürgerfernen Arbeit verstanden.

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  22. Sozialstrukturell zählen weder Harburg (ca. 200.092 EW) noch Altona (34.451 EW) zu den privilegierten Stadtteilen Hamburgs. Die Arbeitslosenrate lag im Jahr 2004 bei 8,7 und 6,7% (in Gesamt-Hamburg lag der Anteil bei 6,9%); der Prozentsatz an Sozialhilfebeziehern bei 10,1% bzw. 6,1% (mit 7,2% für die Gesamtstadt). Die beiden Stadtbezirke bleiben allerdings in der Kriminalitätsbelastung deutlich hinter der Gesamtstadt zurück; in Harburg wurden 138, in Altona 114 und in Hamburg insgesamt 152 Delikte je 1000 EW registriert.

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  23. Die beiden noch bestehenden thematischen Arbeitskreise zu Sicherheit im öffentlichen Raum und an Schulen tagen nur noch äußerst sporadisch (für 2006 wurden lediglich zwei Sitzungstermine veröffentlicht, siehe hierzu http://www.harburgsicher.de/).

  24. Im Jahr 2005 förderte die Sicherheitskonferenz 14 Kleinprojekte, wobei der Schwerpunkt auf gemeinwesenorientierten Aktivitäten lag. (siehe hierzu ausführlich http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/-bezirke/altona/sicherheitskonferenz/html).

  25. Zum Zeitpunkt der Erhebung wurden in Duisburg Arbeitsgruppen zu den Themen Sicherheit für Senioren, Frauen-und Menschenhandel, Randgruppen im öffentlichen Raum, Drogen-und Suchtproblematiken sowie zur häuslichen Gewalt unterhalten; in Essen zu Drogenmissbrauch, zu illegaler Prostitution, zu Jugenddelinquenz und zu Graffiti, die Arbeitsgruppen in Hannover wiesen ein vergleichbares Spektrum auf.

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  26. Gleichzeitig kam es zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins zur Akquise von Spendengeldern. Am Fallbeispiel Stuttgart wird weiter unten auf das Konstrukt eines Vereins zur Unterstützung der Präventionsaktivitäten noch ausführlicher eingegangen.

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  27. Die Themenstellungen der Arbeitsgruppen beziehen sich ausnahmslos auf Devianzphänomene, und die Zusammenarbeit wird durch polizeiliche Arbeitsprämissen nach Dringlichkeit der Themen, Lösbarkeit der gesetzten Aufgaben, Verbindlichkeit der Mitwirkung, klar definierten Zielsetzungen sowie durch eine zeitliche Befristung mit entsprechender Berichtspflicht strukturiert.

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  28. Dabei handelt es sich um den Ratsvorsitzenden, den Polizeipräsidenten, den leitenden Oberstaatsanwalt, einen Vertreter des Stadtjugendrings, des Täter-Opfer-Ausgleichs, der Geschäftsführung der City-Gemeinschaft Hannover e.V., um Vertreter der Ratspolitik, um die Beauftragte für Frauen und Gleichstellung sowie die Referatsleitung für interkulturelle Angelegenheiten.

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  29. Vgl. hierzu Landeshauptstadt Hannover 2000, Geschäftsordnung für den Lenkungsausschuss des Kommunalen Kriminalpräventionsrates (KKP).

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  30. Diesem Ruf folgten in Düsseldorf neun von zehn Stadtbezirken mit Einwohnerzahlen zwischen 40.000 und 70.000; ein Stadtbezirk weigerte sich mit der politischen Begründung, dass die Gründung eines kriminalpräventiven Rates gleichbedeutend mit dem Eingeständnis gravierender Probleme sei, was nicht der Realität entspreche (Interview W3). In Stuttgart wurden flächendeckend so genannte ‚Sicherheitsbeiräte’ in allen 22 Stadtteilen etabliert. In Frankfurt/Main provozierte die weit sichtbare Arbeit eines Regionalrates in Sossenheim zwischen 1998 und 1999 Gründungsinitiativen in elf weiteren Stadtteilen, im Jahr 2003 kamen nochmals zwei Regionalräte hinzu. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt arbeiten somit in 14 der insgesamt 46 Stadt-bzw. Ortsteile von Frankfurt/Main lokale Präventionsgremien. In Berlin werden in fünf Stadtbezirken bezirkliche Präventionsräte unterhalten. Der entscheidende Punkt in allen vier Städten war die konzeptionelle Verankerung kriminalpräventiver Gremienarbeit sowohl auf gesamtstädtischer als auch auf sozialräumlicher Ebene.

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  31. Analog zu den bereits weiter oben genannten Städten wurden Arbeitsgruppen zu Drogengebrauch, schulischer und häuslicher Gewalt, Gewalt gegen Randgruppen, Graffiti, zum Opferschutz sowie zur städtebaulichen Kriminalprävention unterhalten (vgl. exemplarisch Landeshauptstadt Düsseldorf 2005). Bisweilen koordinierten die Fachgruppen auch eigenständig einzelne Projekte, deren Umsetzung allerdings durch die Verwaltung übernommen wurde. In Frankfurt war das thematische Spektrum mit Arbeitskreisen zur Sicherheit in der Innenstadt sowie zu Drogen und Jugendschutz deutlich eingeschränkter. Auch in diesen Städten handelte es sich bei den Arbeitsgruppen um Instrumente zur Koordination polizeilicher und administrativer Maßnahmen im Hinblick auf jeweilige Themenschwerpunkte. Eine Beteiligung intermediärer Akteure fand so gut wie nicht statt.

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  32. Begründet wurde dies von der städtischen Verwaltung mit dem Misstrauen gegenüber Kommunalpolitikern, dass diese die Kriminalprävention für eine rein symbolische Politik zur Imagepflege missbrauchen könnten (vgl. hierzu Lehne 1996: 308).

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  33. Die Stadt Düsseldorf gab außerdem ein Gutachten zur Evaluation kriminalpräventiver Maßnahmen auf kommunaler Ebene in Auftrag (Landeshauptstadt Düsseldorf 2002, vgl. außerdem Bannenberg 2003). Speziell für Deutschland benennt das Gutachten zwar den Missstand nicht vorhandener systematischer Evaluationen kriminalpräventiver Maßnahmen, kann diesen aber aufgrund fehlender empirischer Studien nicht beseitigen (Oberwittler 2003: 48).

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  34. Mit einem eigenen Sicherheitsdezernat innerhalb der Verwaltung sollte die Kontrolldichte erhöht und die Polizei von polizeifremden Aufgaben entlastet werden. Dort wurden die für den Bereich der kommunalen Sicherheit wichtigsten Ämter — das Ordnungsamt, die Ausländerbehörde, die Bußgeldstelle, die Verkehrsüberwachung und die Geschäftsstelle des Präventionsrates — organisatorisch vereinigt (Bühler 1999: 31f).

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  35. Mitglied sind gegenwärtig die Städte Chemnitz, Dublin, Frankfurt, Hannover, Köln, Ludwigshafen, Lübeck, Magdeburg, Molenbeek-Saint-Jean, Newcastle, Rostock, Rotterdam und Stuttgart. Transnationale Städtenetzwerke bilden sich innerhalb der EU seit Ende der 1980er Jahre. Aus den institutionalisierten Netzwerken zwischen Verwaltungsspitzen und Stadtpolitikern gehen in der Regel Sammlungen von Best-Practice-Beispielen hervor, die einen Qualitätsvergleich ermöglichen (Kern 2001).

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  36. Es lässt sich allerdings bezweifeln, ob ein Verhältnis zwischen 2.038 regulär im Schichtdienst tätigen Polizisten und 82 Bezirksbeamten, die für Prävention und Bewohnerkontakte zuständig sind, bereits ein zureichender Indikator für den in der Literatur häufig beschworenen Wandel der traditionell an der Bekämpfung von Kriminalität ausgerichteten Polizeiarbeit zum Community Policing (Kolbe 2005) darstellt. Plausibler scheint mir zunächst die stärker zurückhaltende These einer partiellen Ergänzung der traditionellen Polizeiarbeit zu sein.

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  37. Parallel zu dieser Aktion sank in den jährlichen Bürgerumfragen (ohne Migranten) der Anteil derer, die Kriminalität als das größte Problem in der Stadt Frankfurt ansahen. Während 1994 57% der Befragten Kriminalität als Hauptproblem identifizierten, lag dieser Wert 1997 bei 48% und ist seither bis auf 15% im Jahr 2003 zurückgegangen (Stadt Frankfurt/Main 2004, Anhang: 12). Auch die polizeilich registrierten Straftaten gingen dort zwischen 1995 und 2002 von 20.034 auf 15.578 zurück, stiegen jedoch bis 2004 wieder auf 18.385 an (Polizeipräsident von Berlin, Landeskriminalamt 2005: 7). Zwar verbinden die Verantwortlichen in Frankfurt den Rückgang der Problemwahrnehmung mit der Kampagne, ein solcher Nachweis ist jedoch wissenschaftlich nicht stichhaltig. Der Rückgang der Kriminalitätsfurcht in Frankfurt/Main war eingebettet in den bundesweiten Rückgang der Kriminalitätsfurcht.

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  38. Die Probleme erwuchsen nicht so sehr aus fehlenden Ressourcen bzw. fehlenden Projektinitiativen, sondern aus dem Mangel an gegenseitiger Abstimmung und an Austausch. Das Gremium sollte helfen, ein gemeinsames Bewusstsein für den gesamten Stadtteil anzustoßen (Interview W 10).

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  39. Dabei muss die Initiative zur Gründung von den Institutionen des Stadtteils ausgehen, und während einer Gründungsversammlung steht die Einführung eines solchen Gremiums zur öffentlichen Abstimmung. Siehe hierzu Leitfaden zur Gründung und Organisation eines Regionalrates unter http://www.gewaltsehen-helfen.de/Leitfaden.htm

  40. Allerdings finden sich keine konkreten Hinweise darauf, was genau unter einer Verbesserung der Sozialstruktur zu verstehen ist (vgl. Goldberg 2004).

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  41. Die Gründungsinitiativen mussten von Akteuren vor Ort ergriffen werden, allerdings stellte die Geschäftsstelle des stadtweiten Präventionsrates die notwendige Logistik (Einladung, Protokollführung, Betreuung initiierter Projekte) bereit.

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  42. Öffentliche Stellungnahmen der Regionalräte bzw. öffentliche Veranstaltungen müssen mit der Geschäftsstelle des Präventionsrates abgestimmt werden. Gleichzeitig wurde von der Stadtverwaltung die Auffassung vertreten, dass Informationen über Problemlagen bzw. Gewaltbelastung vertraulich zu behandeln seien und teilnehmende Bürger in diesem Zusammenhang ein Risiko darstellen würden (vgl. hierzu den Gründungsleitfaden unter: http://www.gewalt-sehen-helfen.de/Leitfaden.htm).

  43. Kolbe (2005) schließt bereits aus dem Vorhandensein der stadtbezirklichen Gremien auf die Verankerung der Kriminalprävention in lokalen Handlungsnetzwerken. In Anbetracht der engen Bindung an die Bezirksversammlungen und des informativen Charakters der Treffen scheint dies zu optimistisch.

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  44. Seit 2005 wird in zwei Düsseldorfer Stadtteilen unter der Leitung von Prof. T. Feltes, Ruhr-Universität Bochum, ein Pilotprojekt durchgeführt, in dem die kriminalpräventiven Räte gezielt Bewohner aktivieren und Kontaktnetzwerke aufbauen und stützen, um einen verbesserten Schutz vor Einbrüchen zu erreichen. Die Ergebnisse bleiben noch abzuwarten (vgl. Landeshauptstadt Düsseldorf 2005b).

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  45. Am Beispiel des Umgangs mit der Drogenszene wird die Verbindung von Prävention und Repression einerseits in einem verstärkt repressiven Vorgehen der Polizei gegen Szenetreffpunkte und dem gleichzeitigen Bereitstellen von Substitutionsangeboten beim Gesundheitsamt gesehen. Gleichzeitig werden auch die privaten Sicherheitsdienste über eine Ordnungspartnerschaft als Mechanismen der Informationsweitergabe in diese kommunale Sicherheitspolitik eingebunden (Leonhardt 2003: 78f).

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  46. Dabei liegt der Schwerpunkt auf denjenigen Maßnahmen, die nicht in erster Linie zielgruppenspezifisch ausgerichtet sind, sondern explizit sozialräumliche Bezugspunkte aufweisen.

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  47. Die Auswahl dieser Gebiete geschah anhand der Kriterien einer regelmäßigen bürgerschaftlichen Beteiligung an kommunaler Kriminalprävention, zumindest nach der Selbstdarstellung der Gremien, und einer im Vergleich zum sonstigen Stadtgebiet höheren Belastung mit sozialräumlichen Konfliktlagen.

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(2008). Kriminalpräventive Gremienarbeit und bürgerschaftliche Partizipation. In: Urbane Sicherheit und Partizipation. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91022-2_8

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