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Ergebnisse: Einzelfallanalysen

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Book cover Das Image von Journalisten
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Auszug

Die Ergebnisdarstellung orientiert sich am zweistufigen Aufbau der Analyse: So werden im Folgenden zunächst die Befunde der 24 Einzelfallanalysen präsentiert, im Anschluss daran die Ergebnisse der übergreifenden Interpretation. Die Darstellung beginnt mit der Befragtengruppe ohne persönlichen Kontakt zu Journalisten. Zitate der Interviewteilnehmer — kenntlich gemacht durch Anführungszeichen — sollen die Ausführungen untermauern, auch wenn dadurch syntaktische Fehler entstehen können. Die Übernahme von Textpassagen aus den Transkripten macht dennoch Sinn, da der Leser auf diese Weise die Interpretationen der Verfasserin besser nachvollziehen kann. Denn schließlich ist eine qualitative Inhaltsanalyse immer auch eine subjektive Einschätzung von Kommunikationsmaterial durch den Wissenschaftler, der zwar dank festgelegter Analysekriterien systematisch vorgeht, den Daten aber dennoch nicht völlig objektiv begegnet. Bei der Übernahme von Zitaten wurden die Transkriptionszeichen für parasprachliche Handlungen oder sprachbegleitende Interpretationen, Dehnungen oder parallele Äußerungen sowie Verzögerungs- und Rezeptionssignale weggelassen, um den Text lesefreundlicher zu gestalten.

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Literatur

  1. Damit spielt Herbert auf die so genannte „Außerparlamentarische Opposition“ der 1968er-Bewegung an, wobei Stefan Aust auf journalistischer Ebene für die Belange seiner Generation eintrat. Er brach damals sein Soziologiestudium ab und arbeitete von 1966 bis 1969 als Redakteur für die Zeitschrift Konkret (vgl. Jacoby & Hafner, 1993, S. 193). In Deutschland steigerte sich die international zu beobachtende Studentenrevolte, bedingt durch die Belastung der älteren Generation im Nationalsozialismus, zu einem heftigen Generationenkonflikt. Dabei gab der Protest gegen das Kriegsengagement der USA in Vietnam der Studentenbewegung den wesentlichen Impuls. Während der so genannten „Vietnam-Woche“, die vom 3. — 10. Oktober 1966 in Berlin stattfand, sprach Rudi Dutschke, einer der führenden Köpfe der deutschen Studentenbewegung, erstmals von einer „Außerparlamentarischen Opposition“, die sich von diesem Zeitpunkt an als einzig relevantes Gegengewicht gegenüber der Großen Koalition im Deutschen Bundestag verstand (vgl. Jacoby & Hafner, 1993, S. 143). Dutschke, den die Bild-Zeitung zur negativ besetzten Symbolfigur stilisierte, wurde an Gründonnerstag 1968 durch den Bild-Zeitungsleser Josef Bachmann angeschossen. Als Folge richteten sich die Proteste der Studenten vornehmlich gegen die Presse des Springer-Konzerns, denen die Studenten eine einseitige Berichterstattung im Sinne der Staatsräson vorwarfen. Gleichzeitig nutzten die Studenten die Medien als Kommunikationsplattform für ihre Forderungen und wurden für ihre „parasitäre Publizistik“, wie der Soziologe Erwin K. Scheuch es nannte, scharf attackiert (vgl. Aust, 1993, S. 87). Und nicht zuletzt übten die Medien auch untereinander heftige Kritik und warfen sich Parteinahme für die eine oder andere Seite vor (vgl. Aust, 1993, S. 89–96). Nicht umsonst bezeichnet Stefan Aust (1993, S. 81) die 1968er-Bewegung rückblickend als „Medien-Revolte: mit den Medien, gegen die Medien, vor den Medien.“

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  2. Am 14. Januar 2005 wurde der deutsche Modemacher Rudolph Moshammer in seiner Villa im Münchner Vorort Grünwald ermordet. Durch die Ermittlungsarbeit der Polizei kam die homosexuelle Neigung Moshammers ans Licht — eine Seite seines Privatlebens, die er vor der Öffentlichkeit stets verborgen hatte. So wie die Boulevardpresse regelmäßig über die exzentrischen Auftritte von „Mosi“ zu seinen Lebzeiten berichtet hatte, war auch sein Tod und nicht zuletzt das Schicksal seiner treuen Begleiterin, der Yorkshire-Terrierin Daisy, Gegenstand der Berichterstattung (vgl. Moshammer: Mordprozess mit Hund, 2005).

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  3. Bei Magnus Gäfgen, der 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet hat, handelt es sich um einen ehemaligen Jura-Studenten, der anscheinend während der Zeit seiner Untersuchungshaft das juristische Staatsexamen absolvieren konnte und dem sein Verteidiger sogar öffentlich zur Promotion riet (vgl. Schwan, 2003, S. 37). Schon während seines Prozesses sorgte Gäfgen mit seinen Foltervorwürfen gegen die Frankfurter Polizei immer wieder für Schlagzeilen und hitzige Debatten in der Öffentlichkeit, wer in diesem Fall nun eigentlich Opfer und wer Täter sei. So wurde Gäfgen zwar am 27. Juni 2003 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die Richter die besondere Schwere der Schuld feststellten. Er legte jedoch gegen das Urteil Revision ein — ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof sah den Revisionsantrag als unbegründet an und wies ihn zurück. Daraufhin klagte das angebliche „Folteropfer“ vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das jedoch ebenfalls die Klage für unzulässig erklärte. Schließlich reichte Gäfgen am 15. Juni 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof ein Beschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein (vgl. Metzler-Mörder zieht vor Europäischen Gerichtshof, 2005).

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  4. Anfang März 2005 wurde bekannt, dass beim Lebensmittelmarkt Real Hackfleisch mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum umgepackt, neu etikettiert wurde und wieder in den Verkauf gelangt war. Bei einer Razzia in zwei Real-Filialen wurden Mitarbeiter beim Umetikettieren des Frischfleischs auf frischer Tat ertappt. Gegen mehrere Mitarbeiter wurde ermittelt (vgl. Strafbefehl gegen Etikettenschwindler, 2005). Real reagierte auf den Skandal mit einer groß angelegten Werbekampagne und der Entlassung mehrerer Führungskräfte (vgl. Real-Krise zwingt Metro zum Sparen, 2005).

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  5. Klara spielt damit auf die so genannte „Pinkelaffäre“ und die Prügelattacken des Prinzen Ernst August von Hannover an, mit denen er seit Jahren für Publicity in den Medien sorgt. So veröffentlichte die Bild-Zeitung Fotos, die Ernst August von Hannover beim Urinieren gegen die Holzfassade des türkischen Pavillons auf der Expo 2000 zeigen sollen (vgl. Stellungnahme des Bild-Chefredakteurs Udo Röbel, 2000). Außerdem stand der Prinz wegen Beleidigungen und mehrerer Schlägereien vor Gericht, unter anderem wegen des Angriffs auf die Bunte-Fotografin Sabine Brauer in Salzburg, mehrerer Beleidigungen von Bild-Zeitungredakteuren sowie einer Attacke auf den Hotelier und Diskothekenbesitzer Josef Bruhnlehner in Kenia im Januar 2001. Im Dezember 2001 verurteilte das Amtsgericht Springe (Niedersachsen) den Welfenprinzen zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 500 000 DM (vgl. Dahlkamp, 2004, S. 48). Die Staatsanwaltschaft Hannover und ein Nebenkläger legten gegen das Urteil Berufung ein. Das Landgericht Hannover verurteilte Ernst August von Hannover schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro (vgl. „Tiefgreifende Bewußtseinsstörung“, 2004). Nach diesem rechtskräftigen Urteil gilt der Prinz als vorbestraft (vgl. Revision zurückgezogen..., 2005).

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  6. Am 26. Dezember 2004 forderte eine riesige Flutwelle, ein so genannter „Tsunami“, in Asien Hunderttausende Todesopfer, darunter auch zahlreiche Touristen; Millionen von Menschen wurden obdachlos. Der Tsunami war durch ein schweres Seebeben in rund 40 Kilometer Tiefe vor der Küste von Sumatra ausgelöst worden. Durch die kreisrunde Ausbreitung der Flutwelle war die gesamte Region Südostasiens betroffen, u. a. Indien, Sri Lanka, die Malediven, Sumatra, Indonesien, Malaysia, Thailand (vgl. Beste, Brinkbäumer, Dahlkamp, Deggerich, Falksohn, Matussek, Meyer, Neumann, Prothmann, Puhl, Rao, Schmid, Simons, Ulrich & Wiedemann, 2005). In den folgenden Tagen und Wochen waren in den Medien immer wieder erschütternde Berichte zu sehen, beispielsweise über Menschen auf ihrer verzweifelten Suche nach Angehörigen.

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  7. Unter diesem Schlagwort ging einer der größten Politskandale in die US-amerikanische Geschichte ein, der als das Paradebeispiel für den Erfolg des investigativen Journalismus gilt. Begonnen hatte alles mit einem vermeintlich gewöhnlichen Einbruch in das Wahlkampfbüro der Demokratischen Partei im Washingtoner Watergate-Komplex, der sich jedoch im Laufe der Ermittlungen als lancierte Aktion des Wahlkampfstabes des damaligen US-Präsidenten Richard Nixon entpuppte. Zwei Reporter der Washington Post, Bob Woodward und Carl Bernstein, berichteten über den Vorfall und konnten nachweisen, dass ein Wahlkampfmanager des Präsidenten den Einbruch in Auftrag gegeben hatte, um die Wahlkampfzentrale des politischen Gegners zu verwanzen (vgl. Hornig & Mascolo, 2005). Nixon musste sich im Zuge der Ermittlungen des Vorfalls vor einem Untersuchungsausschuss des Senats verantworten. Die Berichterstattung der Washington Post führte schließlich zum Amtsenthebungsverfahren, dem Nixon durch die Ankündigung seines Rücktritts am 8. August 1974 zuvorkam. Woodward und Bernstein wurden für ihre journalistische Leistung mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet. Die Geschichte wurde unter dem Titel „Die Unbestechlichen“ mit Robert Redford und Dustin Hoffman in den Hauptrollen verfilmt (vgl. Kreye, 2004, S. 6; Künzel, 2004; Hornig & Mascolo, 2005). Die Umstände, die zur Aufdeckung der Watergate-Affäre geführt hatten, haben bis heute nicht an Brisanz verloren. So diskutiert man auch aktuell über die Frage des Quellenschutzes und die Bedrohung der Pressefreiheit, falls das Recht der Journalisten, ihre Informanten zu schützen, ausgehöhlt würde. Fälle wie die Inhaftierung der Star-Reporterin Judith Miller von der New York Times (vgl. Kröger, 2005) oder die Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitschrift Cicero durch das Bundeskriminalamt (vgl. Weimer, 2005; „Schlicht Blödsinn“, 2005) heizen die Debatte an.

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  8. Im Januar 2002 zitierte die Nachrichtenagentur ddp die Münchener Imageberaterin Sabine Schwind von Egelstein, die dem Kanzler im Zuge der Bewertung seines Images geraten hatte, zugunsten seiner Glaubwürdigkeit auf das Tönen seiner Haare zu verzichten. Nachdem Gerhard Schröder gegen die Meldung protestiert hatte, zog sie ddp zurück, akzeptierte aber nicht die anschließend erlassene einstweilige Verfügung. Der Streit landete daher vor dem Hamburger Landgericht, das dem Kanzler schließlich Recht gab und ddp untersagte, die Meldung weiterhin zu verbreiten (vgl. AFP Agence France-Presse, 2002).

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  9. Am 28. April 1983 titelte das Magazin Stern „Hitlers Tagebücher entdeckt“ und sorgte damit weltweit für Aufsehen. Man sei 38 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs auf 60 handschriftliche Tagebuchbände von Hitler gestoßen, die kurz vor Kriegsende per Flugzeug in Sicherheit gebracht worden seien. „Die Geschichte des Dritten Reiches wird in großen Teilen neu geschrieben werden müssen“ (Hitlers Tagebücher, 1983, S. 20), kündigte das Hamburger Magazin an und ignorierte damit die Zweifel an der Authentizität der Dokumente, die schon vor der Veröffentlichung laut geworden waren (vgl. Hitler-Tagebücher: „Ha, ha, daß ich nicht lache“, 1983, S. 21). Schnell entbrannte eine öffentliche Debatte um die Herkunft und Echtheit der Tagebücher, bis der Stern selbst das Bundesarchiv in Koblenz mit deren Prüfung beauftragte. Als die Beamten die Aufzeichnungen als Fälschungen deklarierten, entpuppte sich die vom Stern als „größte journalistische Sensation der Nachkriegszeit“ angekündigte Story als der „größte Presse-Flop aller Zeiten“ (Hitler-Tagebücher: „Ein tödlicher Fehler“, 1983, S. 100). Heftige Kritik wurde laut, man habe beim Stern die gebotene Sorgfaltspflicht nicht gewahrt, aber auch Schadenfreude darüber, dass das Hamburger Magazin Fälschungen aufgesessen war, die der Präsident des Bundesarchivs als „grotesk oberflächlich“ bezeichnet hatte (vgl. ebd., S. 101). Die Blamage für den Stern war perfekt. Man schäme sich vor seinen Lesern, räumte Stern-Herausgeber Henri Nannen vor laufenden Kameras ein. Die Stern-Chefredakteure Peter Koch und Felix Schmidt traten zurück. Gegen den fristlos entlassenen Stern-Reporter Gerd Heidemann, der die Geschichte jahrelang recherchiert und vom Fälscher Konrad Kujau für über 9,34 Millionen DM (vgl. Das Wind-Ei, 1983, S. 30) gekauft hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft. Heidemann und Kujau wurden wegen schweren Betrugs zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt (vgl. Klein, o. J.). Bis heute gilt die Geschichte um die gefälschten Tagebücher als einer der größten Skandale des deutschen Journalismus.

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  10. Am 2. April 2005 starb Papst Johannes Paul II, dessen körperliches Leiden bis zu seinem Todestag über Jahre hinweg öffentlich zur Schau gestellt worden war. So fingen erstmals im September 2003, während eines Slowakei-Aufenthalts des Pontifex, Fernsehkameras den physischen Verfall des einst für seine Sportlichkeit bekannten Papstes ein und sendeten die Bilder in die ganze Welt. Auch über seinen Zusammenbruch in Lourdes ein Jahr später berichteten die Medien (vgl. Matussek, Schimmöller, Schlamp, Schwarz, Smoltczyk & Wensierski, 2005, S. 97). Seit zwei Krankenhausaufenthalten des Papstes im Februar 2005 wurde die Weltöffentlichkeit durch den Propagandaapparat des Vatikans fast täglich mit Bildern versorgt, die das Leiden des Papstes öffentlich dokumentierten. Der Vatikan unternahm damit den verzweifelten Versuch, den Stellvertreter Gottes als voll arbeitsfähig darzustellen und dadurch die Machtverhältnisse der Katholischen Kirche zu erhalten — eine Inszenierung, die zunehmend in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stieß (vgl. ebd., S. 105–106).

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  11. Am 27. September 2002 wurde der Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Etwa dreieinhalb Monate nach der Tat beschuldigte der inzwischen rechtskräftig verurteilte Mörder des Jungen die Beamten der Frankfurter Polizei, sie hätten ihn damals unter Androhung von Foltermaßnahmen dazu zwingen wollen, das Versteck des Jungen preiszugeben (zu den Hintergründen vgl. auch Fußnote in Kapitel 4.1.2). Als dieser Vorfall publik wurde, entbrannte in den Medien und in der Öffentlichkeit eine Diskussion um die Frage, inwieweit Zwangsmaßnahmen durch den Staat gerechtfertigt sind, um im Notfall ein Menschenleben zu retten. Wolfgang Daschner, der zum Zeitpunkt der Entführung Polizeipräsident in Frankfurt war, wurde zusammen mit einem Ermittlungsbeamten wegen des Vorwurfs der Verleitung zur schweren Nötigung beziehungsweise wegen schwerer Nötigung angeklagt (vgl. Friedrichsen, 2004, S. 48–50; Ebner, 2004). Daschner wurde am 20. Dezember 2004 zu 10.800 Euro, sein Kollege zu 3.600 Euro Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Richter blieben damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Als strafmildernd sahen sie die ehrenwerten Motive der Angeklagten an. Dennoch seien, so das Gericht, nicht alle kriminalistischen Handlungsspielräume ausgeschöpft worden, so dass für ein Abweichen von der Verfassung kein Anlass bestanden habe. Daschner gilt nach dem Urteil als nicht vorbestraft (vgl. Mildes Urteil im Frankfurter Folter-Prozess, 2004).

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  12. Wahrscheinlich handelt es sich dabei um das bereits erwähnte Buch von Günter Wallraff (2004) Der Aufmacher. Zu den Hintergründen vgl. Fußnote in Kapitel 4.2.1

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  13. Am 25. Juni 2005 wurden Berichte laut über eine Schmiergeld-Affäre beim Automobilhersteller VW. Ins Rollen kam die Geschichte durch einen Bericht in der Süddeutschen Zeitung, die unter Berufung auf Firmeninsider berichtete, der VW-Vorstand habe den Betriebsrat durch so genannte „Lustreisen“ gekauft (vgl. Die Affäre beim Autobauer Volkswagen, 2005). Im Laufe der Affäre geriet auch Peter Hartz, damals Personalvorstand von VW, unter Druck, weil die Abrechnungen der Fernreisen des Betriebsrates über seinen Schreibtisch gegangen sein sollen. Hartz bot am 8. Juli 2005 seinen Rücktritt an, den der VW-Aufsichtsrat am 05. August 2005 annahm (vgl. VW-Aufsichtsrat nimmt Rücktritt an, 2005). Kritiker werteten dies als Schuldeingeständnis, und tatsächlich ermittelt seit Anfang Oktober 2005 die Staatsanwaltschaft gegen ihn. Dabei galt Hartz lange Zeit als Deutschlands „Vorzeigemanager“ und wurde vom damaligen amtierenden Bundeskanzler Gerhard Schröder sogar damit beauftragt, die unter dem Schlagwort Hartz IV bekannten Arbeitsmarktreformen auszuarbeiten (vgl. Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hartz, 2005). VW-Chef Bernd Pischetsrieder kündigte eine „lückenlose Aufklärung“ der Affäre an, wobei die Recherchen durch das Beziehungsgeflecht zwischen Top-Managern, Gewerkschaftern und der Politik — das Land Niedersachsen ist Großaktionär von VW — erheblich erschwert werden (vgl. Hawranek, 2005; Lamparter, 2005).

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(2008). Ergebnisse: Einzelfallanalysen. In: Das Image von Journalisten. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90888-5_4

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  • Online ISBN: 978-3-531-90888-5

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