Auszug
Dieses Kapitel untersucht, inwieweit die Betreuung von Kindern vorrangig in der Familie erfolgt oder vom Staat übernommen wird. Für die Erwerbstätigkeit von Frauen stellen Kinder nach wie vor das größte Hindernis dar. So ist die Beschäftigungsquote kinderloser Frauen deutlich höher als die von Müttern, die zudem, wenn sie erwerbstätig sind, eine geringere Arbeitszeit aufweisen (Uunk et al. 2005). Im Folgenden werden wir daher analysieren, inwieweit familienpolitische Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf greifen und die Erwerbsbeteiligung von Müttern fördern. Im Vordergrund stehen drei Fragen:
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1.
Inwieweit unterscheiden sich die Länder im Ausmaß der familienpolitischen Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
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2.
Inwieweit unterscheiden sich die Länder hinsichtlich des Ausmaßes, in dem Mütter ihre Erwerbstätigkeit bzw. ihre Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes reduzieren?
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3.
Inwieweit stellen Großeltern und Väter eine Alternative zur öffentlichen Kinderbetreuung dar?
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Literatur
In den USA haben nur Angestellte in Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten ein Anrecht auf — unbezahlte — Elternzeit. Es gibt zusätzliche Programme auf Bundesstaatsebene. Bezahlte Elternzeit wird nur auf betrieblicher Ebene gewährt (Gornick und Meyers 2003). In Großbritannien wurde die Elternzeit von 13 Wochen pro Kind (davon konnten nur 4 Wochen pro Jahr genommen werden) auf mittlerweile 12 Monate ausgedehnt (Gregg und Waldfogel 2005).
Das erste Programm wurde 1877 in der Schweiz eingeführt. (Hauser 2004a).
Diese Grundbeihilfe von ℂ 168,20/Monat/Familie wird einkommensabhängig gewährt: Die Jahresverdienstgrenze liegt bei einem Kind bei ℂ 25.430 (Alleinverdiener) bzw. ℂ 33.606 (Alleinerziehende oder Doppelverdiener). Die Grenze erhöht sich pro weiteres Kind um etwa ℂ 6.000 (Caisse d’Allocations Familiales 2006).
Arbeitslose erhalten ebenfalls die 80%ige Lohnersatzleistung, wenn der Zeitraum zwischen dem Beginn der Arbeitslosigkeit und der Schwangerschaft höchstens sechs Monate beträgt. Eltern, die über einen längeren Zeitraum arbeitslos gemeldet sind, erhalten das Minimum. Auch Eltern, die keinen Arbeitslohn erhalten, haben einen Anspruch auf die Mindestleistung, wenn sie ihren Wohnsitz in Schweden nachweisen können (Försäkringskassan 2002).
Allerdings ist auch die Quote der arbeitslosen bzw. nicht erwerbstätigen Frauen mit einem zweijährigen Kind mit 31 Prozent in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland mit 18 Prozent (Engelbrech und Jungkunst 2001).
Allerdings lassen sich Unterschiede in der Fertilität viel schlechter erklären als die Partizipation am Arbeitsmarkt (del Boca et al. 2005; Hank et al. 2004; Neyer 2003). Dies ist ein Grund, warum sich die folgenden Analysen auf den Zusammenhang zwischen Kinderbetreuung und mütterlicher Erwerbstätigkeit konzentrieren.
In Griechenland liegt die Beschäftigungsquote von Müttern mit 53 Prozent (1988) sogar deutlich über der durchschnittlichen Beschäftigungsquote von Frauen mit 40 Prozent (Anttonen und Sipilä 1996).
Gruppen-und Querschnittsvergleiche verzerren die Ergebnisse aufgrund von Auswahleffekten und ungeklärten Kausalfolgeproblemen. Zum einen finden sich in der Gruppe der kinderlosen Frauen auch viele Frauen, die gar keine Kinder haben möchten, besonders karriereorientiert sind und deshalb länger arbeiten als Frauen, die Mütter werden wollen. Zum anderen ist ein Kind nicht nur Grund für die Reduktion der Arbeitszeit, sondern kann auch deren Folge sein, wenn Arbeitslosigkeit oder verringerte Arbeitszeit dem Wunsch nach einem Kind Auftrieb geben (Uunk et al. 2005).
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(2008). Kinderbetreuung zwischen Familie und Staat. In: Generationenbeziehungen im Wohlfahrtsstaat. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90870-0_8
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