Auszug
Das Regieren in der Bundesrepublik Deutschland folgt auf der Ebene der Bundespolitik einer Handlungslogik, die sich, einem geläufigen Erklärungsmuster der Politikwissenschaft zufolge, als „Kanzlerdemokratie“ beschreiben lässt. Der bekannten Modellierung von Karlheinz Niclauß folgend, weist das kanzlerdemokratische Muster des Regierens folgende typenbildende Merkmale auf: Des Kanzlers führende Stellung ist in Kabinett und Bevölkerung gleichermaßen anerkannt. Seine Partei steht einmütig hinter ihm. Der Kanzler ist gleichzeitig Vorsitzender der Regierungspartei. Innerhalb des Kabinetts sowie gegenüber mächtigen Interessengruppen weiß er sich nachhaltig durchzusetzen. Es gelingt ihm, etwaige gegenläufige Bundesratsmehrheiten in von ihm verantwortete Mehrheitsentscheidungen einzubinden. Er agiert wirkungsvoll auf der außenpolitischen Bühne. Die Personalisierung des Politischen macht Bundestagswahlen zu quasi-plebiszitären Abstimmungen über den künftigen Kanzler und sichert diesem eine gleichsam direktdemokratisch abgestützte persönliche Legitimation (vgl. zuletzt Niclauß 2004: 68 ff.; zur Einordnung der Kanzlerschaft Gerhard Schröders siehe Patzelt 2004, inbes. 295 ff.).
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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Holtmann, E. (2008). Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers — kein Phantom?. In: Holtmann, E., Patzelt, W.J. (eds) Führen Regierungen tatsächlich?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90825-0_5
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