Auszug
Als „Arenen“ der Selbstregulierung konfliktiver Arbeitsbeziehungen sind Tarifautonomie und Betriebsverfassung mit staatlicher Sanktionsleihe ausgestattet; der staatliche Gesetzgeber schuf ihnen einen eigenen Gesetzesrahmen. Die substantielle Regelung der Arbeitsverhältnisse blieb damit weitgehend der Autonomie der dafür zuständigen Akteure überlassen.22 Somit bleiben Lohn- und Gehaltseinkommen in der Regel das Ergebnis von dezentralen Verhandlungen und Marktprozessen.
Um schwache Arbeitnehmergruppen zu schützen, haben sich allerdings manche Staaten die Regelung einiger Mindestbedingungen (z.B. Mindestlohn, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeit) per Gesetz vorbehalten.
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Literatur
Das sog. Krelle-Gutachten von 1968 enthielt die vielzitierte Aussage, dass 1,7 % der Haushalte 70 % des Produktionsvermögens besitzen (Krelle u.a. 1968).
Im Jahre 2007 hatten 20 von 27 EU-Mitgliedstaaten gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, deren Spanne von 0,53 Euro (Bulgarien) bis 9,08 Euro (Luxemburg) reichte (Böcklerimpuls 1/2007).
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© 2007 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2007). Staatliche Regulierung: Zwischen Konzertierung und Deregulierung. In: Strukturwandel der industriellen Beziehungen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90746-8_5
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-15567-8
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