Auszug
Nach der Machtübernahme Hitlers im Jahre 1933 waren die Gewerkschaftshäuser besetzt, die Organisationen zerschlagen und die betrieblichen Interessenvertretungen aufgelöst worden. Für die Regelung der Tarifverhältnisse und des Arbeitsschutzes wurden vom Staat sog. „Treuhänder der Arbeit“ eingesetzt, die als Reichsbeamte dem Reichsarbeitsminister unterstellt waren. Für den Betrieb galt das Prinzip der „Betriebsgemeinschaft“, an deren Spitze der Unternehmer als „Betriebsführer“ stand, der über den Inhalt der „Betriebsordnung“, die alle nicht gesetzlich festgelegten Aspekte des Arbeitsverhältnisses regelte, faktisch allein entschied. Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurden mit der ideologischen Phrase von der „Volksgemeinschaft“ zu Zwangsmitgliedern der nationalsozialistisch geführten Deutschen Arbeitsfront gemacht (ausführlicher dazu in Mason 1977 und Schneider 1999). Diese Maßnahmen stellten eine vollkommene Entmachtung und Entrechtung der Arbeiterschaft und ihrer Organisationen dar.
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Literatur
Zu den verschiedenen Organisationsgraden, ihrer Berechnung und ihrer Aussage vgl. Müller-Jentsch 1997: 123ff.
So kommen tarifvertragliche Verbesserungen (z.B. Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitverkürzungen) in der Regel auch Nichtmitgliedern zugute. In der verbandstheoretischen Literatur wird dies als „Trittbrettfahrer-“ bzw. „Kollektivgut“-Problem behandelt, das großen Organisationen wie den Gewerkschaften die Rekrutierung und Bindung von Mitgliedern erheblich erschwert. Vgl. dazu Olson 1992.
Daten nach Schroeder/ Weßels (2003: 651).
Gewerkschaftliche Vertrauensleute repräsentieren vornehmlich in größeren Betrieben z.B. die IG Metall, die IG Bergbau, Chemie und Energie sowie einige andere Gewerkschaften. Sie werden von den Gewerkschaftsmitgliedern im Betrieb gewählt oder durch die zuständige Gewerkschaft ernannt. Nach einem Höhepunkt ihrer Aktivitäten in den 1970er Jahren haben sie seither an Zahl und Bedeutung verloren. Bei den letzten Wahlen wurden im Organisationsbereich der IG Metall nur noch in 2.500 Betrieben 51.000 Vertrauensleute gewählt (2004), während in rund 11.000 Betrieben 72.700 Betriebsräte (darunter 53.000 = 73 % IG Metall-Mitglieder) gewählt (2006) (vgl. IG Metall: Ergebnisse der Vertrauensleutewahlen 2004; Ergebnisse der Betriebratswahlen 2006).
Nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft liegt der Anteil der auf den DGB entfallenden Mandate um etwa 10 Prozentpunkte niedriger (vgl. Müller-Jentsch/ Ittermann 2000: 218; Niedenhoff 2007: 49f.).
Bewerber, die auf gewerkschaftlichen Listen für den Aufsichtsrat kandidieren, müssen zuvor eine Erklärung unterschreiben, dass sie von ihrer Vergütung (Tantieme) den ca. 4.000 € übersteigenden Betrag an die Hans-Böckler-Stiftung abführen (Däubler 2006: 793).
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© 2007 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2007). Interessenvertretung im dualen System. In: Strukturwandel der industriellen Beziehungen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90746-8_4
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