Auszug
Dass sich eine Verbreitung der Idee „Schulautonomie“ im bildungspolitischen Handeln der Parlamente und Kultusministerien der deutschen Bundesländer beobachten lassen würde, war schon von vornherein durch den erziehungswissenschaftlichen Diskurs behauptet und erläutert worden. So kann es nicht überraschen, dass in der Aufarbeitung der Veränderungen des deutschen Schulrechts 82 Maßnahmen und Instrumente als schulautonomiebezogen identifiziert werden konnten. Es ist nicht mehr und nicht weniger als die Bestätigung schon vorhandener Einschätzungen. Auch die Aussagekraft dieses Befundes ist — für sich genommen — nicht hoch. Um was für Maßnahmen und Instrumente handelt es sich überhaupt: eher solche der Dezentralisierung oder solche der veränderten Steuerung von Schule? Welcher Einfluss ist den einzelnen Maßnahmen und Instrumenten auf die Reform der deutschen Schule oder auch des Schulsystems insgesamt zuzuschreiben? Wird hier wirklich Wesentliches verändert?
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Literatur
In der bildungspolitischen Diskussion werden die Begriffe Vergleichsarbeiten, Parallelarbeiten oder auch Diagnosearbeiten, Jahrgangsstufentests bzw. Lernstandserhebungen nicht trennscharf verwendet (s. Avenarius u.a. 2003a, Teil D, Ackeren/Bellenberg 2004). Unabhängig von der genauen Bezeichnung lassen sich allerdings zwei generelle Typen von Tests unterscheiden, je nachdem, wer die erhobenen Lern-und Leistungsinformationen der Schüler zuforderst zur Auswertung erhält. Sind es die Kollegien an den Schulen, so haben diese Tests eher die Funktion schulinterne Kommunikationen zu motivieren und einzelschulische Eigenentwicklungen anzustoßen. Für diesen Typ wird hier der Begriff „Parallelarbeiten“ gewählt. Werden dagegen die Tests zentral durch das Kultusministerium ausgewertet und erhalten Schulen „lediglich“ Rückmeldungen, so haben diese Lernstandserhebungen stärker den Charakter von Instrumenten der Rechenschaftslegung der einzelschulischen Arbeit gegenüber dem Kultusministerium und sind stärker mit Sanktionsdrohungen besetzt. Für diesen Typ von Tests wird in dieser Studie der Begriff „Lernstandserhebungen“ verwendet (s. Abschnitt 4.2.3).
In den einzelnen Länder ergeben sich je nachdem, wie die Schulaufsicht vordem strukturiert war, andere Handlungsoptionen. In den Stadtstaaten existiert traditionell eine einstufige Schulaufsicht, während bis Anfang der 1990er Jahre in fast allen Flächenländern die Schulaufsicht zumindest für das „niedere Schulwesen“ (Grund-und Hauptschulen) dreistufig organisiert war. Lediglich in Baden-Württemberg gab es bis Ende der 1990er Jahre noch eine von den regionalen staatlichen Verwaltungsbehörden unabhängige Schulaufsichtsstruktur (s. Schmidt 2000).
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(2007). Optionsraum „Schulautonomie“ in Deutschland. In: Innovationswege im deutschen Bildungssystem. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90735-2_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-90735-2_5
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