Auszug
Am 1. September 2006 trat die umfangreichste und tiefgreifenste Reform der bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 in Kraft (s. Wollenschläger 2007). Verbunden mit ihr ist vor allem eine Neuverteilung der Regelungskompetenzen zwischen Bund und Ländern, in die auch die Schulpolitik einbezogen ist. Die Gemeinschaftsaufgabe „Bildungsplanung“ (1969 eingeführt) wird durch eine auf Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung und Beteiligung an internationalen Schulleistungsvergleichen orientierte Zusammenarbeit abgelöst (neuer Art 91b Abs. 2 GG). Mit der Neufassung des Art. 104b des Grundgesetzes sollen darüber hinaus finanzielle Förderinitiativen des Bundes in ausschließlich den Ländern vorbehaltenen Regelungsbereichen ausgeschlossen werden. Mit diesen Grundgesetzänderungen ist auch eine Neugestaltung der schulpolitischen Entscheidungsarenen verbunden. Die Kultusminister der Länder sehen keinen Bedarf an einer eigenständigen Bund-Länder-Kommission für Forschungsförderung und Bildungsplanung (BLK). Ihre bisherigen Aufgaben sollen von KMK, HRK und BIBB übernommen bzw. sie selbst auf die Aufgabe der Forschungsförderung konzentriert werden (s. BLK 2007). Die von ihr bisher koordinierten Modellversuche und Verbundprojekte sollen auslaufen (s. KMK 2006a).
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Literatur
Streitpunkt und hauptsächliches Kritikfeld in den Anhörungen war allerdings weniger die Schul-als die Wissenschaftspolitik. Insbesondere die strikte Kompetenzaufteilung von Forschungsförderung (Bund) und Gestaltung von Studium und Lehre (Länder) wurde als dysfunktional vorgestellt, was auch zu einer Modifikation dieser Regelungen im weiteren Gesetzgebungsprozess führte (s. u.a. Wollenschläger 2007).
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(2007). Schluss. In: Innovationswege im deutschen Bildungssystem. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90735-2_10
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