Auszug
Für die Familienforschung ist die Namensgebung Programm; sie ist mit Familien befasst, Ehen kommen bis heute ganz überwiegend nur in Bezug auf die Familie in den Blick. Eine Eheforschung hat sich im Bereich der Familienforschung nie—besonders ausgeprägt im deutschsprachigen Bereich—zu einem eigenständigen Teilbereich entwickelt (vgl. Kaufmann 1995; Lenz 1990; Matthias-Bleck 1997; Nave-Herz 2004); entsprechend wurde es nie als notwendig angesehen, von „Ehe- und Familienforschung“ zu sprechen. Ein als grundlegend aufgefasster enger Verweisungszusammenhang von Ehe und Familie (vgl. Tyrell 1985) hat dazu geführt, dass Ehe primär aus dem Blickwinkel der Familie thematisiert wurde. Die Ehe wurde-und wird z.T. auch weiterhin—lediglich als ein kurzer und dadurch auch unbedeutender Vorlaufzu einer als dem „eigentlichen Zweck“ oder „eigentlichen Motiv“ aufgefassten Familienbildung angesehen. Dieser Verweisungszusammenhang war noch in den soziologischen Ehedefinitionen aus den 80er Jahren ein gängiges Element: „Ehe ist nach traditioneller und im Zivilrecht vorherrschender Auffassung eine (relativ) dauerhafte und rechtlich legitimierte Lebens- und Sexualgemeinschaft zweier (ehe-) mündiger verschiedengeschlechtlicher Partner, die den Vorsatz haben, die von der Frau geborenen Kinder rechtsverbindlich als die eigenen anzuerkennen“ (Gukenbiehl 1986: 55; Hervorhebung K.L.). „Mit Ehe bezeichnet man eine durch Sitte oder Gesetz anerkannte, auf Dauer angelegte Form gegengeschlechtlicher sexueller Partnerschaft. Weiterhin ist ein wesentliches Strukturmerkmal aller Ehen, auch der modernen, dass sie über das bloße personale Paarverhältnis auf Gruppenbildung — auf Familie — hinausweist“ (Nave-Herz 1989a: 6; Hervorhebung K.L.).
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© 2006 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2006). Ehen als Randthema der Familienforschung. In: Soziologie der Zweierbeziehung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90669-0_2
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