Auszug
Ein grundlegendes Kennzeichen der Vertragsbeziehung zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger ist den vorhergehenden Analysen zufolge die Institutionalisierung einer polarisierten Bedarfs- und Kostenrelation: Während ein Leistungsträger seine Entscheidungsprioritäten häufiger an den Kosten einer Leistung (bzw. am Alter der leistungsbegünstigten Klientel) orientiert, können Leistungserbringer diesen Entwicklungen mittels fundierten Bedarfsbegründungen entgegenzusteuern versuchen. Sind sich beide Vertragspartner ihrer wechselseitigen Abhängigkeit im Klaren, changieren die Vereinbarungen typischerweise zwischen Interessensdurchsetzung und Kooperation. Im Zentrum der aktuellen Durchsetzungsstrategien steht die beharrliche, aber gütliche Interessendurchsetzung, das heißt der Versuch, notwendige Unterstützungsleistungen auch gegen den Widerstand des Leistungsträgers zu erwirken.
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© 2007 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Weisbaden
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(2007). Grenzen des Ermessens — Effekte der gesetzlichen Neuregelungen auf die erzieherische Praxis. In: Jugendhilfe Zwischen Qualität und Kosteneffizienz. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90532-7_8
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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