Auszug
Die Kinder- und Jugendhilfe ist seit Jahren einem kontinuierlichen Reformprozess ausgesetzt. Mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) Anfang der 1990er Jahre wurde der Leistungsanspruch erzieherischer Hilfen auf grundsätzliche Weise neu definiert. Erstmals in der Geschichte der Sozialgesetzgebung wurde damit das sozialpädagogische Handeln als ein gesetzlicher Leistungsanspruch normiert1, wofür es bis dahin keine rechtlichen Vorbilder gab. Weder die Inhalte noch die Verfahren zur Ermittlugn der im Einzelfall vom Staat zu gewährenden Hilfen waren bis dato Gegenstand um fassender staatlicher Regulierung. In der vorliegenden Fassung ist das Gesetz „das Ergebnis langjähriger Bemühungen zur Neuordnung der Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendhilfe“2, dem eine 25-jährige Reformdiskussion in der Fachwelt vorausging. Kernstück der Neuordnung ist ein erweitertes Hilfeverständnis, das die Trennung von Jugendarbeit und Jugendfürsorge überwindet und die Förderung junger Menschen in den Mittelpunkt seiner Absichten stellt.
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© 2007 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Weisbaden
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(2007). Einleitung und Überblick. In: Jugendhilfe Zwischen Qualität und Kosteneffizienz. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90532-7_1
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