Auszug
1891 nahm die SPD als erste Partei die Stimmrechtsforderung der Frauen in ihr Programm auf. 1918, mit dem Umbruch vom Kaiserreich zur Republik, erhielten die Frauen in Deutschland erstmals landesweit das aktive und passive Wahlrecht. Bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 gingen 82,3 Prozent der stimmberechtigten Frauen zur Wahl. 41 Frauen wurden in die Nationalversammlung gewählt (9,6 Prozent) — in der späteren Bundesrepublik fand sich ein höherer Frauenanteil erstmals wieder im Jahre 1983 (9,8 Prozent). Insgesamt gab es zwischen 1919 und 1933 111 Parlamentarierinnen, die mehrheitlich linken Parteien angehörten.34
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Zahlen gemäß Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 30 und 33.
Vgl. ebd. 13 ff.
Eigene Graphik erstellt basierend auf folgenden Angaben: Für die Jahre bis 1948 gemäß Hofmann-Göttig. Emanzipation mit dem Stimmzettel: 70 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland. 91. Für die Jahre 1949 bis 1998 gemäß Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 141 (für die Jahre 1949 bis 1998 unter Verweis auf die Mitteilungen des Bundestages). Daten für 2002 und 2005 gemäß Deutscher Bundestag. Abgeordnete 16. Wahlperiode. Zusammensetzung Frauen und Männer. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. Schäfer Politik der Autonomie: Das Verhältnis der neuen Frauenbewegung der Bundesrepublik Deutschland zum Staat. 121 f.
Vgl. Richelmann. Gleichstellungsstellen, Frauenförderung, Quotierung. Entwicklung und Diskurs aktueller frauenpolitischer Ansätze. Ein Literaturbericht mit Auswahlbibliographie. 17.
Siehe weiterführend hierzu das Werk von Krautkrämer-Wagner Die Verstaatlichung der Frauenfrage. 1998. Holland-Cunz beurteilt diese „Verstaatlichung der Frauenfrage“ als für die Frauenbewegung äußerst negativ: „Der Staat als Arbeitgeber von Berufsfeministinnen und Ort der Frauenpolitik anerkennt und institutionalisiert sie, zugleich aber wird der ursprüngliche, kritische Impuls damit integriert, bürokratisiert und entpolitisiert. Aus politischem Handeln wird Verwaltungshandeln“. Dennoch erkennt Holland-Cunz an, dass die ‘Berufsfeministinnen’ meist zu den wenigen noch übrig gebliebenen Dauer-Aktivistinnen zäahlen: „Sie sorgen also gleichermaßen für die Erlahmung und die Aufrechterhaltung frauenpolitischer Aktivitäten und Ansprüche“. Holland-Cunz. Die alte neue Frauenfrage. 210–14.
Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.). Frauen in Deutschland. Von der Frauen-zur Gleichstellungspolitik. 11.
Eigene Graphik, basierend auf den Angaben von Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 290 unter Verweis auf die Mitteilungen des Bundestages. Daten für 2002 gemäß Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Wahl zum 16. Deutschen Bundestag. (Link siehe Webliographie.) Daten für 2005 gemäß Bundeswahlleiter. Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2005. Gewählte nach Alter, Geschlecht und Partei. (Link siehe Webliographie.)
Eigene Graphik, Prozentwerte errechnet nach den Angaben von ebd.
Vgl. Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 144 sowie Deutscher Bundestag. Ausschüsse der 15. Wahlperiode (2002–2005). (Link siehe Webliographie). Weiterhin Deutscher Bundestag. Ausschüsse der 16. Wahlperiode. (Link siehe Webliographie.) Claire Marienfeld (CDU) wurde im Jahr 1995 die erste weibliche Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Erwähnenswert ist schließblich noch, dass mit Annemarie Renger (SPD, 1972–76) und Rita Süssmuth (CDU, 1988–98) zwei Frauen das Amt des Bundestagspräsidenten innehatten.
Vgl. Webster. Women, Politics, Elections, and Citizenship. 5.
Nelson and Carver. Many Voices But Few Vehicles: The Consequences for Women of Weak Political Infrastructure in the United States. 745.
Eigene Graphik, basierend auf Angaben des Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in Elective Office 2002. Sowie ibid. Fact Sheet: Women in Elective Office 2005. Sowie ibid. Fact Sheet: Women in the U.S. Congress 2005. (Links siehe Webliographie.)
Friedan. The Feminine Mystique. Firestone. The Dialectic of Sex: The Case for Feminist Revolution.
Vgl. National Women’s Political Caucus (NWPC). About NWPC. (Link siehe Webliographie.)
Dolan. Voting for Women in the ‘Year of the Woman’. 272.
Ebd 288. Jeffrey Koch hat in diesem Zusammenhang nachgewiesen, die Kandidatinnen des 1992er Year of the Woman in erster Linie nicht die breite Unterstützung der weiblichen Wählerschaft erhielten, weil sie Frauen waren, sondern weil sie Themen ansprachen, die für Frauen besondere Bedeutung haben. Koch betont generell die Wichtigkeit einer „symbolischen Repräsentation“, die dazu führt, dass sich Frauen (zumindest psychologisch betrachtet) verstärkt in den politischen Prozess einbringen. Vgl. Koch. Candidate Gender and Women’s Psychological Engagement in Politics. 118–33.
Errechnet nach Angaben des Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women Who Succeeded Their Husbands in Congress. Unter Bezug auf Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in the U.S. Congress 2005. (Links siehe Webliographie.)
Vgl. Center for American Women and Politics (CAWP): Fact Sheet: Women Who Succeeded Their Husbands in Congress. (Link siehe Webliographie.) Sowie Webster. Women, Politics, Elections, and Citizenship. 6.
Übersicht entnommen vom Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in the U.S. Senate 1922–2005. (Link siehe Webliographie).
Laut Statistiken der Inter-Parliamentary Union (IPU) lag der durchschnittliche weltweite Anteil weiblicher Abgeordneter in den Parlamenten in Oktober 2005 bei 16,1 Prozent. Vgl. Inter-Parliamentary Union (IPU) Women in Parliaments: World and Regional Averages. (Link siehe Webliographie.) Im 109. Kongress beträgt der Anteil farbiger Frauen am gesamten Frauenanteil im Kongress 25 Prozent. 1992 war Carol Moseley-Braun die erste Senatorin schwarzer Hautfarbe. Insgesamt dienten, bislang 31 farbige Frauen im U.S. Kongress, darunter 21 schwarze Frauen Vgl. Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in the U.S. Congress 2005. (Link siehe Webliographie.).
Vgl. Center for American Women and, Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in Congress: Leadership Roles and Committee Chairs. (Link siehe Webliographie.)
Eigene Graphik, für den U.S. Kongress basierend auf Angaben des, Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in Elective Office 2002. und Fact Sheet: Women in Elective Office 2005. (Links siehe Webliographie). Für den Bundestag in den Jahren 1969 bis 1998 gemäß Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 141 unter Verweis auf die Mitteilungen des Bundestages. Für den Bundestag in den Jahren 2002 und 2005 gemäß Deutscher Bundestag. Abgeordnete 16. Wahlperiode. Zusammensetzung Frauen und Männer. (Link siehe Webliographie.)
Schäfer. Politik der Autonomie: Das Verhältnis der neuen Frauenbewegung der Bundesrepublik Deutschland zum Staat. 123f.
Sibylle Raasch. Frauenquoten und Männerrechte. 49f.
Vgl. McBride Stetson and Mazur _so (eds.). Comparative State Feminism. 5 und 9. Im Besonderen wird am Wohlfahrtsstaat feministische Kritik geübt, da dieser mit seiner Gesetzgebung die Rollen der Frau als Mutter und Erwerbstätige institutionalisiere, ohne aber Männerrollen zu hinterfragen. Die weibliche Abhängigkeit in ökonomischer Sicht werde von den Männern auf den Staat übertragen. Frauen werden zu Klienten des Staates, nicht aber zu aktiven Teilnehmerinnen. Vgl. ebd. 6f. sowie Teil B, Abschnitt 3.1.1 dieser Arbeit.
Vgl. z.B. Lisa-Lene Goericke. Kommunale Frauengleichstellungsstellen in der Bundesrepublik — der gebremste Fortschritt. Eine empirische Untersuchung der Handlungsmöglichkeiten und — grenzen kommunaler Frauengleichstellungsstellen und Frauenbüros.
Raasch. Frauenquoten und Männerrechte. 50f.
Eigene Graphik, basierend auf folgenden Daten: Für den Bundestag der Jahre 1969 bis 1994 gemäß Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 141 unter Verweis auf die Mitteilungen des Bundestages. Daten Bundestag 2005 gemäß Deutscher Bundestag. Abgeordnete 16. Wahlperiode. (Link siehe Webliographie.) Zusammensetzung Frauen und Männer. Für die Landtage bis 1994 gemäß Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen Männer und die Politik. 286–89. Für die Landtage 2005 nach den Informationen der Landtage. Die 16 Internetauftritte der Landtage mit entsprechenden Informationen sind zentral zu erreichen über folgenden Link: Bayerischer Landtag. Parlamente in Deutschland. (Link siehe Webliographie.) Die Landtagsentwicklung bezieht sich bis 1987 auf die zwölf Parlamente der alten Bundesländer, ab 1990 auch auf die neuen Bundesländer. Zeitlich beziehen sich die Angaben für die Landtage jeweils auf den Beginn der letzten Legislaturperiode der einzelnen Bundesländer.
Die letzte Landtagswahl in Rheinland-Pfalz war am 26. März 2006. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis und unter Vorbehalt der Mandatsannahme ergab sich nach eigener Auszählung der gewählten Bewerber ein Frauenanteil von nunmehr 36,6 Prozent. Vgl. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Landtagswahl. Wahlergebnisse 2006 Gewählte Bewerber. (Link siehe Webliographie.)
Nachdem die SPD bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz, am 26. März 2006 53 der 101 Sitze erlangt hat, wird sie in Zukunft ohne die FDP regieren können. Vgl. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. So haben die Rheinland-Pfälzer gewählt. Vorläufiges amtliches Endergebnis. (Link siehe Webliographie.)
Die letzte Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 brachte nach dem ersten vorläufigen amtlichen Endergebnis einen Rückschritt im Frauenanteil, der nun knapp unter 30 Prozent liegt. Vgl. Landtag Sachsen-Anhalt. Der 5. Landtag von Sachsen-Anhalt ist gewählt. (Link siehe Webliographie.)
Nach der letzten Landtagswahl in Baden-Württemberg am 26. März 2006 hat sich der Frauenanteil unter den Abgeordneten um 1,8 Prozentpunkt auf 23,7 Prozent leicht erhöht. Dies ergab eine eigene Auszählung nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis und unter Vorbehalt der Mandatsannahmen. Vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Vorläufige Ergebnisse der Landtagswahl am 26.03.2006. Gewählte Bewerberinnen und Bewerber. (Link siehe Webliographie.)
Darüber hinaus ist dieses Muster auch auf Kommunalebene vorhanden Vgl. Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 134.
Vgl. Handlin. Whatever Happened to the Year of the Women: Why Women Still Aren’t Making It to the Top in Politics. 9f. Zur These Handlins siehe weiterhin letzter Absatz Teil A, Abschnitt 1.2.2.
In den neuen Bundesländern liegt der wage gap bei sechs Prozent Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) Frauen in Deutschland. Von der Frauen-zur Gleichstellungspolitik. 42.
Vgl. Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in Elective Office. 2005. (Link siehe Webliographie.)
Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 133. Ob die vorgestellten Thesen Bestand haben, wird im weiteren Verlauf näher untersucht werden.
Eigene Graphik, für die State Legislatures basierend auf Daten des Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in State Legislatures 2005. (Link siehe Webliographie.)
Eigene Graphik, basierend auf ebd.
Vgl. Ammons. Washington’s First in Women. 22–25.
Zitiert nach ebd. 24.
Vgl. ebd. 25.
Vgl. Webster. Women, Politics, Elections, and Citizenship. 4.
Vgl. Ebd. 7 sowie Shelley, Archer, Davidson, and Brunn. Political Geography of the United States. 146 und 151.
Die 67 weiblichen Abgeordneten des derzeitigen Repräsentantenhauses kommen aus 26 Bundesstaaten. Kalifornien hat mehr Frauen in den U.S. Kongress entsandt als jeder andere Einzelstaat (bislang 29), gefolgt von New York und Illinois. Fünf Staaten haben noch niemals eine Frau in den U.S. Kongress entsandt (Delaware, Iowa, Mississippi, New Hampshire, Vermont). Vgl. Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in the U.S. Congress 2002. (Link siehe Webliographie.)
Elazar. American Federalism: A View from the States. Zitiert nach: Riccucci and Saidel. The Demographics of Gubernatorial Appointees: Toward an Explanation of Variation. 17.
Nach Elazar wurden weitere vergleichbare Modelle entwickelt. So nahmen Erikson et al., basierend auf über 167.000 Interviews aus Meinungsumfragen, ein Ranking der Einzelstaaten vor. Ihre Einstufungen reichen von „most conservative“ in Arkansas bis zu „most liberal“ in New York. Vgl Erikson, Wright, and McIver. Statehouse Democracy: Public Opinion and Policy in the American States. Entnommen aus: Riccucci and Saidel. The Demographics of Gubernatorial Appointees: Toward an Explanation of Variation. 17.
Vgl. Webster. Women, Politics, Elections, and Citizenship. 8.
Arceneaux. The ‘Gender Gap’ in State Legislative Representation: New Data to Tackle an Old Question. 3, bezugnehmend auf Diamond. Sex Roles in the State House.
Vgl. Webster. Women, Politics, Elections, and Citizenship. 7.
Elazar stuft folgende neun Staaten als moralistic ein: Colorado, Maine, Michigan, Minnesota, North Dakota, Oregon, Utah, Vermont und Wisconsin. Vgl. Featherman. Barriers to Representing Women and Blacks in Pennsylvania: The Impacts of Demography, Culture, and Structure. 78.
Errechnet nach Angaben des Center for American Women and Politics (CAWP). Women in State Legislatures 2005. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. Webster. Women, Politics, Elections, and Citizenship. 7.
Zu den Bundesstaaten mit einer individualistischen politischen Kultur zählen: Alaska, Delaware, Illinois, Indiana, Maryland, Nevada, New Jersey, Ohio und Pennsylvania. Vgl. Featherman. Barriers to Representing Women and Blacks in Pennsylvania: The Impacts of Demography, Culture, and Structure. 78.
Errechnet nach Angaben des Center for American Women and Politics (CAWP). Women in State Legislatures 2005. (Link siehe Webliographie.)
Die Staaten mit einer traditional culture sind Alabama, Arkansas, Georgia, Mississippi, South Carolina, Tennessee und Virginia. Vgl ebd. 78. Witt et al. merken in diesem Zusammenhang an: „Evidence of the continued influence of these stereotypes can also be seen in places where women are still underrepresented in state legislatures, notably the South — a region where traditional views about women continue to hold sway. Half of the ten state legislatures with the lowest percentages of women in 2001 were from this region.“ Vgl. Witt, Paget, and Matthews. Running As A Woman. Gender and Power in American Politics. 93. Analog zur geringeren Repräsentation von Frauen in den Südstaaten ist die Wahlbeteilung der Frauen: Mississippi, Kentucky, Arkansas und Tennesse hatten in der vergangenen Dekade die geringste Wahlbeteiligung unter den 50 Bundesstaaten. Montana, Oregon, South Dakota, Wyoming und Minnesota hatten die höchste weibliche Wahlbeteiligung im Land. Vgl. Lief Palley. Women’s Policy Leadership in the United States. 248.
Errechnet nach Angaben des Center for American Women and Politics (CAWP). Women in State Legislatures 2005. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. Norrander and Wilcox. The Geography of Gender Power: Women in State Legislatures. 103–17.
Vgl. Arceneaux. The ‚Gender Gap ‘in State Legislative Representation: New Data to Tackle an Old Question. 145.
Vgl. Norrander and Wilcox. The Geography of Gender Power. 114.
Vgl. Lief Palley. Women’s Policy Leadership. 248.
Die National Conference on State Legislatures ist im Internet präsent unter: National Conference on State Legislatures (NCSL). 1. Dec. 2005 <http://www.ncsl.org>. Als Beispiel für Typ 1 führt Handlin den Staat New York an, wo Abgeordnete 1995 eine jährliche Vergütung von 57.500 U.S.-Dollar sowie ein Budget für Angestellte von 165.000 U.S.-Dollar erhielten. Der Kongress Arkansas zählt zu Typ 3; hier erhielten die Abgeordneten 1995 eine Jahresvergütung von 12.500 U.S.-Dollar; ihr Budget für Angestelltengehälter belief sich auf 13.800 U.S.-Dollar. Vgl. Handlin. Whatever Happened to the Year of the Women: Why Women Still Aren’t Making It to the Top in Politics. 9f.
Vgl. Ebd. 9f. Handlins Buch basiert auf einer Reihe von Interviews, die die Autorin mit Politikerinnen führte. Es sei kritisch angemerkt, dass die Überprüfbarkeit nicht in allen Fällen gegeben ist, da Identitäten teilweise nicht bekannt gegeben werden. Allerdings kamen andere Forscher bereits vor Handlin zu der Aussage, dass der Frauenanteil mit der wirtschaftlichen und sozialen Attraktivität politischer Ämter sinkt. So Carroll. Women Candidates in American Politics. Sowie Squire. Legislative Professionalization and Membership Diversity in State Legislatures. 72.
Bei jungen Frauen unter 24 Jahre ist der wage gap mit neun Prozent wesentlich geringer Vgl. Doward. The Long and Winding Road. 15. sowie McGlen, O’Connor, van Assendelft, and Gunther-Canada. Women, Politics, and American Society. 217.
Norrander and Wilcox. The Geography of Gender Power. 113.
Z’graggen und Linder. Professionalisierung der Parlamente im internationalen Vergleich. 42f. (Link siehe Webliographie.) Der Professionalisierungsgrad wurde in dieser Studie bestimmt durch die finanzielle und personelle Ausstattung sowie durch die zeitliche Auslastung der Abgeordneten. Vgl. Professionalisierung der Parlamente im internationalen Vergleich, ebd. 4. Als „institutionelle Faktoren“ benennt die Studie besonders das Wahlsystem. Dieses Argument wird in Teil C, Kapitel 4 dieser Arbeit gesondert behandelt. Der Studie folgend wies der U.S.-amerikanische Kongress einen deutlich höheren Professionalisierungsgrad aus als der Deutsche Bundestag. Vgl. Professionalisierung der Parlamente im internationalen Vergleich, ebd. 14f.
Dass diese Thesen nicht durchgängig Bestand haben, zeigt zudem ein Blick auf die deutsche Gemeindeebene: In Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern liegt der Frauenanteil in den Stadt-bzw. Gemeinderäten bei durchschnittlich 21 Prozent, also deutlich unter dem auf Länder-und Bundesebene. Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.). Frauen in Deutschland. Von der Frauen-zur Gleichstellungspolitik. 128. Hauptgrund für die geringere Repräsentaz von Frauen auf lokalen Ebenen in Deutschland dürfte sein, dass die Parteien hier ihre innerparteilichen Quotenregelungen oftmals mit dem Hinweis auf einen Mangel an Kandidatinnen nicht einhalten. Vgl. hierzu ausführlicher Teil C, Abschnitt 1.2.2.
Vgl. z.B. Reichart-Dreyer. War die K-Frage in den C-Parteien eine F-G-V-Frage? 97–101. ‚F-G-V ‘im Titel steht für ‚Frauen-Geschlechter-Verfahrens-Frage‘.
Zum Werdegang und zur Person Merkels vgl. z.B. Stock. Angela Merkel. Eine politische Biografie. Oder Schley. Angela Merkel. Deutschlands Zukunft ist weiblich.
Vgl. Emma . Alice Schwarzer hält Kanzlergattin ‚rückständiges Frauenbild ‘vor. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. Kohrs und Herles. Frauen und die Macht. I.
Vgl. Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll 22. Nov. 2005. Wahl der Bundeskanzlerin. (Link siehe Webliographie.)
ohne Autorennennung (Kürzel twi). Nur die FDP findet ein Haar in der Suppe: Merkel und das Verhandlungsgeschick der Frauen. 4.
Kahlweit. Damenwahl. Politikerinnen in Deutschland. 125.
Vgl. SPD München Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2004. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. Deutscher Bundestag. Kurzchronik der Bundesversammlungen seit 1949. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Sofern kein Verweis auf eine andere Quelle erfolgt, basieren alle Daten dieses Abschnitts auf Angaben des Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women Presidential and Vice Presidential Candidates. (Link siehe Webliographie.)
Über Leben und Wirken Victoria Woodhulls siehe beispielsweise: Beachy Underhill. The Woman Who Ran for President: The Many Lives of Victoria Woodhull. Goldsmith. Other Powers: The Age of Suffrage, Spiritualism, and the Scandalous Victoria Woodhull. Gabriel. Notorious Victoria: The Life of Victoria Woodhull, Uncensored. Über Woodhull gibt es außerdem einen Dokumentarfilm: America’s Victoria. Remembering Victoria Woodhull. Videocassette. Zoie Films, 1996.
Vgl. Frisken. Sex in Politics: Victoria Woodhall as an American Public Woman, 1870–1876. 89–111.
Vgl. Heldman, Carroll, and Olson. Gender Differences in Print Media Coverage of Presidential Candidates: Elizabeth Dole’s Bid for the Republican Nomination. 1. (Link siehe Webliographie.)
Carroll, and Olson. Gender Differences in Print Media Coverage of Presidential Candidates: Elizabeth Dole’s Bid for the Republican Nomination. 1. Ebd. 1
Vgl. Wolf. Women’s Political Gains of the Past Level Off. (Link siehe Webliographie.)
Heldman, Carroll, and Olson. Gender Differences in Print Media Coverage of Presidential Candidates: Elizabeth Dole’s Bid for the Republican Nomination. 3. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. Cable News Network (CNN). Candidates. Carol Moseley Brown. (Link siehe Webliographie.)
41 Prozent der befragen Frauen sagten 1937, sie würden für eine solche Frau stimmen; bei den Männern waren es nur 27 Prozent. Der gender gap verringerte sich 1987 auf ein Prozent. Vgl. Burrell. A Woman’s Place is in the House: Campaigning for Congress in the Feminist Era. 16.
Vgl. White House Project. Elect a President. (Link siehe Webliographie.)
Eleanor Clift und ihr Ehemann Tom Brazaitiz stellen in ihrem Buch die Frauen vor, die aus ihrer Sicht für eine Präsidentschaftskandidatur in näherer Zukunft in Frage kommen könnten. Clift and Brazaitiz. Madame President: Shattering the Glass Ceiling.
Ausführliche Informationen über diese und andere potenzielle Kandidatinen sind über folgende homepage erhältlich: White House Project. Elect a President. (Link siehe Webliographie.)
Fineman: Will a Woman Ever Become President? 22.
Whicker und Areson benennen zwei weitere Gründe für die bisher geringen Erfolgsaussichten weiblicher Präsidentschaftskandidatinnen: Zunächst sehen die Autoren einen fehlenden politischen Erfahrungshintergrund ursächlich für die Chancenlosigkeit. Frauen seien in den Ämtern, die traditionell einer Präsidentschaftskandidatur vorausgehen, wie Gouverneursämter, U.S.-Senatorenposten und Vizepräsidentschaft, selten zu finden. Dies mag sein, im Ländervergleich allerdings gibt es in Deutschland beispielsweise weniger Ministerpräsidentinnen als es Gouverneurinnen in den USA gibt, und dennoch eine deutsche Regierungschefin. Schließlich, so Whicker und Areson, müssten Kandidatinnen die Öffentlichkeit davon überzeugen, dass eine Amtsübernahme nicht in Konflikt steht zu ihren familiären Verpflichtungen. Bei männlichen Kandidaten hingegen existiere ein solcher Rollenkonflikt nicht. Vgl. Whicker and Areson. The Maleness of the American Presidency. 165–75.
Vgl. McGlen, O’Connor, van Assendelft, and Gunther-Canada. Women, Politics, and American Society. 71. Ann J. Tickner hat die männliche Dominanz in den internationalen Beziehungen detailliert analysiert. Vgl. Tickner. Gender in International Relations.
Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 176. Hoecker bezieht sich im Besonderen auf die Berufungen von Angela Merkel und Claudia Nolte.
Übersicht erstellt basierend auf folgenden Angaben: bis 1998: Hoecker Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 294f.; für 1998–2005 uni-protokolle. de. Liste der deutschen Bundesregierungen. (Link siehe Webliographie.) Für 2005: Bundesregierung. Bundeskabinett. (Link siehe Webliographie.)
Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 176f.
In der Bundesrepublik untergliedern sich die Staatssekretäre nach ihrer beruflich-politischen Herkunft in parlamentarische und beamtete (politische) Staatssekretäre. Seit einer Gesetzesänderung 1999 können die Staatssekretäre im Kanzleramt und im Auswärtigen Amt (dort Staatsminister genannt) auch Personen ohne Bundestagsmandat oder Beamtenstatus sein. Die Staatssekretäre sind in der Regel keine Kabinettsmitgleider, stehen diesem jedoch beratend zur Seite. Sie vertreten den Bundesminister und sind gegenüber den Ressortmitarbeitern weisungsbefugt. Vgl. hierzu. Deutscher Bundestag. Parlamentarischer Staatssekretär. (Link siehe Webliographie.).
Zwar sind mehr als die Hälfte der 4,8 Millionen Beamte, Angestellte und Arbeiter im æffentlichen Dienst Frauen, je höher der Staatsrang jedoch, desto geringer der Frauenteil. So befinden sich von je 100 männlichen Beschäftigten 19 im höheren Dienst; bei den Frauen von je 100 Beschäftigten nur zehn (Stand 2001) Statistisches Bundesamt. Rangordnung im Staatsdienst. 33.
Vgl. Freeman A Room at a Time: How Women Entered Party Politics. 216.
Übersicht erstellt basierend auf Angaben des Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women Appointed to Presidential Cabinets. (Link siehe Webliographie.) Anmerkung: Alle aufgeführten Ämter waren während der Amtszeiten der jeweiligen Präsidenten cabinet-level positions.
Vgl. ebd.
Das National Security Council (NSC), welches 1947 ins Leben gerufen wurde, besteht aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter, dem Außen-und Finanz-und Justizminister sowie anderen Amststrägern, die der Präsident benennt. Es zählt zu dem wichtigsten Beraterkreis des Präsidenten und wird als inner cabinet bezeichnet. Vgl. hierzu Lowi Ginsberg. American Government: Freedom and Power. 150.
Vgl. Borrelli Gender, Politics, and Change in the United States Cabinet: The Madeleine Korbel Albright and Janet Reno Appointments. 202.
Vgl. Dolan. Political Appointees in the United States: Does Gender Make a Difference? 213.
Vgl. Tessier Bush Appointments Include Fewer Women. (Link siehe Webliographie.) Zur geschichtlichen Entwicklung von Frauen in föderalen Ämtern, die durch Berufungen des Präsidenten besetzt wurden, vgl. z. B. Freeman. A Room at a Time: How Women Entered Party Politics. 215–25.
Nach einer empirisch komparatistischen Untersuchung von Sabine Lemke-Müller lässt sich eine geschlechterspezifische horizontale Segregation der Ausschüsse in den nationalen Parlamenten in Schweden nicht mehr nachweisen, in Deutschland nur noch auf geringem Niveau. In anderen Ländern hingegen ist die geschlechtsspezifische Besetzung von politischen Ressorts unverändert Realität, wie beispielsweise in Österreich, Belgien und Luxemburg. Vgl. Lemke-Müller. Zwischen Gleichstellung und traditioneller Rollenorientierung. Ausschusspräferenzen von Politikerinnen in Parlamenten Westeuropas. 102. Susanne Bergmann kommt auf Basis einer Interviewreihe mit deutschen Politikerinnen zu der Schlussfolgerung, dass sich ein „Engagement in angestammten Frauenressorts“ nicht „zwangsläufig als Sackgasse“ erweist. Sie sagt weiter: „Es ist offenbar eine gute Ausgangsposition, um den Radius des politischen Handelns auch auf andere Politikbereiche auszudehnen.“ Vgl. Bergmann. Aspekte der familiären und politischen Sozialisation von Spitzenpolitikerinnen und Führungsfrauen. 61. Diese Schlussfolgerung erscheint der Verfasserin allerdings fragwürdig, da Bergmann die Quelle ihrer Untersuchung, deren Basis Eigenauskünfte bilden, nicht ausreichend kritisch bewertet. So lässt sie psychologische Aspekte des Antwortverhaltens völlig außer Acht. Anders ausgedrückt: Welche amtierende Politikerin würde sich und zudem auch anderen eingestehen, dass sie sich in einer Sackgasse befindet?
Simonis. Persönliches — Überblick. (Link siehe Webliographie.)
In den Wahlgängen hatte sich stets mindestens ein Abgeordneter der geplanten rot-grünen Koalition der Stimme enthalten, so dass Simonis nicht die erforderliche Mehrheit erreichte. Informationen zusammengestellt aus Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 167 ff. sowie Simonis. Homepage. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 165.
Vgl. Hoecker. Lern-und Arbeitsbuch. Frauen, Männer und die Politik. 166 sowie Informationen der einzelnen Landesregierungen im Internet, zentral zu erreichen über: Bayerischer Landtag. Parlamente in Deutschland. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Statewide Elective Executive Women 2005. 4. (Link siehe Webliographie.)
Vgl. Kahn. The Distorted Mirrow: Press Coverage of Women Candidates for Statewide Office. 156.
Vgl.ebd. 167.
Vgl. Center for Women in Government and Civil Society (CWIG). Women’s Leadership Profile. (Link siehe Webliographie.) Es ist anzumerken, dass Ämter, die in einigen Staaten durch Bürgerwahl besetzt werden, woanders per Ernennung durch den Gouverneur vergeben werden. Außerdem kommt in einigen Staaten der Legislative die Aufgabe zu, die Leitung von Ministerien durch Wahl zu besetzen. Vgl. Riccucci and Saidel. The Demographics of Gubernatorial Appointees: Toward an Explanation of Variation. 16.
Riccucci and Saidel merken an, dass diese Ergebnisse, bedingt durch die geringe Anzahl von Frauen in Governeursämtern, nur sehr eingeschränkt allgemeine Rückschlüsse zulassen. Vgl. Center for Women in Government and Civil Society (CWIG). Women’s Leadership Profile. (Link siehe Webliographie.) Es ist anzumerken, dass Ämter, die in einigen Staaten durch Bürgerwahl besetzt werden, woanders per Ernennung durch den Gouverneur vergeben werden. Außerdem kommt in einigen Staaten der Legislative die Aufgabe zu, die Leitung von Ministerien durch Wahl zu besetzen ebd. 18.
Vgl. Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Statewide Elective Executive Women 2005. (Link siehe Webliographie.) In Maine ist das Gouverneurs-amt das einzige Amt in der Exekutive, welches durch Wahl besetzt wird. In dieses Amt wurde bislang noch keine Frau gewählt — somit kann Maine insgesamt keine Frau im Bereich der elective executive offices vorweisen. Vgl. ebd.
Eigene Graphik, basierend auf Angaben des Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in Elective Office 2005. (Link siehe Webliographie.)
Eigene Graphik, basierend auf Angaben des Center for Women in Government and Civil Society (CWIG). Appointed Policy Makers in State Government. Five-Year Trend Analysis: Gender, Race and Ethnicity. (Link siehe Webliographie.) Sowie Center for American Women and Politics (CAWP). Fact Sheet: Women in Elective Office 2005. (Link siehe Webliographie.).
Susan Gluck Mezey listet eine ganze Reihe solcher Studien auf. Vgl. Gluck Mezey. Gender and the Federal Judiciary. 207f.
Zitiert nach Schultz. Der aufhaltsame Aufstieg der Juristinnen in Deutschland. 71.
Vgl. Jaeger. Frauen verändern die Justiz — Verändern Frauen die Justiz? 6.
Zitiert nach ebd. 6.
Bundesverfassungsgericht. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts. (Link siehe Webliographie.)
Auf Länderebene erfolgt die Besetzung der Richterämter nach unterschiedlichen Regelungen. In Baden-Württemberg beispielsweise werden vakante Richterämter im Einvernehmen zwischen Landesjustizministerium und dem Präsidialrat des Gerichts vergeben. Vgl. Deutscher Bundestag. Richterwahlausschuss. (Link siehe Webliographie.)
Zitiert nach Häuser. Demokratie an der Legitimationskette. (Link siehe Webliographie.) Unter Bezug auf einen Artikel von Böckenförde. Die Krise unserer Demokratie verlangt die Rückbildung des Parteienstaats.
Vgl. Bundesministerium der Justiz. Nächste Bundesrichterwahl steht bevor. Pressemitteilung. 12. Jan. 2005. Sowie ebd. 18 Bundesrichter gewählt. Und 16 Bundesrichter gewählt. (Links siehe Webliographie.) Monika Harms ist derzeit vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof. Sie wurde vom Justizministerium im April 2006 zur Bundesgeneralanwältin vorgeschlagen. Der Bundestag hat diesem Vorschlag bereits zugestimmt; die Bestätigung des Bundesrats stand zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeit noch aus, sie gilt aber als weitgehend sicher. Somit wäre Harms die erste Frau an der Sptize der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Nach Angaben von Schultz. Der aufhaltsame Aufstieg der Juristinnen in Deutschland. 64f.
Es ist bemerkenswert, dass bereits 1986 im Rahmen einer repräsentativen Umfrage nur ein vergleichsweise geringer Teil von Juristinnen sagte, dass sie während ihres Bewerbungsverfahrens im öffentlichen Dienst geschlechtsdiskriminierenden Einstellungen begegneten. Vgl. Böge, Ungleiche Chancen, gleiches Recht zu vertreten. Zur beruflichen Situation von Frauen in der Juristenschaft. 93f.
Ein Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst setzt in der Regel einen mindestens „vollbefriedigenden“ Abschluss des zweiten Staatsexamens voraus. Eine erste Anstellung erfolgt in der Regel an Amts-oder Landgerichten. Nach drei Jahren Status als „Richter/in auf Probe“ erfolgt grundsätzlich die Ernennung zum Richter/in. Vgl. ebd. 82f.
Vgl. ebd. 91.
Vgl. Schultz. Der aufhaltsame Aufstieg der Juristinnen in Deutschland. 65.
Im Jahr 1999 betrug der Richterinnenanteil an den Sozialgerichten 34 Prozent, an den Verfassungsgerichten etwas mehr als 13 Prozent und an den Steuergerichten nur knapp elf Prozent. Vgl. ebd. 68.
So zum Beispiel das richterliche Aufgabengebiet der Verkehrsstrafsachen. Vgl. Böge. Ungleiche Chancen, gleiches Recht zu vertreten. Zur beruflichen Situation von Frauen in der Juristenschaft. 101 ff.
Ebd. 111
Hassels und Hommerich. Frauen in der Justiz. Eine empirische Analyse der Berufssituation, Karriereverläufe und Karrierechancen von Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtspflegerinnen. 20.
Vgl. Gluck Mezey. Gender and the Federal Judiciary. 219f.
Smith, Baugh, Hensley, and Johnson. The First-Term Performance of Justice Ruth Bader Ginsburg. 80, zitert nach: Gluck Mezey. Gender and the Federal Judiciary. 221.
Vgl. Alliance for Justice. Demographic Overview of the Federal Judiciary. (Link siehe Webliographie).
Zuvor war sie die erste Frau, die ein Amt an einem einzelstaatlichen Supreme Court innehatte (Berufung 1921 in Ohio). Trotz intensiver Bemühungen durch Frauenorganisationen errichte Ellinwood Allen nicht die Berufung, an den Supreme Court-und dies, obwohl während der Amtszeiten von Roosevelt und Truman zwölf Berunfungen an das höchste Gericht erfolgten. In Abständen von jeweils zwölf Jahren gelangten zwei weitere Frauen in Richterämter auf föderaler Ebene (1949 Burnita Shelton Matthews und 1961 Sarah Huges). Vgl. Gluck Mezey. Gender and the Federal Judiciary. 210f.
Vgl. Nelson and Carver. Many Voices But Few Vehicles: The Consequences for Women of Weak Political Infrastructure in the United States. 741.
Vgl. Guyot. How Can We Achieve Gender Equity if Males Run to Extremes? (Link siehe Webliographie.)
Siehe hierzu beispielsweise National Organization for Women (NOW). Nomination of John Roberts as Chief Justice is an Outrage to Women. Statement of NOW President Kim Gandy. (Link siehe Webliographie.)
In 20 Einzelstaaten werden alle Richterämter durch Volkswahl besetzt. In den anderen Staaten werden diese Ämter ganz oder teilweise durch Berufung vergeben. Vgl. Engstrom. Alternative Judicial Election Systems: Solving the Minority Vote Dilution Problem. 129.
Vgl. American Bar Association. Glance at Women in the Law 2005. (Link siehe Webliographie.)
Darcy, Welch, and Clark. Women, Elections, & Representation. 33.
Vgl. hierzu beispielsweise Hassels und Hommerich. Frauen in der Justiz. Eine empirische Analyse der Berufssituation, Karriereverläufe und Karrierechancen von Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtspflegerinnen. 91.
Wetterer. Professionalisierung, soziale Schließung, sozialistische Öffnung? Einleitung. 17.
Vgl. Githens. Getting Appointed to the State Court: The gender Dimension. 4.
Vgl. ebed. 6. Doch selbst wenn Nominierungskomitees die Kandidatenauswahl vorbereiten, bedeutet dies nicht automatisch die Abwesenheit geschlechterdiskriminierender Vorgehensweisen. So berichtet Marianne Githens, die von 1983 bis 1988 Mitglied der Maryland Trial Court Judicial Nominating Commission war, dass die Interviewschwerpunkte und Beurteilungskriterien von den Kommissionsmitgliedern bei Kandidatinnen anders gelegt wurden als bei Männern: “Invariably, the women were evaluated on the basis of sex stereotypic criteria. Among the majority of commission members, appearance figured prominently.„ Ebd. 18. Githens. Getting Appointed to the State Court: The gender Dimension. 4. Bestätigt wird dies durch eine Umfrage unter Richterinnen in Maryland aus dem Jahre 1989, bei der 69 Prozent der Frauen angaben, während ihres Rekrutierungsprozesses diskriminierende Haltungen aufgrund ihres Geschlechts verspürt zu haben. Githens berichtet, dass unter den insgesamt 73 Kandidaten für vakante Richterstellen 15 Frauen waren (entspricht 20,5 Prozent). Die Frauen verfügten dabei grundsätzlich über höhere akademische Qualifikationen als die Männer. Insgesamt sprach die Kommission für 23 der 73 Kandidaten eine Empfehlung aus; darunter befanden sich zehn der 15 Frauen. Dies entspricht einem Frauenanteil von 66,6 Prozent im Vergleich zu einem Anteil unter den weißen männlichen Kandidaten von nur 16,6 Prozent. Vgl. ebd. 10f. Githens. Getting Appointed to the State Court: The Gender Dimension. 4. sowie 18.
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(2007). Wie viele Frauen, wann und wo? — Streifzug durch die Gewalten33. In: Auf dem Weg zur Macht?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90527-3_2
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