Auszug
Nach der Beschreibung der Dienstrechtsreformen soll in diesem und im nächsten Abschnitt der Versuch unternommen werden, eine Reihe von einzelnen, zum Teil sehr unterschiedlicher Entwicklungen zu beschreiben, die sich einerseits als Folgen der Ökonomisierung des öffentlichen Dienstes verstehen lassen, die andererseits aber gleichzeitig dessen weitere Ökonomisierung vorantreiben. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass die Ökonomisierung zugleich auf die Ökonomisierung einwirkt und sie fortsetzt.253 Sie gewinnt damit eine nicht mehr kontrollierbare Eigendynamik. Von daher ist sie auch kein Prozess, dessen Auswirkungen sich auf den öffentlichen Dienst begrenzen ließen, sondern ihre Auswirkungen schlagen sich in vielen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen nieder. Von daher werden zunächst einige der Folgen beschrieben, die zur Ökonomisierung des öffentlichen Dienstes beigetragen haben und/oder die dessen Konsequenzen veranschaulichen. Dabei werde ich mich auf einige allgemeine Beispiele beschränken. Man wird von daher keine systematische empirische Analyse der einzelnen Wirkungen erwarten dürfen. Die Gemeinsamkeit der ausgewählten Beispiele besteht darin, dass sie in eine gleiche Richtung weisen und in der einen oder anderen Form dazu beitragen, den öffentlichen Dienst stärker mit der marktwirtschaftlichen Ordnung in Deutschland zu verzahnen bzw. ihn enger auf die Imperative dieser Wirtschaftsordnung auszurichten. Dies wiederum könnte dazu führen, dass sich die Identität des öffentlichen Dienstes verändern wird.
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Lieratur
Zu Recht sprechen Brinckmann/ Kuhlmann (1990) deshalb auch von „Computerbürokratie“.
Vgl. Haque (2001: 66–67), der die Unterschiede zwischen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltungen wie folgt zusammenfaßt: „a) the extent of its distinction from the private sector, b) the scope and composition of its service recipients, c) the magnitude and intensity of its socioeconomic role, d) the degree of its public accountability, and e) the level of its public trust“ (Ebenda: 61).
Zu den möglichen positiven Wirkungen von Beratung Scheurer (1997).
Vgl. hierzu auch die im öffentlichen Dienst immer häufiger eingesetzten Assessment-Center. Im Überblick zu den neuen Wegen der Personalrekrutierung Mauch (2005).
Zu den Einzelheiten dieses Programms vgl. die Broschüre „Master of European Governance and Administration“ vom Februar 2006. Die Broschüre ist als Download verfügbar unter http://www.bmi.bund de, Stichwort: „Weitere Informationen zum Öffentlichen Dienst“. Der 1. Pilotlehrgang hat im Oktober 2006 sein Ausbildungsprogramm beendet. Vgl. hierzu auch den Newsletter vom 20. Oktober 2006 der Internetredaktion des Bundesministerium des Innern (Service-BMI@bva.bund.de).
Im Gegensatz zu vielen anderen (e.g. Christensen/ Laegreid 2002b; Kirlin 1996; Romzek 2000) glaubt Mehde (2000) an die Vereinbarkeit des Neuen Steuerungsmodells mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Demokratieprinzips. Zu einer solchen Auffassung kann man aber nur gelangen, wenn man konsequent auf empirische Untersuchungen verzichtet und stattdessen die „theoretische“ Vereinbarkeit von Normen („Demokratieprinzip“) und Managementkonzepten („Neues Steuerungsmodell“) untersucht.
Zu den auf der Grundlage des Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetzes durchgeführten verschiedenen „Flexibilisierungs“-Maßnahmen siehe im Einzelnen die Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes, der im Übrigen zu einem kritischen Gesamtergebnis kommt (Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/2400 vom 17.08.2006).
Wobei zu berücksichtigen ist, dass sich Markt und Gemeinwohl keineswegs ausschließen müssen (Lindblom 2001).
Zu den damit verbundenen Problemen Güntner (2005).
Eine Übersicht über die mit der Kundenorientierung verbundenen Probleme gibt Sjöblom (1999: 20–25).
Zum Verhältnis von Bürgerstatus und Gemeinwohl siehe auch die instruktiven Überlegungen von Preuß (2002: 291–292).
Vgl. hierzu nur die Diskussionen um das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, 5. Sitzung, 1. Dezember 2005: 281–295). Siehe auch einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/45 vom 03.11.2005 sowie den Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (Deutscher Bundestag, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/2311 vom 02.01.2004).
Klaus König spricht von der „Systemrationalität der öffentlichen Verwaltung“, die folgende konstitutiven Merkmale aufweist: funktionale Ausdifferenzierung und Spezialisierung, eine feste Zuständigkeitsordnung, Hierarchie, Regelgebundenheit der Amtstätigkeit, Formalität, Professionalität und Kompetenz (König 1999: 36–41). Die von König gewählten Merkmale sind aber weder systematisch hergeleitet noch theoretisch begründet, sondern eher willkürlich eingeführt.
„Programmatisch“ im Sinne Niklas Luhmanns, also verstanden als „ein Komplex der Bedingungen der Richtigkeit (und das heißt: der sozialen Abnehmbarkeit) des Verhaltens“ (Luhmann 1985: 432).
Vgl. hierzu die Theorie der ökonomischen Bürokratie zusammenfassend Lehner (1981: 113–133).
Ich beziehe mich hier auf Rainer M. Lepsius, der die Ausbildung von verbindlichen Handlungsmaximen im Rahmen von Institutionen Rationalitätskriterien nennt (Lepsius 1996: 58). Auch Claus Offe verwendet den Begriff “Rationalitätskriterien”. Darunter versteht er Handlungsprämissen und Strategien, die den Systemen bürokratischen Handelns “als Leitbilder oder Sollschemata ihrer eigenen Strukturen und Prozesse zur Verfügung stehen” (Offe 1974: 471). Oder anders ausgedrückt: “Es geht also um Rationalitätskriterien von Entscheidungen und um solche von Verwaltungssystemen, die Entscheidungen ermöglichen und zugleich benötigen” (Japp 1994: 131). Die Bedeutung von Rationalitätskriterien als Handlungsprämissen wird auch von Peter Hansbauer (1996) herausgearbeitet, der von „Mikrorationalitäten“ im Verwaltungsalltag spricht und darunter Entscheidungkriterien versteht, die eine „Anpassungsleistung von Akteuren an die Bedingungen ihres konkreten Arbeitsalltags“ (Ebenda: 87) ermöglichen sollen.
Dies betrifft sowohl die Abwägung mit anderen Rechtsnormen als auch die Abwägung der Frage, ob der einzusetzende Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Ertrag steht, sofern gesetzliche Vorgaben eine solche Abwägung nicht ausschließen. Hierzu auch Gröpl (2002: 476).
Sehr viel weitergehend dagegen Rainer Pitschas, für den „der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz... ein Funktionsprinzip des modernen Staates“ (Pitschas 2004: 49) ist.
“Routines are short-cuts which an actor evokes instead of making a full assessment of the system’s inputs” (Sharkansky 1970: 10).
Zu den allgemeinen soziologischen Voraussetzungen sowie Struktur, Dynamik und Konsequenzen von Geheimhaltung vgl. Simmel (1992: 383ff); Sievers (1974); Nedelmann (1985), Hölscher (1979).
Die gesetzlichen Grundlagen für die Geheimhaltung verwaltungsinterner Prozesse liegen in Deutschland et. al. im Beamtenrecht, im Verwaltungsverfahrensrecht und im Datenschutzrecht Vgl. hierzu die umfangreiche Untersuchung von Trantas (1998: 257ff).
Es bleibt ein Rätsel, wie man guten Gewissens ein höheres Maß an Wirtschaftlichkeit für die öffentliche Verwaltung postulieren kann, ohne auf Luhmanns Kritikpunkte (Luhmann 1960, 1965a) einzugehen. Man könnte deshalb zu der Auffassung gelangen, dass die Forderungen nach Verwirklichung des ökonomischen Prinzips in der öffentlichen Verwaltung noch immer den Erkenntnisstand der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts repräsentieren, auch wenn sie sich jetzt einer „moderneren“ Sprache bedienen.
Vgl. hierzu im Zusammenhang mit dem „Gewährleistungsstaat“ auch Knauff (2004: 88–91), der sogar „ein Regulierungsverwaltungsrecht mit Schwerpunkten in Informations-, Evaluations-und Kontrollbefugnissen“ für notwendig erachtet (Ebenda, 90–91, 287–292).
„Selbst in den Kreis der Maßstäbe für Ermessensentscheidungen ist der Faktor Wirtschaftlichkeit eingerückt“ (Burgi 2004: 57), auch wenn derzeit von „einer planmäßigen Integration des Wirtschaftlichkeitsdenkens in die Ermessensausübung“ (Ebenda: 63) keine Rede sein kann.
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(2007). Die Ökonomisierung des öffentlichen Dienstes. In: Die Ökonomisierung des öffentlichen Dienstes. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90506-8_6
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