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Handlungsfähiges Zentrum und dezentralisierte Verantwortung: eine für Russland akzeptable Formel?

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Auszug

Die Formel „Handlungsfähiges Zentrum und dezentralisierte Verantwortung“ galt mehr schlecht als recht während fast der gesamten ersten Amtszeit V. Putins als Präsident in den Jahren 2000–2004. Sogleich nach seiner Wahl ins Präsidentenamt im Jahr 2000 kündigte Putin eine großangelegte Föderationsreform an, die im Zusamenhaang mit den dank der gestiegenen Energiepreise stark gewachsenen finanziellen Möglichkeiten der Föderalregierung eine wesentliche Stärkung der Position des Zentrums ermöglicht hat. Mit der Zeit jedoch haben die Elemente der Zentralisierung und der Vereinheitlichung insgesamt zugenommen, zuerst im finanzökonomischen und dann auch im politischen Bereich. Und nach der Realisierung des politischen Reformpakets von Beslan 2004 kann man für den Zeitraum von der ersten Gouverneurswahl bis zur faktischen Ernennung der Gouverneure durch den Präsidenten davon sprechen, dass sich Russland in einen regionalisierten Einheitsstaat mit Elementen des Föderalismus verwandelt hat, die teilweise demokratischen Charakter tragen.

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  1. Hier ist anzumerken, dass die Chefs der Regionen zum Zeitpunkt des Regierungsantritts V. Putins faktisch das „Recht des Zweitschlüssels“ bei der Ernennung aller föderalen Beamten mit Ausnahme des FSB besaßen, wobei ihre Stimme in einer Reihe von Fällen ausschlaggebend war. Ihr Einverständnis war auch im Falle eines Rücktritts erforderlich. Große Resonanz erhielt insbesondere der Rücktrit des Chefs des Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten (GUVD) Moskau, N. Kulikovs, gegen Ende des Wahlzyklus von 1999–2000 entgegen dem Wunsch von Bürgermeister Ju. Lužkov. Seine Rechtmäßigkeit wurde angefochten, und als einzige Begründung diente der Umstand, dass der Chef des GUVD von Moskau als stellvertretender Minister des Innern ohne den Rückhalt des Bürgermeisters dastehen könnte. Im Ergebnis der im Juni 2001 verabschiedeten Änderung des Gesetzes über die Miliz verloren die Gouverneure das Recht, zusammen mit Moskau die Leiter der regionalen Miliz zu ernennen, und als Folge der vom Kreml vollzogenen großangelegten Rotation in den regionalen Machtministerien wurde deren Kontrolle seitens der regionalen politischen Eliten wesentlich geschwächt. Der Chef dr regionalen Verwaltung für innere Angelegenheiten wird jetzt offiziell durch den Präsidenten ernannt, auf Vorschlag des Innenministers, und der Chef der Region kann dem Präsidenten seine Vorstellungen hierzu lediglich über den Minister zur Kenntnis bringen. In der Praxis jedoch bleibt die Abstimmung in vielen Fällen bestehen, besonders in den nationalen Republiken, wo bei den Ernannten das Prinzip der Landsmannschaft und der Zugehörigkeit zur Titularethnie zu beobachten ist. Die Staatsanwälte der Regionen durchlaufen die Prozedur der Bestätigung durch das Regionalparlament, was es manchmal erlaubt, den örtlichen Eliten nicht genehme Varianten über lange Zeit hinweg zu blockieren. Ein treffendes Beispiel dieser Art ist Baškortostan, wo das Zentrum praktisch das gesamte Jahr 2004 über keinen Staatsanwalt aus der Reihe einiger Kandidaten ernennen konnte, da einer nach dem anderen durch den Republikchef abgelehnt wurde. Siehe dazu genauer. N. Petrov: Silovoe izmerenie federalnoj reformy, V: Federaľnaja reforma 2000–2004. Bd. 2 Strategien, Institutionen und Probleme, Moskau: MONF 2005. Siloviki in Russian Regions: New Dogs, Old Tricks. In: The Journal of Power Institutions in Post-Soviet Societies 2. 2005: http://www.pipss.org.

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Matthes Buhbe Gabriele Gorzka

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© 2007 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH

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Petrow, N.W. (2007). Handlungsfähiges Zentrum und dezentralisierte Verantwortung: eine für Russland akzeptable Formel?. In: Buhbe, M., Gorzka, G. (eds) Russland heute. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90491-7_4

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