Auszug
Art. 28 Abs. 2 Grandgesetz enthält die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. Die Vorschrift schützt einerseits einen Kernbestand an Aufgaben, der den Kommunen nicht entzogen werden kann. Andererseits schützt sie jedoch auch die Eigenverantwortlichkeit der Aufgabenwahrnehmung. Damit ist verfassungsrechtlich verbürgt, dass die Kommunen nicht nur einen bestimmten Bestand an Aufgaben wahrnehmen dürfen. Es ist auch garantiert, dass sie über das „Wie“ der Aufgabenerfüllung selbst entscheiden können. Nach einhelliger Meinung umfasst das Element der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG u.a. die Freiheit bei der Wahl der Organisationsbzw. Rechtsform der kommunalen Aufgabenerfüllung. Es umfasst die Freiheit zu entscheiden, ob in die Aufgabenerfüllung Private eingebunden werden und in welchem Umfang. Ferner muss den Kommunen die Freiheit gelassen werden, selbst zu entscheiden, ob sie eine Aufgabe selbst erfüllen oder sie von einem Dritten erfüllen lassen („make or buy“). Und schließlich umfasst die Eigenverantwortlichkeit auch die Entscheidung darüber, ob eine Aufgabe von der Gemeinde alleine oder in Kooperation mit anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften erledigt werden soll.
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© 2006 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Keller, S. (2006). Einfluss des europäischen Vergaberechts auf die kommunale Aufgabenerfüllung. In: von Alemann, U., Münch, C. (eds) Europafähigkeit der Kommunen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90486-3_14
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-15262-2
Online ISBN: 978-3-531-90486-3
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