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Armut und Soziales — worüber berichtet wird

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Auszug

Die empirische Analyse99 der kommunalen Sozialberichte erfolgt in drei Schritten, für die unterschiedliche Zugänge gewählt werden: Die Titelanalyse zielt ab auf eine Typenzuordnung, die allein auf Basis der jeweiligen Berichtstitel erfolgt (Kap. IV.2.). Die Konzeptanalyse untersucht darüber hinaus Anspruch und Wirklichkeit der Konzeptionen, wobei speziell die Lebenslagenansätze in den Blick genommen werden (Kap. IV.2.3. und IV.2.4.). Die Kreativitätsanalyse im Anschluss nimmt am meisten Raum ein und greift exemplarisch solche Berichte heraus, die — unabhängig von ihren jeweiligen Konzeptionen — punktuell einen kreativen Umgang mit Datenlücken oder die Umsetzung von Konzepten unter Beweis stellen (Kap. IV.3. bis IV.6.). Kreativität allgemein bedeutet ungewöhnliches, aber sinnvolles Tun (Goleman/Kaufman/Ray 1999: 26). Das bedeutet für die kommunale Sozialberichterstattung, dass Methoden und Konzepte angewandt werden, die dem oben formulierten (Kap. III.8.) idealtypischen Berichtsansatz möglichst nahe kommen. Gemäß der Zielsetzung dieser Arbeit analysiere ich bevorzugt die Kreativität von den Berichtsquellen, die primär Daten verwenden, die einer Kommune ohnehin in Form von Prozessdaten zur Verfügung stehen, also nicht zusätzlich generiert werden müssen. Besonderer Fokus liegt auf dem Privathaushalt in der Berichterstattung sowie der Realisierung eines integrierten, mehrdimensionalen, lebenslagenübergreifenden, dynamischen und raumbezogenen Berichtsansatzes. Die Kreativitätsanalyse beinhaltet auch ein spezielles Herausgreifen von Berichtsansätzen, denen es gelungen ist, trotz aller Barrieren Kontinuität in der Berichterstattung sowie eine Ressourcenorientierung zu integrieren.

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Literatur

  1. Der empirische Teil der Arbeit, insbesondere die Titel-und Konzeptanalyse, entstand in enger Zusammenarbeit mit Markus Dorn unter der Leitung von Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projekts zur Entwicklung eines lebenslagen-und haushaltsbezogenen Datenmodulsystems zur Qualifizierung kommunaler Armuts-und Sozialberichterstattungsvorhaben (vgl. Meier-Gräwe/ Dorn/ Mardorf 2005).

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  2. Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich durch ihre Beziehung zu einem Territorium in Form von Hoheitsgewalt im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben über alle Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten (Gebietshoheit), und Mitglieder kraft Wohnsitz (bzw. Sitz bei juristischen Personen) auszeichnet. Es handelt sich somit um eine Organisationseinheit, der einzelne Aufgaben für einen bestimmten Teil des Staatsgebiets zugewiesen sind. Gebietskörperschaften zeichnen sich durch Selbstorganisation und Selbstverwaltung mittels eigener Organe (z.B. Bürgermeister, Gemeinderat) im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben(iaN.N. 2005).

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  3. Titel der Liste, zusammengestellt von Walter Werner; Stand 12/2003

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  4. Berichte, die vom Titel her einen Zielgruppenbezug aufweisen, aber eigentlich Teilberichte einer mehrbändigen Reihe von Berichten sind, die zusammen einen Sozial-bzw. Armutsbericht ergeben, wurden nicht den Zielgruppenberichten zugeordnet (hierzu zählt z.B. die Frankfurter (a.M.) Berichtsreihe 2000 a–b, 2001a–b und 2002).

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  5. Berichte, die laut Titel nicht mehr als zwei Lebenslagendimensionen miteinander kombinieren und folglich nicht den Lebenslagenberichten zuzuordnen sind (z.B. Hagen 1986: Neue Armut in Hagen. Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug in der Stadt Hagen).

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  6. Berichte, die ausschließlich Sozialleistungen widerspiegeln, insbesondere den Finanzrahmen, z.B. München 1996b: „Soziale Leistungen in Zahlen 1994“.

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Literatur

  1. Auch hier gilt: Berichte, die zwar vom Titel her einen Zielgruppenbezug aufweisen, aber lediglich Teilberichte einer mehrbändigen Reihe sind, die zusammen einen Sozial-bzw. Armutsbericht bilden (z.B. Frankfurt a.M. 2000a, 2000b, 2001a, 2001b, 2002), wurden der Kategorie Armuts-und Sozialberichte und nicht etwa den zielgruppenbezogenen Berichten zugerechnet.

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  2. Z. B. Konzept der 8 A = Arbeitslose, Alte, Alleinerziehende, allein Gelassene, Aussiedler, Ausländer, Asylbewerber, außergewöhnlich Belastete (Überschuldung, Sucht, Straffälligkeit etc.) (Nürnberg 1992). Oder Bremen 1992: Der Bericht entwickelt ein eigenes Armutskonzept, das er vom Lebenslagenansatz ableitet. Armut ist demnach verknüpft mit einer zeitlichen Dimension, mit der sozialstrukturellen Stellung der Armen und der unterschiedlichen Wahrnehmung von Armut (S. 22–25).

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  3. Berlin 2004, Düsseldorf 1998, Wiesbaden 2001a und 2002a, vgl. auch Kap. IV.5.).

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  4. Die Gesamtzahl der Berichte ist hier und im Folgenden 103 und nicht 108, da Teilberichte, die sich zu einem Gesamtbericht zusammenfügen, als ein Bericht betrachtet wurden. Das betraf die Berichte Frankfurt/Main 2000 a–e und Köln 1998 a und b.

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  5. Aschaffenburg 1999, Berlin 2003 b, Essen 1999 a, Hamburg 1993, Nürnberg 1992, Offenbach 2000, Offenbach 2001, Potsdam 1997, Potsdam 1999, Wiesbaden 2002 a.

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  6. Bielefeld 2003, Essen 1997 a, Mainz 1996, Potsdam 1998.

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  7. Aus diesem Grund hat der Frankfurter Sozialbericht (2002b) darauf verzichtet, Daten über Beratungen und Leistungen der Jugendhilfe als Indikator für die Häufigkeit von Problemen einzubeziehen. „So gibt es vermutlich von Sozialrathaus zu Sozialrathaus und Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedliche Maßstäbe über die Schwere eines Falles und die Notwendigkeit bestimmter Hilfen“ (Frankfurt 2002b: 34).

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  8. Folgende Forschungsinstitute oder Lehrstühle waren beispielsweise beteiligt: Bremen 1992: Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V., Leipzig 1999: Zentrum für Arbeits-und Organisationsforschung, Gütersloh 1998: Institut für Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik, Universität Bielefeld, Gießen 2002: Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Privathaushalts und Familienwissenschaft, Universität Gießen.

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  9. Die so genannten Mikrozensus-Regionalfiles können ab einer Größenordnung von 200.000 EinwohnerInnen ausgewiesen werden. Verfügbar sind die Daten bei den Statistischen Landesämtern. Allerdings ist die Regionalisierung auf kommunaler Ebene für die Berichterstattung ein erheblicher Koordinationsaufwand, weil die Regionalfiles von allen 16 Landesämtern bereitgestellt werden müssen (Hoffmeyer-Zlotnik 2000: 105).

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  10. Die Partnerschaft als solche wird im Mikrozensus nicht sichtbar. Beide Partner erscheinen als Einpersonenhaushalte (Heidenreich/ Herter-Eschweiler 2002: 28).

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  11. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, konzentriert sich der Mikrozensus auf Familien und Haushalte am Hauptwohnsitz (Heidenreich/ Herter-Eschweiler 2002: 28).

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  12. In familienstatistischen Erfassungen wird dieser „Fall“ als Alleinerziehende/r mit Kind erfasst. Damit kommt die nichteheliche Lebensgemeinschaft weder auf der Individualebene noch auf der Ebene der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Lebensform zur Geltung (Heidenreich/ Herter-Eschweiler 2002: 28).

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  13. Besteuerungsmerkmale 00 (Ehegatte unbekannt), 01 (Ehegatte hat keine Wohnung im Inland), 11 (verheiratet und dauernd getrennt lebend, 05 (Ehegatte vermisst) und 07 (deutscher Ehegatte lebt dauernd in einem Ostblockstaat) (Gießen 2002: 15).

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  14. Definitorische Grundlage des Privathaushalts ist hierbei nicht die zusammenwohnende und wirtschaftliche Einheit der amtlichen Statistik, sondern allein das Kriterium „zusammenwohnen“, weil gemeinsames Wirtschaften aus den Daten nicht abgeleitet werden kann (vgl. Lux-Henseler 2001a; Stadt Münster 2004: 11). Personen, die in Gemeinschafts-und Anstaltsunterkünften leben (z.B. BewohnerInnen von Alten-und Pflegeheimen, Übergangswohnheimen oder Asylbewerberunterkünften) zählen nicht zu den Privathaushalten.

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  15. Eine frühere Version des Haushaltsgenerierungsverfahrens bestand aus einem sechsstufigen Verfahren (Härle 1993: 12f.) Es besteht die Möglichkeit, einzelne Stufen zu überspringen oder in den einzelnen Stufen durch Feinsteuerung der Parameter das Ergebnis zu verändern. So kann z.B. bei der Identifikation nichtehelicher Lebensgemeinschaften die maximale Altersdifferenz der Partner frei gewählt werden. Wenn die Daten jedoch überregional vergleichbar sein sollen, sollte die Generierung mit den empfohlenen Einstellungen ablaufen. Nach erfolgreichem Ablauf des Haushaltsgenerierungsprogramms sind die zum generierten Haushalt gehörenden Personen mit einem Verknüpfungsmerkmal gekennzeichnet und können mit Auswertungsprogrammen als Haushalt ausgewertet werden (Bender/Soike 2002: 6; Lindemann 2002: 241f.; Lux-Henseler 2001a; Stadt Münster 2004: 10f.).

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  16. Davon abweichend ist das zu Grunde liegende Prinzip der Statistiken über Arbeitslosengeld II. Von den ehemaligen ArbeitslosenhilfeempfängerInnen erhalten zahlreiche kein ALG II, weil Einkommen von Haushaltsangehörigen stärker angerechnet werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Teil der Personen, deren Leistungen auf Null gekürzt wurde, ihre Arbeitslosmeldung nicht mehr erneuern (Bunzenthal 2005).

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  17. Auch das BMFSFJ und das Statistische Bundesamt folgen einer Systematik nach Trägerschaft der Anbieter Sozialer Arbeit, wenn es beispielsweise darum geht, die Beschäftigten in der Kinder-und Jugendhilfe abzubilden (BMFSFJ 2000 und Statistisches Bundesamt 2002).

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  18. Mit Ausnahme der Aufgaben der Gesetzgebung und Rechtsprechung (Bossong 2004: 34).

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  19. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (Bauer 2002: 489; Bossong 2004: 41).

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  20. Das sind Gruppen, die nicht nur als arm klassifiziert werden, sondern auch als „unwürdig, verrufen und gefährlich“ (Barlösius 2001: 82). Auf diese Weise werden sie zu einer Extragruppe zusammengefasst oder mit Fachbegriffen wie „underclass“ versehen, mit dem Ziel, dass diese Gruppen aus den staatlich offiziellen Armutsgrenzen herausfallen bzw. diese Grenzen nicht auf sie anzuwenden sind. Ihre Armut wird damit als eine nicht unterstützenswerte angesehen, mit der Begründung, der gesellschaftliche Zusammenhalt sei durch sie gefährdet. Gans 1995 bezeichnet dieses Phänomen als „Labellingprozesse“. Den Armen werden Eigenschaften zugeordnet, die keine strukturellen, sondern individuelle, selbst zu verantwortende Ursachen zu haben scheinen. Ihre soziale Ausgrenzung wird ihnen damit selbst angelastet, womit sie nicht unterstützungsberechtigt sind, weil sie den gesellschaftlichen Anforderungen nicht nachkommen (Gans 1995: 1, zitiert nach Barlösius 2001: 82). Gans bezeichnet dies als „Krieg gegen die Armen“ und die davon Betroffenen als die Ärmsten der Armen, weil sie weder thematisiert noch als unterstützungsberechtigt anerkannt werden (Barlösius 2001: 82).

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  21. Die Unterscheidung zwischen Obdach-und Wohnungslosigkeit ist für die Praxis überwiegend bedeutungslos, weshalb sie i.d.R. synonym verwendet wird. Dennoch: Die amtliche Bundesstatistik unterscheidet Obdach-von Wohnungslosigkeit. Als obdachlos werden Personen oder Familien bezeichnet, die vorübergehend in Notunterkünften untergebracht sind. Diese Art der Obdachlosigkeit ist quantifizierbar und wird von der amtlichen Statistik erfasst, nicht jedoch die so genannten verdeckten Wohnungslosen, die bei Freunden oder Verwandten Unterschlupf finden oder die „echten“ Wohnungslosen auf der Straße. Obdachlose haben also zum Zeitpunkt ihrer Erfassung ein Obdach, das jedoch nicht als Wohnung bezeichnet werden kann (nicht von Dauer, mietrechtlich nicht abgesichert). Wohnungslose hingegen leben auf der Straße, unter der Brücke oder im Park, haben also weder Obdach noch Wohnung (Geißler 2002: 256 f; vgl. auch Frankfurt 1997: 228 und Gießen 2002: 137).

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  22. Diese Berichte haben sich entweder auf den Mikrozensus stützen (können) (z.B. Berlin 1990, 2003a) oder eigene Erhebungen durchgeführt (z.B. Gütersloh 1998).

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  23. die von den statistischen Landesämtern durchgeführt und im Anschluss bundeseinheitlich aufbereitet werden (Statistisches Bundesamt 2004).

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  24. Überdurchschnittlich kurze Wohndauern in einem Stadtteil korrelieren mit hoher Mobilität und Bevölkerungsfluktuation. Hohe Mobilität erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Einzelne auf Leistungen der Sozialverwaltung angewiesen ist, was dem Gemeinwesen wiederum eine „hohe Integrations-und Absorptionsfähigkeit abverlangt“ (Wiesbaden 1995: A6). Hochmobile Bevölkerungsgruppen haben außerdem eine weniger starke Bindung zum Stadtteil. Lange Wohndauern werden hingegen als hohes Maß an Wohnzufriedenheit interpretiert und korrelieren mit hochmobilen Stadtteilen und mit Stadtteilen, in denen der Anteil an Wohneigentum hoch ist. Beim harten Kern derjenigen, die lange im Quartier wohnen bleiben, handelt es sich zu einem geringeren Anteil auch um erzwungene Sesshaftigkeit aufgrund eingeschränkter Wahlmöglichkeiten. Die Nachbarschaftskontakte können intensiv, aber auch sehr konfliktreich sein (Wetzlar 1998: 38, Gießen 2002: 181, vgl. auch Keim 1999: 290 ff. und Farwick 2001: 160).

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  25. Inhaltlich sind die Indikatoren zum Sprachstand eher dem Lebenslagenbereich „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ als „Gesundheit“ zuzuordnen. Sie werden an dieser Stelle genannt, weil die Datenquelle der Berliner Sprachstandserhebungen das Gesundheitsamt ist (Berlin 2003a: 24 ff).

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  26. Einige definieren Stimmrechtsverzicht als Wahlenthaltung plus Republikaneranteil bei Wahlen (Gelsenkirchen 2001: 95).

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  27. Der Begriff „integrativ“ wird in der Literatur synonym zu „integriert“ gebraucht (vgl. Lutz 2003).

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  28. Die Rücklaufquote der freiwillig von den Eltern auszufüllenden Zusatzbefragung betrug allerdings nur 24,7 %, was für diese Art der Befragung von den AutorInnen als gut eingestuft wird (Bielefeld 2002: 25). Die im Ergebnis linksschiefe Verteilung mit Unterrepräsentanz der Eltern ausländischer Herkunft und ausgeprägtem Mittelschichtbias wird bei der Ergebnisinterpretation berücksichtigt.

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  29. Kistler/Sing halten es für eine „Bringschuld der Wissenschaft selbst, gerade auch von uns Sozialberichterstattern, die Ergebnisse an andere Berichtssysteme hinüberzureichen“ (Kistler/ Sing 2001: 162).

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  30. Statistisches Bundesamt (Hg.) (2004): Datensatzbeschreibung Sozialhilfestatistik. In: http://www.tls.thueringen.de/erfassung/mail/Satzbeschreibung/DSB_SOS01.pdf vom 28.12.2004

  31. Haustein, T. (2004): Wohngeld in Deutschland 2002. Statistisches Bundesamt (Hg.): Wirtschaft und Statistik, H.7, S. 762–769

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  32. Bundesagentur für Arbeit (2004): Statistischer Monatsbericht. Aktuelle Daten zum Arbeitsmarkt. Regionaldirektion Sachsen-Anhalt, Thüringen. H. 10. In: Monatsbericht http://www2.arbeitsagentur.de/content/de_DE/sachsen_anhalt_thueringen/967/importierter_inhalt/pdf/statistisches_monatsheft_okt_2004.pdf vom 28.12.2004

  33. Zum Leistungsbegriff aus Perspektive der Freizeit, Frauen-und Familienforschung sowie der Haushaltswissenschaften vgl. auch Küster 1994: 38ff.

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  34. Einrichtungen der Behindertenhilfe, stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke, Einrichtungen für chronisch Abhängigkeitskranke, für Pflegebedürftige und für Flüchtlinge, außerfamiliale Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, Unterkünfte für Wohnungslose, Frauen in Frauenhäusern, Mädchenhaus, Landesjustizvollzugsanstalten (Bielefeld 2001: 78–83).

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  35. 200 % der durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen aller Steuerpflichtigen von 1995. Datengrundlage ist die Lohn-und Einkommenssteuerstatistik (BMA 2001a: 35).

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  36. Als Haushalt wird hier die Bedarfs-oder Einsatzgemeinschaft begriffen (Brennecke et al. 2001: 9).

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  37. Dazu bemühten die Wiesbadener die Stochastik, konkret die Schätzung der „Erwartungswerte“ auf der Grundlage der empirischen Übergangsraten (Brennecke et al. 2001: 21).

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  38. Definition von Bezugsende: mindestens neun Monate ohne HLU-Bezug (Brennecke et al. 2001: 26).

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  39. Düsseldorf 1998 und (Fortschreibung 2001), Wetzlar 1998 und Wiesbaden 2001b.

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  40. Je Stadtteil und Ortschaft werden die Anzahl der Kindertageseinrichtungen, der Schulen, der Kinder-und Jugendfreizeiteinrichtungen, der ambulanten und/oder stationären Hilfen zur Erziehung, der Kommunikationsangebote für Frauen, Familien und Senioren sowie der anerkannten Fachberatungen und Kontaktstellen dargestellt (Erfurt 2001: 125 ff.).

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  41. Kartografisch dargestellt werden „Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedlern, Obdachlosen, Großsiedlungen und sonstige Siedlungen des sozialen Wohnungsbaus“ (Essen 1999b: Anhang).

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  42. „Die Macht der Karten: Ein kritischer Blick auf Thematische Karten“ lautet ein Aufsatz von Dr. Georg Glasze (2003).

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  43. Z.B. Map-View, ArcView/ArcGis, PC-Map (Werner, Feldmann 2004: 95).

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  44. Dies ist zum Beispiel häufig bei Karten auf Basis der deutschen Bundesländer der Fall. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen weisen regelmäßig Extremwerte auf, während die Städte München oder Köln auf dem Aggregierungsniveau von Bayern oder Nordrhein-Westfalen unsichtbar bleiben (Glasze 2003).

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  45. Der vermutlich erste kleinräumige Bericht war 1976 ein Jugendbericht der Landeshauptstadt Wiesbaden (Wiesbaden 2001b: 1).

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  46. Dabei handelt es sich um eine Vorgehensweise, die manchen Grundprinzipien und Theorietraditionen sozialarbeiterischen Handelns zuwider läuft, beispielsweise dem „emanzipativen, kritischmaterialistischen Ansatz“ oder dem „kritisch-subjektiven oder bildungstheoretischen Ansatz“, die jeweils die Menschen in ihrem Streben nach Partizipation und Selbstbestimmung in ihren Stärken unterstützen wollen, z.B. mittels Bildung. Auch der lebensweltliche Ansatz will auf der Basis des Verstehens der Lebenswelt der AdressatInnen — und hierzu zählen nicht nur defizitäre Lebensweltbereiche — sozialpädagogisches Handeln daran orientieren, eine gelungenere Lebensbewältigung zu ermöglichen (Thole 2002: 32 ff.)

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  47. Formulierung in Anlehnung an Rosemarie von Schweitzers Leitbild vom prädikativen Lebensstandard (von Schweitzer 1991b: 175).

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(2006). Armut und Soziales — worüber berichtet wird. In: Konzepte und Methoden von Sozialberichterstattung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90372-9_4

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