Auszug
Im Streit um die Abtreibung zeigen sich — länderübergreifend — zwei grundsätzliche Positionen, die auf zwei miteinander verschränkte Grundsatzfragen bezogen sind und sich in hartem Dissens gegenüberstehen.
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Literatur
Vgl. dazu und zum Folgenden: Horellou-Lafarge 1982: 397–399.
Vgl. Rucht 1994: 348–367; hier: 351.
Rapport BERGER, Assemblée Nationale, 1979; Rapport DELANEAU, Assemblée Nationale, 1974 (Die hier herangezogenen Texte von Horrelou-Lafarge und Devreux beruhen in weiten Teilen auf Auswertungen dieser Berichte.)
Vgl. den Nachweis außerparlamentarischer Stellungnahmen für den Zeitraum 1973–1979 bei Devreux/ Ferrand-Picard 1982: 506–509.
Vgl. Rucht 1994: 368–391. Meine Darstellung stützt sich einerseits auf die von Rucht aus der einschlägigen Literatur bezogenen Fakten, andererseits auf die Untersuchungen von Döbert 1996. Die von Rucht aufbereiteten Fakten werden in meine kompromissanalytische Analyse-Perspektive eingesetzt. Diese teile ich mit Döbert, verbinde sie freilich mit meinem Ansatz deliberativer Demokratie (A. V), der-im Unterschied zu Döbert — nicht mit dem Konsens-, sondern mit dem Dissensbegriff arbeitet. Soweit ich mich auf Rucht/Döbert stütze, wird auf Belege verzichtet. Punktuell musste ich mich selbst mit Gesetzes-und Urteilstexten auseinandersetzen und die von den beiden Autoren erschlossene Literatur erweitern. Wo dies geschieht, werden Belege beigebracht.
Döbert 1996, dem ich in der Darstellung dieser Vermittlungsfunktion folge, spricht von „dritter Instanz“.
Vgl. die Reaktionen der beiden Politikerinnen auf das Zweiturteil/1993, zit. in: Zens 1993: 819.
Vgl. die kritische Darstellung der Umsetzung des BVerfG-Urteils durch den Deutschen Bundestag bei: Tröndle 1995: 3013f.
Dabei handelt es sich um die Teilstudie eines ländervergleichenden Projekts über „Strukturen und Prozesse öffentlicher Meinungsbildung am Beispiel des Abtreibungskonflikts 1970–1994“. Diese Studie wurde am Wissenschaftszentrum Berlin erarbeit und in der hier interessierenden Perspektive deliberativer Demokratie ausgewertet von: Friedhelm Neidhardt 1996: 53–82. (Die Seitenangaben in meinem Text beziehen sich auf Neidhardt.)
Vgl. dazu etwa: Norton 1981: 100–102 (Bezüge zum „Abortion Act“/1967: 107); vgl. zur Unterstützung durch Roy Jenkins bes.: Jenkins 1991: 209f.
Die nachfolgende Schilderung des Gesetzesinhalts stützt sich zum einen auf: Munoz-Perez 1981: 1105–1108; zum anderen auf: Simms 1994: 36f.
Meine Darstellung kann sich auf eine präzise Zusammenfassung der reichhaltigen Literatur stützen, die der Autor mehrerer einschlägiger Publikationen vorgenommen hat: Ketting 1994: 173–186. (Die in den Text in Klammern eingefügten Seiten-Belege beziehen sich auf Ketting.)
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(2006). Gesetzgebungskompromisse — Beispielsbereich (2): Abtreibung. In: Politik des Kompromisses. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90304-0_11
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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