Auszug
Medien spielen im politischen System eine bedeutende Rolle als Vermittlungsagentur zwischen Staat und Gesellschaft. Ihnen kommen wichtige Funktionen zu wie Sozialisation, Information und Bildung, Kritik und Kontrolle, Meinungsbildung sowie generell die Herstellung von Öffentlichkeit. Gerade im Fall Italiens sind die Medien von großer Bedeutung, wie der Aufstieg eines Medienunternehmers zum Regierungschef verdeutlicht. Allerdings soll in diesem Kapitel nicht nur der „Fall Berlusconi“ diskutiert, sondern vielmehr der strukturelle Hintergrund der italienischen Medienlandschaft und ihre Besonderheiten aufgezeigt werden. Da eine detaillierte Darstellung in allen Facetten aus Platzgründen nicht möglich ist, muss hier holzschnittartig vorgegangen werden, wobei nur den politisch besonders relevanten Aspekten größere Beachtung geschenkt wird.1 Den Schwerpunkt der folgenden Ausführungen müssen folglich das Fernsehen und die Frage des Verhältnisses von Medien und Politik bilden.
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Literatur
Vgl. zu allen folgenden Aspekten den detaillierten Überblick in Große / Trautmann 1997, S. 153–198.
Vgl. Große / Trautmann 1997, S. 167 und Italien — Land der Zeitungsmuffel, in: NZZ vom 06.09.2001.
Vgl. die detaillierte Analyse des Medienkonsums der Italiener von Gazzelloni 2001.
Grossi 2001.
Ein detaillierter Überblick findet sich in Große / Trautmann 1997, S. 164–174.
Vgl. ausführlich Weber 1997, S. 51–140. Vgl. auch die immer wieder aufkeimenden Spekulationen über einen Einstieg Silvio Berlusconis in die den Corriere della Sera besitzende RCS-Holding über Strohmänner.
Vgl. mit Schwerpunkt zu Presse und politischer Ausrichtung von Zeitungen Agostini 2004.
Auch wenn der Berlusconi-Anteil an dem Konzern inzwischen verringert wurde, sind die Restanteile immer noch als beherrschend anzusehen, vgl. Berlusconi-Familie verkauft Anteile an Medienkonzern, in: Spiegel online vom 13.04.2005 (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,351058,00.html; Stand: 13.04.2005).
Vgl. zur RAI Hibberd 2001.
Vgl. für die Entwicklung des Rundfunks ausführlich Weber 1997, S. 141–275.
Gesetz Nr. 223 vom 06.08.1990; vgl. dazu Pfeifer 1999, S. 41–50 und Geffert 2004, S. 89–101.
Im Rahmen einer grundlegenden RAI-Reform durch das Gesetz Nr. 103 vom 14.04.1975.
Aus Protest gegen Einflussnahme aus dem Regierungslager, vgl. Rücktritt der RAI-Präsidentin in Italien, in: NZZ vom 05.05.2004.
Vgl. Rai, passa Meocci ma senza il sÌ di Petruccioli, in: Corriere della Sera vom 06.08.2005.
Vgl. Vigilanza, sÌ bipartisan a Gentiloni, in: Corriere della Sera vom 13.10.2005.
Vgl. zu den Auseinandersetzungen Rauen 2003 und Hibberd 2004.
Vgl. Hibberd 2001.
Vgl. Im Dienstleistungsnetz der Verblödung, in: Die Zeit 30/2004.
Vgl. für eine genauere Analyse der Volksabstimmung mit Vorgeschichte, Ablauf, Kampagne und Ergebnis Capretti 2001, S. 155–166.
Vgl. zum Folgenden Pfeifer 1990 und aktueller Geffert 2004.
Gesetz Nr. 249 vom 31.07.1997; vgl. Geffert 2004, S.115–165.
Gegen beide Bestimmungen verstie? Berlusconi, allerdings letztlich ohne Konsequenzen. Mehrere Gerichtsurteile hatten die Abgabe seines dritten Senders Rete 4 verlangt, was sein Besitzer aber mit verschiedenen Tricks, u.a. mit Regierungsdekreten zu umgehen wusste. 2001 erzielte Berlusconis Mediaset ca. 65% der Einnahmen für Fernsehwerbung. Vgl. Rauen 2003 und Zementierung von Berlusconis Fernsehmacht. Verabschiedung eines umstrittenen Mediengesetzes, in: NZZ vom 03.12.2003.
Vgl. hierzu aus juristischer Sicht Pfeifer 1999 sowie die Homepage der Autorità: http://www.agcom.it; oft wird in der Berichterstattung auch von der Authority gesprochen.
Gesetz Nr. 112 vom 03.05.2004, benannt nach dem zuständigen Kommunikationsminister Maurizio Gasparri; vgl. Geffert 2004, S. 165–196. Das Gesetz war nach der ersten Verabschiedung im Dezember 2003 von Staatspräsident Ciampi an das Parlament zurückverwiesen worden, weil es nicht genügend Garantien für den Medienpluralismus enthalte. Nach geringen Modifikationen wurde das Gesetz erneut beschlossen und damit das suspensive Veto des Staatsoberhauptes überstimmt (vgl. Kapitel Regierung, Abschnitt Staatspräsident).
Vgl. zur legge Gasparri auch allgemein Hibberd 2004.
Vgl. zum Folgenden vor allem die Gesetzestexte, Ausführungsbestimmungen und sonstige Regelungen, die auf der Internetseite der Autorità per le garanzie nelle comunicazioni abrufbar sind: http://www.agcom.it/norme_.htm (Stand: 03.03.2006) sowie Geffert 2004, S. 196–203.
Vgl. detailliert für den Zeitraum 1997–1999 die gründliche Analyse von Sani / Legnante 2001, die zu ähnlichen Befunden kommt.
So auch Agostini 2004.
Vgl. exemplarisch für die Debatte den Beitrag von Rusconi 2004.
Vgl. Bella Berlusconia, in: Die Zeit 33/2002.
Vgl. die Grafik bei Sani / Legnante 2002, S. 122. Ähnlich auch die Befunde von Grossi 2001.
Vgl. Sani / Legnante 2002, hier S. 131f.
Vgl. generell Schenk 2002 und speziell zu dieser Kausalität bei den Wahlen in Italien 2001 Sani / Legnante 2002.
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(2007). Medien. In: Das politische System Italiens. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90252-4_9
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