Auszug
Nach Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt „vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“. Absatz 1 des Artikels 38 präzisiert dann: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. [...]“. Ahnliche Formeln (repräsentativer) Volkssouveränität finden sich in den Verfassungen der Länder des Bundes oder anderer Demokratien, so schon in der Virgina Declaration of Rights von 1776 (Section 2): „That all power is vested in, and consequently derived from, the people; [...]“; und Article 3 der französischen Verfassung lautet: „La souveraineté nationale appartient au peuple qui l’exerce par ses représentants et par la voie du référendum“.
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Literatur
Vgl. zur Geschichte der Wahlkampfe in der Bundesrepublik seit den 60er Jahren Müller 2002; zu Parteiwerbung im Fernsehen (1957–1998) Holtz-Bacha 2000c.
Für die Vereinigten Staaten werden rund 14 Milliarden Dollar Wahlkampfkosten in einem Vier-Jahres-Zyklus geschätzt; allerdings verteilen sich diese Gelder auf Wahlen zu rund einer halben Million Ämter beim Bund, den Staaten, Bezirken und Kommunen; vgl. Althaus 2002: 83.
Als Funktionen der Wahl selbst wird meist unterschieden: Legitimation, Kontrolle, Konkurrenz, Repräsentation und Integration; vgl. Andersen/ Woyke 1998: 61 ff.
Der Spiegel, Nr. 30, vom 20. Juli 1998, S. 27.
Hier z. n. Rheinische Post, Nr. 220, vom 22. September 1998, S. 3.
Die Zeit, Nr. 37, vom 3. September 1998, S. 5.
Die Zeit, Nr. 40, vom 24. September 1998, S. 20.
Die Weltwoche, Nr. 21, vom 27. Mai 1999, S. 9.
Die Weltwoche, Nr. 21, vom 27. Mai 1999, S. 6.
Süddeutsche Zeitung, Nr. 77, vom 2. April 1998, S. 23.
Süddeutsche Zeitung, Nr. 57, vom 10. März 1998, S. 3.
Der Spiegel, Nr. 26, vom 28. Juni 1999, S. 25.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 64, vom 17. März 1999.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 244, vom 21. Oktober 1998, S. 16.
Süddeutsche Zeitung, Nr. 183, vom 6. August 1998, S. 3
Zuvor waren Mitarbeiter Brandts Beobachter bei den britischen Unterhauswahlen 1959; im Bundestagswahlkampf 1961 installierte die SPD auch einen „Arbeitskreis Willy Brand“, der „als ‚Politisches Laboratorium ‘die Wahlkampfführung des Kanzlerkandidaten gestalten und unterstützen sollte“; Recker 1997: 303.
Als Arbeiten, die einen systematischen Einblick bieten, seien Bryant/ Zillmann 1994, Burkart 2002: 186–269, Großmann 1999, Jäckel 1999b, Kunczik/Zipfel 2002,: 285–420, Merten 1994 empfohlen.
So konzentriert sich beispielsweise die Medienwirkungsforschung nur mehr als andere Medienanalysen, etwa Kommunikator-oder Inhaltsanalysen, auf Wirkungen; auch ist es in gewisser Weise tautologisch, im Zusammenhang mit Kommunikation von Wirkungen zu sprechen, da der Kommunikationsbegriff an sich Wirkungen impliziert: Das lateinische Ursprungswort communicare — etwas vergemeinschaften, sich mit-teilen — unterstellt bereits Wirkungen; vgl. Wagner 1991:14.
Begrifflich weiter differenziert werden: Mediennutzung, Medienrezeption, Medienaneignung und Medienwirkung. Mediennutzung bezieht sich auf den schlichten Kontakt zwischen einem Medienangebot und einem Rezipienten; Medienrezeption meint eine Form von Verarbeitung oder Interpretation eines Medienangebotes nach einem solchen Kontakt; Medienaneignung betont Konsequenzen der Rezeption, etwa die Integration von Medienerfahrungen in den Alltag; Medienwirkung, schließlich, umfasst aus der Angebotsperspektive dessen potenziellen Einflüsse auf Rezipienten; vgl. Hasebrink 2002: 327 f.
Von Brosius und Esser, 1995, wurden Nachahmungstaten im Zusammenhang mit fremdenfeindlichen Straftaten in der Bundesrepublik untersucht; sie fanden keine systematischen Anhaltspunkte dafür, dass die Medienberichterstattung über solche Straftaten Nachahmungen provozierte. Demgegenüber stehen gleichwohl spektakuläre Einzelfälle an Nachahmungstaten in den USA und Europa. So offensichtlich in manchen dieser Fälle der Zusammenhang zu einem bestimmten Medium oder Format oder etwa einem Film hergestellt werden kann, so wenig ist jedoch darüber generalisierend auf entsprechende Medienwirkungen zu schließen.
So erlauben z. B. nun Zeitreihenstudien (im Gegensatz zu den „single-shot“-Studien der früheren Jahre), mittel-und langfristige, auch kumulative Effekte zu verfolgen; vgl. Donsbach 1994: 53.
Der Vollständigkeit halber seien anhängende Begriffe umrissen: Agenda Building meint den Versuch, Themen in der Berichterstattung zu lancieren; etwa über PR-Instrumente; Agenda Cutting ist das Gegenteil: Themen aus der Berichterstattung herauszuhalten bzw. ihre Bedeutung herunterzuspielen; Agenda Surfing meint die Instrumentalisierung von Themen, die man nicht selbst beeinflussen kann, die man aber versucht, in die eigene Kommunikationsstrategie einzuspannen; vgl. Brettschneider 2002a: 38.
Für den Bundestagswahlkampf 1990 legt Kepplinger (1998b: 19) folgende Daten vor: An Wahlveranstaltungen nahmen rund 7 Prozent Bundesbürger teil, Kontakte mit Kandidaten oder Wahlhelfern hatten 18 Prozent. Die Wahlkampfberichterstattung in der Tagespresse verfolgten 72 Prozent regelmäßig, im Fernsehen sogar 95 Prozent (die Angaben beziehen sich auf die „alten Länder des Bundes“).
Das Verfassungsgericht ließ die Klage nicht zur Entscheidung zu und verwies auf die Begründungen der Vorinstanzen: Bei den Debatten handele es sich im Wesentlichen nicht um Parteiwerbung bzw. Wahlwerbesendungen im Sinne des Parteiengesetzes, sondern um redaktionell gestaltete Sendungen, zu denen die Sender nach Belieben einladen dürften; auch sei der Grundsatz der Chancengleichheit nicht verletzt, weil sich allein die realistisch aussichtsreichen Kandidaten um das Kanzleramt gegenüber stünden; vgl. Maurer/ Reinemann 2003: 45.
Insgesamt informierten sich 2002 nach den Daten der GfK-Fernsehforschung kumuliert rund 51,7 Millionen Zuschauer über Wahlsondersendungen bei der ARD, dem ZDF, bei RTL oder Sat1; zwar lagen die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Zuschauergunst hier noch (traditionell) vorne, die privaten Sender konnten gleichwohl im Vergleich zu vorherigen Wahlen aufholen; vgl. Zubayr/ Gerhard 2002.
Die Zeit, Nr. 35, vom 24. August 2000, S. 2.
Da Public Relations und Werbung sich in der Praxis des Wahlkampfe häufig überschneienden, haben beiden Volksparteien 2002 dann auch nur noch jeweils eine Agentur damit beauftragt; vgl. Müller 2002: 632.
Letztlich konnte die SPD 26 dieser 32 Wahlkreise gewinnen; bundesweit waren es 212 von 328; vgl. Ristau 1998: 8; von Webel 1999: 23.
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Kamps, K. (2007). Der Ernstfall: Wahlkampf. In: Politisches Kommunikationsmanagement. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90251-7_5
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