Auszung
Wer im Spätsommer 2005 bei Google den Begriff „Parlamentsarmee“ eingab, wurde auf 987 Fundstellen verwiesen. Mit 952 Verweisen war die Ausbeute1 bei dem etwas engeren Begriff „Parlamentsheer“2 ähnlich groß oder bescheiden, je nachdem, welche Erwartungen man hegte. Ein näherer Vergleich zeigt, dass die beiden Begriffe fast ausschließlich auf die Bundeswehr bezogen und dabei vor allem im Kontext des neuen Parlamentsbeteiligungsgesetzes und seiner Vorbereitung sowie von Bundestagsdebatten um Auslandseinsätze vorkommen. Viel seltener tauchen sie im Zusammenhang mit den traditionellen Institutionen zur parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr, dem Verteidigungsausschuss und dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages auf. Ebenfalls nur am Rande findet sich der Begriff im Zusammenhang mit der Europäisierung der Streitkräfte, durch die es zu einer Aushebelung der nationalen parlamentarischen Einflussnahme auf Bundeswehreinsätze kommen könnte. Alle diese Zusammenhänge sind von Bedeutung, wenn der Frage nachgegangen wird, ob die Rede von der Parlamentsarmee ein Euphemismus ist, der die zunehmende Distanz zwischen der Gesellschaft und ihrer „Armee im Einsatz“ nur notdürftig überdeckt. Sie können hier jedoch nicht in voller Breite behandelt werden. Vielmehr konzentriert sich dieser Beitrag auf die Bemühungen der Abgeordneten3 um eine stärkere Beteiligung an Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr in den frühen 1990er Jahren und eine kritische Auseinandersetzung mit deren Realisierung seit 1994.
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Literaturverzeichnis
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Meyer, B. (2006). Die Parlamentsarmee — zu schön, um wahr zu sein?. In: vom Hagen, U. (eds) Armee in der Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90167-1_3
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