Auszug
Durch den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unter Federführung der Gleichstellungsabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist das Thema häusliche Gewalt zentrales Thema der Anti-Gewalt-Politik geworden. Im Rahmen der Möglichkeiten auf Bundesebene wurden innovative Maßnahmen auf der Ebene von Gesetzgebung und Unterstützungsmaßnahmen angestoßen und umgesetzt. Diese Impulse wurden von einigen Bundesländern aufgegriffen und in deren Zuständigkeitsbereichen weiterentwickelt. Die Entwicklung von Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von häuslicher Gewalt hat damit in den letzten fünf Jahren eine große Dynamik erfahren. Forderungen, die von Expertinnen aus der Frauenbewegung und -forschung schon in den 80er Jahre gestellt wurden, konnten endlich umgesetzt werden. Durch diese Fortschritte im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen rückte die Fragestellung der Betroffenheit von Kindern durch häusliche Gewalt in die fachliche und politische Diskussion und konnte entscheidend weiterentwickelt werden. Durch die erfolgreiche und (fach)öffentlichkeitswirksame Arbeit der Kooperations- und Interventionsprojekte in Deutschland, die der Bund als Modellprojekte angestoßen hatte, wurde die Fragestellung der häuslichen Gewalt endlich auch außerhalb der Frauen- und Gleichstellungspolitik und der Frauenunterstützungsprojekte in den wichtigen Bereichen Polizei, Justiz, Kinder- und Jugendhilfe und damit in der Innen-, Rechts- und Jugendpolitik behandelt.
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Literatur
1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) 1999: Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) 2005: Aktionsplan der Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010.
7 Schröttle/ Müller 2004: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Download unter: www.bmfsfj.de (Stichwort Forschungsnetz-Forschungsberichte).
9 BMFSFJ (Hg.) 2004: Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Materialien zur Gleichstellungspolitik Nr. 99/2004.
12 Beispiele Schröder/ Pezolt 2004, vgl. Fn. 12; vgl. auch Schirrmacher/Schweikert: Frauen, Männer und Gewalt-Neue Erkenntnisse zu Ausmaß, Folgen und wirksamen Interventionen, in FPR 2004, 44 ff.; Schweikert/Schirrmacher 2005: Der Schutz vor Gewalt in der Familie, in Online-Familienhandbuch, Staatsinstitut für Frühpädagogik (Hg), www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_179.html.
14 Vgl. z.B. Schweikert/ Schirrmacher 2002: Sorge-und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt: Aktuelle rechtliche Entwicklungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen. BMFSFJMaterialie zur Gleichstellungspolitik Nr. 90/2002, m.w.N.
24 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (Hg.) 2004: Projekt PräGT. Ein Praxisleitfaden zur Prävention von häuslicher Gewalt in Kindertagesstätten.
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Schweikert, B. (2006). Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und seine Auswirkungen auf die Thematik der häuslichen Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder - Entwicklungen und Konsequenzen. In: Kavemann, B., Kreyssig, U. (eds) Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90142-8_35
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