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Osterweiterung und regionale Stabilisierungspolitik

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Europäische Integration — Europäisches Regieren

Part of the book series: Grundwissen Politik ((GPOL))

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Zusammenfassung

Politische Großvorhaben wie die sogenannte „Osterweiterung“ der Europäischen Union entziehen sich dem eindimensionalen analytischen Zugriff. Dies liegt zunächst an der Vielgestaltigkeit des Gegenstandes selbst: Die beabsichtigte Aufnahme der Staaten Mittel- und Osteuropas in die Europäische Union birgt eine Reihe von Problemen, die sich grob in die interne Dimension (Anpassung der Strukturen der EU) und die externe Dimension (Anpassungen auf Seiten der Kandidatenländer sowie die Transformation des gesamteuropäischen Ordnungssystems) gliedern lassen. Dabei sind beide Dimensionen eng miteinander verflochten: Die Entscheidung der EU, neue Mitgliedstaaten aufzunehmen bzw. bestimmten Staaten einen Beitritt in Aussicht zu stellen, folgt der Logik „Stabilisierung durch Integration“: Durch die Eingliederung in das ökonomische, politische und normative Gerüst der EU (und damit die „westliche“ Staatengemeinschaft insgesamt) sollen die betreffenden Staaten wirtschaftlich profitieren und langfristig die Entwicklung demokratischer und marktwirtschaftlicher Strukturen gefestigt werden. Eine vollständige und gleichberechtigte Integration ist jedoch nur dann zu verwirklichen, wenn auch die EU sich reformiert, also beispielsweise ihre Entscheidungsverfahren und ihre Ausgabenpolitik an die Funktionserfordernisse einer größeren Gemeinschaft anpasst. Dies jedoch ändert zumindest potenziell den Charakter der EU insgesamt, verlangt den „Altmitgliedem“ der EU die Bereitschaft zum Verzicht ab und ist insofern ein politisch heikles Projekt. Zugleich ist abzusehen, dass mit der Aufnahme neuer Mitglieder die Attraktivität der EU-Mitgliedschaft auch für jene Staaten steigt, die einstweilen „draußen vor der Tür“ verbleiben. Mit dem Projekt Osterweiterung sind deshalb schwierige Sachfragen und brisante Wertentscheidungen aufgeworfen — etwa die nach einer europäischen Identität (welche Völker „gehören“ zu Europa?) und der „Finalität“ des Integrationsprozesses (supranationaler Verband oder Bundesstaat?). In den politischen Auseinandersetzungen spielt vor allem die Frage eine Rolle, ob die Vertiefung der EU-Integration oder die Verpflichtung, die lange durch den „Eisemen Vorhang“ abgeschnittenen Länder am gemeinsamen Vorhaben teilnehmen zu lassen, Vorrang haben sollte. Die Präferenz für die eine oder andere Position färbt die Literatur und die Politik.1

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Literatur

  1. Überblicksdarstellungen zu den Etappen der Osterweiterungspolitik und den damit ver- bundenen Problemen geben: Friis/Murphy (1999); Grabbe/Hughes (1998); Lippert (2000); Mayhew (2003); Sedelmeier/Wallace (2000); Schimmelfennig (2003a; 2003b). Siehe auch die offizielle Darstellung der Ereignisse seit 1989 auf dem Server der EU: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/e40001.htm [Stand: 29.03.2003].

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  2. Interessierten Lesern seien die regelmäßigen Berichte der Kommission über den Stand der Beitrittsvorbereitungen in den einzelnen Kandidatenländern empfohlen (siehe hierzu die auf der Intemetseite http://europa.eu.int/comm/enlargement/candidate.de.htm [Stand: 21.07. 2003] für jedes einzelne Land abrufbaren Dokumente). Siehe auch die Ausgabe 12/2001 der Zeitschrift „Das Parlament“ mit einem Überblick über den Stand der Verhandlungen zwischen der EU und den Beitrittsbewerbern. Aus politikwissenschaftlicher Warte sind mittlerweile eine Reihe von Forschungsarbeiten entstanden, die sich mit den politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozessen in den mittel-und osteuropäischen Gesellschaften befassen. Siehe hierzu die Intemetseiten des Mannheimer Zentrums für Europäische Sozialforschung http://www.mzes.uni-mannheim.de [Stand: 21.07.2003], die im Rahmen des ESRC-Programmes „One Europe or Several” durchgeführten Forschungen http://www.one-europe.ac.uk [Stand: 30.07.2003], sowie die Ergebnisse eines an der TU Darmstadt durchgeführten Forschungsprojekts: http://www.ifs.tu-darmstadt. de/pg/arbeitsbereiche/ib/erweiterung.htm [Stand: 21.07.2003]. Dyker (2000) beschäftigt sich mit der Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen eines EU-Beitritts auf die Ökonomien der mittel-und osteuropäischen Staaten.

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  3. Schlusskommuniqués der Europäischen Räte von Straßburg (Dezember 1989) und Dublin (Juni 1990 ). Im Schlusskommuniqué von Dublin ist von einem „gemeinsame[n] Erbe und einer gemeinsame[n] Kultur“ Westeuropas und der Transformationsstaaten die Rede. Der Fall des Eisernen Vorhangs bringe „uns einem Europa näher, das nach Überwindung der durch Ideologien und Konfrontationen erzwungenen künstlichen Spaltung nun vereint für Demokratie, Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit, uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und die Grundsätze der Marktwirtschaft eintritt” (Europäischer Rat 1990; zitiert nach Europa-Archiv 11/1990, S. D 284 ).

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  4. Die Einschränkungen betrafen gerade jene arbeits-, energie-und umweltintensiven Sektoren, in denen die mittel-und osteuropäischen Staaten wettbewerbsfähig waren (bestimmte landwirtschaftliche Produkte, Textilien und Leder, Schwerindustrie, Bergbau); siehe hierzu Lageman ( 1998: 24–25 ).

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  5. Europa und die Herausforderung der Erweiterung“; Bulletin EG, Beilage 3/1992.

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  6. Der acquis communautaire umfasst die Gesamtheit des geltenden Gemeinschaftsrechts (Primärrecht, also die Verträge, sowie das auf dessen Grundlage erlassene Sekundärrecht, d.h. Verordnungen und Richtlinien der Gemeinschaft).

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  7. Zudem wurde der Marktzutritt der mittel-und osteuropäischen Länder in den ursprünglich beschränkten Bereichen nun großzügiger gestaltet. Darüber hinaus wurde der politische Dialog von einem bilateralen Konsultationsgremium zu einem „multilateralen Rahmen für einen intensiven Dialog“ aufgewertet. Er sollte sich auch auf die Sicherheitspolitik und auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres erstrecken. Details bei Europäischer Rat 1993: Anlage II („Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern mit Blick auf die Mitgliedschaft”).

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  8. Bei diesen Anpassungsanforderungen handelt es sich um dynamische Aufgabenkataloge, die in den Folgejahren mehrfach präzisiert, teils auch inhaltlich erweitert wurden. Wichtig im Hinblick auf die Präzisierung ist vor allem das von der Kommission 1995 vorgelegte Weißbuch über die regulative Reform in den Beitrittsländern, online unter http://europa. eu.int/en/agenda/peco-w/en/index.html [Stand: 29.07.2003]. Als Schritt zur Ausweitung der Anpassungserfordernisse ist die auf der Amsterdamer Gipfelkonferenz 1996 beschlossene Verpflichtung der Beitrittsländer zur vollständigen Übernahme des sogenannten Schengen-Besitzstandes zu nennen (dies betrifft vor allem Regelungen der Asyl-und Migrationspolitik sowie der Zusammenarbeit in Justiz-und Strafsachen).

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  9. Eine Übersicht der Einschätzungen findet sich bei Sedelmeier/Wallace (2000: 451) sowie Grabbe/Hughes (1998 Kap. 4); zum Kompromiss vgl. Grabbe/Hughes (Kap. 5) und Friis/Murphy (1999: 224–226). Nachdem Malta im Oktober 1998 seinen Mitgliedschaftsantrag wieder aufgegriffen hatte, wurde es ebenfalls in die zweite Gruppe aufgenommen. Unter http://europa.eu.int/comm/enlargement/index_de.html [Stand: 29.07.2003] finden sich neben den Einschätzungen der Lage für jedes beitrittswillige Land auch eine Fülle von weiteren wichtigen Dokumenten und Informationen.

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  10. Vgl. hierzu neben Friis/Murphy (2001) auch www.stabilitypact.org [Stand: 30.07.2003].

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  11. Slowenien hatte zum damaligen Zeitpunkt bereits eine Beitrittsperspektive. Die BR Jugoslawien fimiert heute unter der Bezeichnung „Serbien und Montenegro“.

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  12. Die Probleme eines eventuellen türkischen Beitritts zur Gemeinschaft werden allgemein in der problematischen Situation der Menschenrechte und der kurdischen Minderheit, dem ungelösten Konflikt mit Griechenland in Bezug auf Zypern und der Schwäche der türkischen Volkswirtschaft gesehen. Ein weiteres Problem sehen manche Kreise in der strittigen Zugehörigkeit der Türkei zum christlich geprägten „Abendland“. Auf der anderen Seite bestehen — nicht zuletzt aufgrund der türkischen Mitgliedschaft in der NATO seit 1963 — enge Verflechtungen zwischen der Türkei und den EU-Staaten. Insbesondere die USA drängen seit langer Zeit auf eine aufgeschlossenere Haltung der EU gegenüber der Türkei. Im Hintergrund stehen neben dem Interesse an einer politischen Stabilisierung und einer fortdauernden „westlichen” Orientierung der Türkei auch die ergiebigen Rohstoffvorkommen rund um das Kaspische Meer, die über die Türkei erschlossen werden könnten. Zu den verschiedenen Dimensionen des Problems und zu den Beziehungen vor und nach dem Luxemburger Gipfel ausführlich Jacobs (2000).

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  13. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist auch der auf der Gipfelkonferenz von Kopenhagen im Juni 1993 diskutierte und befürwortete Balladur-Plan (siehe hierzu auch das vorhergehende Kap. 13). Wie dort näher ausgeführt, wurde mit dem Plan eine Serie von bi-und multilateralen Konferenzen und Abkommen zwischen den mittel-und osteuropäischen Staaten sowie zwischen ihnen und der EU avisiert. Ziel war es nicht zuletzt, ungelöste Minoritäten-und Grenzkonflikte einer Lösung zuzuführen, bevor die betroffenen Staaten der EU beitreten konnten (siehe hierzu Friis/Murphy 1999: 221); Peterson/Bomberg ( 1999: 238–239 ).

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  14. Siehe hierzu die von der Europäischen Kommission regelmäßig in Auftrag gegebenen EUROBAROMETER-Umfragen in den osteuropäischen Staaten. Die Umfrageergebnisse Ende der 90er Jahre ergaben, dass (mit Ausnahme von Rumänien, Polen und der Slowakei) der EU-Beitritt nirgendwo von mehr als 60 Prozent der Befragten unterstützt wurde. Mit Werten zwischen 35 und 40 Prozent wiesen die drei baltischen Staaten den niedrigsten Wert auf, während der mit Abstand höchste Wert (71 Prozent) in Rumänien gemessen wurde (Kommission 1998: Schaubild 32). Frageformulierungen und Ergebnisse der EUROBAROMETER für Mittel-und Osteuropa sind (in englischer Sprache) online unter http://www.gesis.org/en/data_service/eurobarometer/ceeb/topics.htm [Stand: 30.07.2003] verfügbar.

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  15. Alle bis zum 17. Juli 2003 durchgeführten Referenden verliefen erfolgreich. Es wurde stets das erforderliche Quorum der Beteiligung und eine Mehrheit für den Beitritt erreicht: Malta bei 91% Wahlbeteiligung — 53.6% Ja-Stimmen; Slowenien: 60.29% — 89.61%; Ungarn: 45.62% — 89.95%; Litauen: 63,37% — 89,95%; Slowakei: 52.15% — 92.46%; Polen: 58.85% — 77.45%; Tschechische Republik: 55.21% — 77.33%; Estland und Lettland haben im September 2003 ebenfalls für den Beitritt votiert. Siehe auch http://europa.eu. int/conun/ enlargement/negotiations/accession_process-de.htm [Stand: 29.07.2003].

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  16. Aufschlussreiche Daten über die relativen Werte des Bruttosozialprodukts, der Arbeitslosigkeit und des Anteils der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen in den mittel-und osteuropäischen Ländern einerseits und den EU-15 andererseits liefert der zweite „Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“, den die Kommission im Februar 2001 vorgelegt hat (Kommission 2001b; vgl. auch Hillyard/Barclay 1998).

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  17. Der Umfang des Gemeinschaftshaushalts hängt durch zwei Mechanismen mit dem Wirtschaftswachstum der Mitgliedstaaten zusammen- Zum einen sind zwei der Einnahmequellen der Gemeinschaft direkt oder indirekt an das Bruttosozialprodukt gekoppelt, sind also ergiebiger, wenn sich das BSP der Mitgliedstaaten erhöht. Zum anderen ist eine „Obergrenze“ des Umfangs des Gemeinschaftshaushalts festgelegt, die ebenfalls an das (kombinierte) BSP der Mitgliedstaaten gekoppelt ist. Erwirtschaften die Mitgliedstaaten insgesamt ein höheres (inflationsbereinigtes) BSP, so hat die Gemeinschaft prinzipiell einen größeren haushaltspolitischen Spielraum, auch wenn der konkrete Umfang und die Verteilung der Ausgaben in Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem EP festgelegt wird. Eine knappe Einführung in die Haushaltspolitik der Gemeinschaft bei Guth (1997), ausführlicher zur Entwicklung der finanziellen Grundlagen der Gemeinschaft und zu den Verhandlungen zur Agenda 2000 Laffan/Shackleton (2000).

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  18. Sollten die Mitglieder der EU-15 die projektierten Wachstumsraten des Bruttosozialprodukts (sie betragen für die EU-15 durchschnittlich 2,5% p.a., für die Kandidatenländer durchschnittlich 4% p.a.) nicht erreichen, so ist die finanzielle Vorausschau für die Jahre 2000 bis 2006 und damit die geplante Finanzierung der Osterweiterung Makulatur (Hillyard/Barclay 1998:18–25).

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  19. Überblicke über die beschlossenen Maßnahmen sind im Internet veröffentlicht worden: http://europa.eu.int/comm/agenda2000/index_de.htm [Stand: 29.07.2003]. Einen detaillierten Überblick über die Kommissionsvorschläge und die auf dem Berliner Gipfel verabschiedeten Reformen im Bereich der Regional-und Strukturpolitik gibt Axt (2000).

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  20. Ein Überblick über die in Nizza getroffenen Vereinbarungen findet sich in Kommission (2001a) sowie in Heft 2/2001 der Zeitschrift Integration. Vgl. auch das Protokoll A und die Erklärung Nr. 20 zum Vertrag von Nizza; in Amtsblatt EG Nr. C 80 vom 10. März 2001, S. 49–52 und 80–84.

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  21. Ab dem Beitritt des 27. Mitgliedstaats soll eine Rotationsregel gelten, die inzwischen vom EU-Verfassungskonvent konkretisiert’wurde (vgl. Kap. 10. 4. 2 ).

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  22. Hierzu zählen — neben der symbolkräftigen Frage der Wahl des Kommissionspräsidenten — Fragen wie Erleichterung der Freizügigkeit der EU-Bürger (Art. 18 EG-V), die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (Art. 65 EG-V) und der Abschluss von Handelsverträgen im Bereich des Handels mit Dienstleistungen und handelsbezogene Fragen des geistigen Eigentums.

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  23. Mathematische Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass das neue System nur bedingt den großen Mitgliedstaaten mehr Gewicht im Rat gibt. Innerhalb der EU-15 steigt der Banzhaf-Index (eine Maßzahl für den „Einfluss“ eines Landes im Rat) ihr die großen Mitgliedstaaten von etwas über 11 auf knapp 12 Prozent, während er für die kleineren Mitgliedstaaten um Werte zwischen 0,25 und 0,6 Prozentpunkten sinkt. Größter Gewinner ist Spanien mit einem Anstieg des Banzhaf-Index von 9,24 auf 11,17 Prozent. Dies bedeutet, dass bei Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit die spanischen Stimmen in 11,17 Prozent aller denkbaren Koalitionskonstellationen im Rat den Ausschlag geben. Die neue „Bevölkerungskomponente” (Zustimmung von 62 Prozent der Bevölkerung) bedeutet dagegen nur einen symbolischen Zugewinn. Siehe hierzu Werner Kirsch: „Die Formeln der Macht“, in: Die Zeit vom 15.3.2001. Weitere Informationen unter http://www.ruhr-unibochum.de/mathphys/politik/index.html [Stand 29.07.2003].

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  24. Einschränkungen bestehen allerdings insofern, als eine verstärkte Zusammenarbeit nur „als letztes Mittel“ erfolgen kann, und nur dann, wenn sie die Mehrheit der Mitgliedstaaten umfasst, den „Besitzstand” (acquis) der Union nicht beeinträchtigt, und die Rechte und Interessen der anderen Mitgliedstaaten nicht tangiert. Der Beschluss zur verstärkten Zusammenarbeit fällt grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit im Rat; oder auf Initiative von acht Mitgliedstaaten (siehe die detaillierten Vorschriften der Artikel 40–40b sowie 4344a EU-V, Artikel 11–1 la EG-V).

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  25. Zur ersten Gruppe zählen vor allem die Ukraine, Weißrussland und die Republik Moldau, zur zweiten Gruppe die anderen Staaten der ehemaligen GUS und Russland. An der Südflanke der EU sind die nordafrikanischen Mittelmeer-Anrainer (Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten sowie Libyen) und die Staaten des Nahen Ostens (Jordanien, Syrien, Libanon, Israel, potenziell Palästina) zu nennen.

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  26. Ausführlicher zum Barcelona-Prozess die Beiträge von Edis (1998); Schlotter (1998); Schiotter (1999); Jünemann (2001) sowie Philippart (2003). Zur Fortschreibung v.a. durch die Beschlüsse der Außenministerkonferenz vom 22./23. April 2002 vgl.: http:// www.europa.eu.int/comm/external_relations/euromed/index.htm [Stand: 29.07.2003].

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Kohler-Koch, B., Conzelmann, T., Knodt, M. (2004). Osterweiterung und regionale Stabilisierungspolitik. In: Europäische Integration — Europäisches Regieren. Grundwissen Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90011-7_14

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