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Part of the book series: Grundwissen Politik ((GPOL))

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Zusammenfassung

Die GASP, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, taucht unter diesem Begriff erst im Vertrag von Maastricht auf. Sie wurde als zweiter Pfeiler der EU errichtet und seitdem — vor allem durch den Vertrag von Amsterdam — ständig weiterentwickelt. Auch wenn die GASP eine lange Vorgeschichte besitzt, so ist sie doch ein Nachzügler in der europäischen Integration. Insgesamt hat die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik einen anderen Verlauf genommen als die europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Somit drängt sich die Frage auf, wie diese „Sonderentwicklung“ zu erklären ist. Zur Beantwortung dieser Frage werden wir in diesem Kapitel konkurrierende Erklärungsansätze aufzeigen und näher auf den institutionalistischen Ansatz eingehen. Doch in einem ersten Schritt soll das zu erklärende Phänomen der Zusammenarbeit im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik dargestellt werden.

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Literatur

  1. Es geht um die Wahrung gemeinsamer Werte, grundlegende Interessen, Unabhängigkeit und Unversehrtheit der Union in Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen; Sicherheit der Union; Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit entsprechend der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen sowie den Prinzipien der Schlussakte von Helsinki und den Zielen der Charta von Paris; Förderung der internationalen Zusammenarbeit; Entwicklung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Art. 11 EU-V). Der Verweis auf vorrangiges Völkerrecht ist eine Strategie der Einbettung und zeigt wie wenig kontrovers dieser Zielkatalog unter den Mitgliedern ist. Eine zusätzliche Einschränkung nationaler Souveränität ist aus dieser Zielfestlegung nicht abzuleiten.

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  2. Gemeinsame Strategien“ gibt es bisher zu Russland, zur Ukraine und zur Mittelmeerregion. Im Jahre 2001 wurden 12 „gemeinsame Aktionen” und 20 „gemeinsame Standpunkte“ angenommen. Einen Überblick gibt Allen/Smith (2002).

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  3. In der Praxis wurde von der Möglichkeit der Mehrheitsentscheidung bisher kaum Gebrauch gemacht.

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  4. Petersberg-Aufgaben“, weil die Festlegung auf diesen Aufgabenkatalog auf eine Erklärung des WEU-Ministerrates anlässlich eines Treffens auf dem Petersberg bei Bonn Mitte 1992 zurückgeht. Sie wurde in Amsterdam in den EU-Vertrag übernommen.

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  5. ESVP: Schlüsselprojekt der europäischen Einigung, http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/gasp/esvp-html [Stand: 04.07.2003].

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  6. In Protokoll 5 zum Vertrag von Amsterdam hat Dänemark seine abweichende Position festgehalten; Dänemark beteiligt sich nicht an der Ausarbeitung und der Durchführung der verteidigungspolitischen Beschlüsse.7 Diese neuen Ratsstrukturen arbeiteten bereits seit Beginn 2000 mit Interimscharakter und wurden im Laufe des Jahres 2001 zur permanenten Struktur ausgebaut (vgl. auch Allen/Smith 2002). Der EUMC setzt sich zusammen aus den Generalchefs der Mitgliedstaaten, die vor Ort von militärischen Delegierten vertreten werden. Der EUMS ist für operative Aufgaben verantwortlich, v.a. für Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung. CIVCOM ist mit dem zivilen Krisenmanagement beauftragt. Ferner gibt es seit 2001 im Ratssekretariat eine Einheit für Planung und Durchführung von Polizeioperationen.

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  7. Die großen Mitgliedstaaten wollten dies zur Regel machen; aufgrund des Einspruchs der kleinen Staaten wurde als Regel die Rotation des Vorsitzes der EU-Präsidentschaft beibehalten.

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  8. Europäischer Konvent, CON 797/1/03 vom 12. Juni 2003; http://register.consilium.eu.int/pdf/de/03/cv00/cv00797-re01de03.pdf [Stand: 14.07.2003]

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  9. Treffen des Europäischen Rates in Brüssel vom 24. und 25. Oktober 2002: http://europa. eu. int/comm/employment_social/enlargement/other_files/pres_conclusions_251002_ de.pdf [Stand: 15.07.2003]

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  10. Die Ende 2002 erreichte Einigung „Berlin Plus“, die den gesicherten Zugang zu NATO-Planungskapazitäten und Rückgriff auf sonstige NATO-Mittel und NATO-Fähigkeiten erlaubt, muss im Zusammenhang mit der Einigung der NATO-Staaten anlässlich ihrer Zusammenkunft in Prag Ende November 2002 gesehen werden. Dort wurde das Prinzip des „single set of forces” vereinbart, nach dem die Streitkräfteentwicklung von NATO und EU abzustimmen sind und zwar gerade auch bei der Schaffung von „Krisen-Reaktionskräften“, auf die sich beide Organisationen gegenwärtig konzentrieren. „EU-NATO Declaration an ESDP”: http://www.nato.int/docu/pr/2002/p02–142e.htm [Stand: 15.07.2003].

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  11. Es handelt sich um den Leitfaden der Kommission zum Vertrag von Amsterdam (Kommission 1999). Dieser Text wurde gewählt, weil die europäische Außen-und Sicherheitspolitik besonders ausführlich gewürdigt wird und dabei die in vielen anderen Texten auftauchende Argumente gut ausformuliert sind, vgl. auch EU-Nachrichten, Themenheft Nr. 2, GASP, 03.08. 2002: 4.

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  12. Die gleiche offizielle Argumentation findet sich auch in neueren Publikationen, vgl. EU-Nachrichten, Themenheft Nr. 2, GASP, 03.08. 2002: 8f.

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  13. Benannt nach dem damaligen französischen Premierminister, der 1993 die Initiative lancierte.

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  14. Das 1989 zunächst fir Polen und Ungarn (Poland and Hungary Action for Restructuring of the Economy) von 24 OECD Staaten beschlossene Hilfsprogramm wurde rasch auf weitere Staaten ausgeweitet. Die Mittel werden überwiegend von der EU und ihren Mitgliedstaaten gestellt; der Europäischen Kommission wurde die Koordinierung des Programms übertragen. Durch PHARE sollte zunächst der wirtschaftliche Transformationsprozess und schließlich die Beitrittsfähigkeit der mittel-und osteuropäischen Staaten begünstigt werden.

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  15. Er wurde in Köln auf dem G-8 Gipfel im Juni 1999 beschlossen und umfasst mehr als 40 Länder und verschiedene internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen, die OSZE und die EU.

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  16. Die Vorlage kam bei diesem Pakt aus dem deutschen Außenministerium. Der deutsche Außenminister hatte bereits Anfang des Jahres anlässlich der parlamentarischen Debatte um den Einsatz deutscher Soldaten im Kosovo die Notwendigkeit einer dauerhaften Stützung des Friedensprozesses hervorgehoben.

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  17. Der Europäische Rat vereinbarte 1994/1995 als Gegengewicht zur Osterweiterung eine Stärkung der europäischen Mittelmeerpolitik, deren konkreten Vorschläge in der Konferenz von Barcelona im November 1995 mit den südlichen Anrainerstaaten des Mittel-

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  18. Die konstruktivistische Interpretation von Glarbo (1999) unterstellt einen weitreichenden Sozialisationseffekt. Dieser ist empirisch jedoch nicht abgesichert und theoretisch fragwürdig, weil ja weiterhin ein hohes Maß an Interaktion in nationalen Institutionen und anderen internationalen Organisationen stattfindet. Auch Howorth weist auf das Spannungsverhältnis zwischen den nationalen Ministerien und dem Prozess der „Brüsselisierung“ bei der Definition und Formulierung der Europäischen Außen-und Verteidigungspolitik hin (2001).

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  19. Vgl. „Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa“ vom 27.06.2003, CON 820/03,797/1/03 REV 1. Gleichzeitig soll der Außenminister eine bessere Anbindung an die Kommission gewährleisten, da er gleichzeitig als Vizepräsident der Europäischen Kommission fungieren soll.

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  20. So wurde Anfang 2001 von einflussreichen Autoren nachdrücklich gefordert: „Auch in Sachen Verteidigungspolitik muss sich die EU zu einem erwachsenen internationalen Akteur entwickeln“ („Die Welt” vom 2.3.2001). Die „Führerschaft” müsse gemeinsam von Großbritannien, Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden. Die Autoren sind nicht unbedeutend: G. Andréani, von 1995 bis 1999 Leiter des Planungsstabes des französischen Außenministeriums, C. Bertram, Direktor des von der deutschen Regierung unterhaltenen politischen Forschungszentrums „Stiftung Wissenschaft und Politik“, C. Grant, Leiter des Centre for European Reform, einer der Regierung Blair nahestehenden Denkfabrik (Andréani/Bertram/Grant 2001). Von einer ganz anderen Qualität ist eine Entwicklung hin zur „internationalisierenden”27 Außenpolitik. 27 Der Begriff wurde von Czempiel (1991: 103) geprägt, der damit das Phänomen kennzeichnet, dass in demokratischen Staaten nicht nur der Eigennutz, sondern auch universale Werte und die Rücksicht auf die legitimen Interessen anderer zum Maßstab der Außenpolitik genommen werden. In ähnlicher Form auch bezogen auf die europäische Außen-und Sicherheitspolitik, vgl. Sjursen (1999).

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  21. Zivilmacht Europa“ war der gemeinsame Nenner, auf den sich bereits Anfang der 1970er Jahre eine europäische Gruppe von Politikern und Intellektuellen, die sich mit der Zukunftsentwicklung der europäischen Außenpolitik befassten, zusammenfanden (Kohnstamm/Hager 1973).

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  22. Die unterschiedlichen Prioritäten lassen sich gut in den Arbeitsprogrammen der einzelnen Präsidentschaften herauslesen. Vgl. dazu auch die Beiträge in Müller-Brandeck-Boucquet (2002).

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  23. Rede des deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder zum zehnten Jahrestag des deutschrussischen Vertrages am 10.11.2000.

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  24. Jacques Derrida und Jürgen Habermas, „Nach dem Krieg: Die Wiedergeburt Europas in der FAZ vom 31. Mai 2003.

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  25. Dieser Begriff wurde vom britischen Regierungschef Blair geprägt, der damit eine aktive britische Europapolitik ankündigte, die nicht nur auf Brüssel ausgerichtet ist.

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  26. Neben Russland und den USA sind in ihr Deutschland, Frankreich, Italien (seit 1996) und das Vereinigte Königreich vertreten. Vgl. ausführlich Schwegmann (2003).

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  27. Ähnlich funktionierte die von Italien geführte Koalition als Antwort auf den drohenden Zusammenbruch Albaniens 1997.

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  28. Diese Verärgerung führte Anfang 1998 dazu, dass die Benelux-Staaten in einem Brief an die Präsidentschaft ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck brachten. Sie beklagten, dass die Vorabsprache in kleinen Zirkeln schließlich gar zur offiziellen Position der GASP erhoben würde (Regelsberger 1998: 244).

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Kohler-Koch, B., Conzelmann, T., Knodt, M. (2004). Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. In: Europäische Integration — Europäisches Regieren. Grundwissen Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90011-7_13

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-90011-7_13

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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