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Aktuelle Entwicklungen und Reformansätze bei US-Präsidentschaftswahlen

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Die US-Präsidentschaftswahl 2012

Zusammenfassung

Der vorliegende Beitrag diskutiert das US-amerikanische Wahlsystem, fokussiert auf jüngere Entwicklungen und benennt Kritikpunkte, die eine Notwendigkeit zur Reform und Modernisierung verdeutlichen. Besonders gesellschaftlicher Wandel legt die Adaption an aktuelle Bedingungen nahe: Derzeit steht die Diskussion um das Electoral College sowie die damit einhergehende Debatte um mögliche Direktwahlen im Vordergrund. Diskutiert werden vor allem eine Reform der Vorwahlen und die Einführung neuer Wahltechnologien. Zudem ist die Wahlkampffinanzierung wiederkehrend vehementer Kritik ausgesetzt. Der Beitrag stellt Ansätze zur formalen Modernisierung der Wahlsystematik vor und skizziert deren Akzeptanz und Durchsetzungschancen.

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Notes

  1. 1.

    Derzeit besteht das EC aus insgesamt 538 Wahlmännern (Tab. 1), wobei jeder Bundesstaat entsprechend seiner Repräsentanten in Washington über eine vorab geregelte Anzahl verfügt (U.S. Election Assistance Commission 2011). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.

  2. 2.

    Diese Summe ergibt sich aus den 435 Sitzen im Repräsentantenhaus sowie 100 Sitzen im Senat und wird um drei Stimmen für den Hauptstadtbezirk des „District of Columbia“ ergänzt (Bennett 2008).

  3. 3.

    Die Bundesstaaten Maine und Nebraska stellen dabei eine Ausnahme dar, da sie entsprechend dem District Plan (siehe dazu nachfolgenden Abschnitt) ihre Wahlmännerstimmen verteilen und damit nicht dem winner takes it all-Prinzip unterliegen.

  4. 4.

    Auch die republikanischen Präsidenten Hayes (1876) und Harrison (1888) profitierten in dieser Form von der geltenden Norm (Longley 2012).

  5. 5.

    So konnte Obama in der Präsidentschaftswahl 2012 bereits vor Schließung der Wahllokale auf 240, Romney auf 205 der zum Einzug ins Weiße Haus notwendigen Wahlmännerstimmen zählen (o.V. 2012).

  6. 6.

    Derzeit haben sich neun Bundesstaaten dem NPV angeschlossen, dabei handelt es sich um Vermont (3), Maryland (11), Washington (12), Illinois (20), New Jersey (14), District of Columbia (3), Massachusetts (11), Kalifornien (55) und Hawaii (4), wobei diese die insgesamt 132 Wahlmännerstimmen vereinen (National Popular Vote 2013).

  7. 7.

    Aus formalen Gründen stellen sich selbst amtierende Präsidenten im Zuge einer Wiederwahl diesem Prozess, müssen dabei aber in den meisten Bundesstaaten keine Gegenkandidaten befürchten.

  8. 8.

    Die Zahl ergibt sich aus den einzelnen Bundesstaaten und den District of Columbia sowie den amerikanischen Außengebieten.

  9. 9.

    Mögliche Schwankungsbreiten werden bedingt durch eine höhere Wahlbeteiligung in Jahren festgestellt, in denen entweder eine größere parteiinterne Konkurrenz besteht oder keine Wiederwahl des Amtsinhabers möglich ist.

  10. 10.

    The New Hampshire Election Code (Kap. 653:9) hatte gesetzlich den Wahltermin auf den zweiten Dienstag im März verankert. Um den Platz als Primus unter den primaries nicht zu verlieren, ist der Secretary of State berechtigt, den Termin vorzeitig anzusetzen, sodass die Wahl sieben Tage vor jeder anderen primary abgehalten wird. Der Vorwahltermin wurde daher von März auf Januar verlegt.

  11. 11.

    Für im aktuellen System bedeutsame Bundesstaaten wie Iowa, Nevada, New Hampshire und South Carolina gelten Ausnahmeregelungen, so dass diese zur Durchführung der Wahlen bereits am oder nach dem ersten Februar berechtigt sind (Coleman 2012).

  12. 12.

    Zur Gleichbehandlung aller im politischen System siehe ausführlich Dahl (1976) und Lauth (2004), aber auch ein in Zusammenarbeit der Universität Bern, des Wissenschaftszentrums Berlin, des Zentrums für Demokratie Arau und der Universität Zürich erarbeitetes Konzept zur qualitativen Bewertung einer Demokratie, durchgeführt am Beispiel der USA (Bühlmann et al 2011).

  13. 13.

    Als Hauptbefürworter gelten die kalifornischen Demokraten.

  14. 14.

    Der genaue Ablauf würde sich wie folgt angegeben in höchstzulässige Wahlmännerstimmen darstellen: ∑8, ∑16, ∑24, ∑56, ∑32, ∑64, ∑40, ∑72, ∑48, ∑80.

  15. 15.

    Definition nach FEC: „expressly advocating the election or defeat of a clearly identified candidate (…) not made in concert or cooperation with or at the request or suggestion of such candidate, the candidate’s authorized political committee, or their agents, or a political party committee or its agents.“ (FEC 2012).

  16. 16.

    Die Prüfungskompetenz des FEC wird nur insofern wirksam, als das Spendenvolumen der Gruppe 1000 $ übersteigt.

  17. 17.

    So war es auch einer der ersten Wege von Romney, noch bevor dieser zum designierten Kandidaten der Republikaner wurde, sich in der Jahreshauptversammlung der NRA mit folgenden Worten zu melden: „(a)ll of you can be proud of your long and unwavering defense of our constitutional rights and liberties“ (Romney 2012). Transkript der gesamten Rede http://foxnewsinsider.com/2012/04/13/transcript-read-mitt-romneys-speech-on- freedom-given-at-nra-convention-in-st-louis/.

  18. 18.

    Senator Ernst F. Hollings: „Fundraisers used to be arranged so they didn’t conflict with the Senate schedule; nowadays, the Senate schedule is regularly shifted to accommodate fundraisers“ (Hollings 1997). Hollings, Ernst F. (1997); zit. n.: Garrett Major, Money Politics and First Amandement, CATO Institute. Briefing Paper No. 30 S. 3.

  19. 19.

    Dieser Vorstoß fand Unterstützung von 114 Co-Sponsoren, wobei lediglich zwei Republikaner darunter zu finden waren.

  20. 20.

    So z. B. Rep. Adam Bennett Schiff (Demokrat) brachte am 14.2.2013 gemeinsam mit 19 Co-Sponsoren im Kongress einen Verfassungszusatz (H.J. Res 31,113th Congress) ein: „Proposing an amendment to the Constitution of the United States relating to the authority of Congress and the States to regulate contributions and expenditures in political campaigns and to enact public financing systems for such campaigns.“ Zuvor musste sich der Kongress 2010 mit einem Verfassungszusatz (S.J. Res. 28, 111th) befassen, den Sen. Christopher Dott (Demokrat) gemeinsam mit drei Co-Sponsoren eingebracht hatte: „proposing an amendment to the Constitution of the United States relating to contributions and expenditures intended to affect elections.“

  21. 21.

    Vgl. die Aktivitäten des demokratischen Abgeordneten Ted Deutch unter http://teddeutch.house.gov/news/documentsingle.aspx?DocumentID=269672.

  22. 22.

    Die Financial Management Service Data von 2010 bereitgestellt vom FEC belegen einen Rückgang der Partizipation an Steuerzahler von 28,7 % (1980) auf 7,3 % (2009). Für eine Diskussion weiterer Ansätze zur Reform der Wahlkampffinanzierung siehe auch den Beitrag von Bieber in diesem Band.

  23. 23.

    Einem Bericht der Election Data Services zur Folge stieg die Verwendung der neuen elektronischen und optischen Systeme von 2000 bis 2008 um 82,8 % auf 93,1 % während die alten Lochsysteme 2000 in 32,3 % und 2008 nur mehr in 2,3 % der Fälle zur Anwendung kamen (Mixon und King, 2012).

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Steindl, N., Walser, C. (2016). Aktuelle Entwicklungen und Reformansätze bei US-Präsidentschaftswahlen. In: Bieber, C., Kamps, K. (eds) Die US-Präsidentschaftswahl 2012. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19767-8_9

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-19767-8_9

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-19766-1

  • Online ISBN: 978-3-531-19767-8

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