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Vollziehen oder Gestalten? Die Rolle von unterschiedlichen Akteuren bei der Umsetzung von Schulreformen

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Verwaltete Schule

Part of the book series: Educational Governance ((EDUGOV,volume 20))

  • 1642 Accesses

Zusammenfassung

Die Frage, wie Schule zielgerichtet beeinflusst werden kann, beschäftigt die Bildungspolitik und die Erziehungswissenschaft gleichermaβen (Oelkers 2008). Mit Evaluationen und Leistungsmessungen wird versucht, Steuerungswissen zu produzieren - erziehungswissenschaftliche Studien zu bildungspolitischer Steuerung konnten bislang allerdings wenig Wissen über den Steuerungsprozess selbst generieren (Berkemeyer 2010).

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Notes

  1. 1.

    Das Garbage-Can-Modell geht davon aus, dass Entscheidungen in Organisationen grundsätzlich in Situationen von Unklarheit stattfinden. Beschränktes Wissen bzgl. Umwelt und Zukunft, inkonsistente Ziele und wechselnde Teilnehmer sind die Gründe dafür, dass die Entscheidungsfindung eher einem anarchischen denn einem rationalen Prozess gleicht. Anarchisch ist der Prozess deshalb, da Entscheidungen den Forschungen zufolge aufgrund von teilnehmerabhängigen Entscheidungsalternativen, den teilnehmerabhängigen Problemen und Lösungen sowie den gelegenheitsabhängigen Zeit- und Aufmerksamkeitsfenstern getroffen werden (Berger/ Bernhard-Mehlich 2006).

  2. 2.

    Diesen Aspekt legt Brunsson in seinem Buch The reforming organization dar. Reformen erfüllen nach Brunsson die Funktion, dass sie die Anpassung der Organisation an ihre sich ständig wandelnde Umwelt gewährleisten, ohne dabei den Produktionsalltag von Unternehmen zu verändern. Er argumentiert dabei in einer ähnlichen Weise, wie es auch der Neoinstitutionalismus macht, und geht von einer Trennung der Produktions- und der Legitimationsebene in Organisationen aus. Reformen befinden sich auf der Legitimationsebene (Brunsson 1993; Meyer/ Rowan 1977).

  3. 3.

    Ein obligatorisches Lehrmittel ist verbindlich festgesetzt und muss im Unterricht verwendet werden. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, die obligatorischen Lehrmittel, die vom kantonalen Lehrmittelverlag herausgegeben werden, anzuschaffen und sie ihren Lehrpersonen bereitzustellen (Volksschulgesetz vom 11. Juni 1899, § 42).

  4. 4.

    Picht problematisierte aus einer gesellschaftspolitischen Perspektive die Ungleichverteilung der Bildungschancen. Die Ungleichverteilung führe zu einer schlechten Ausnutzung des Humankapitals und in der Folge zu wirtschaftlichen Nachteilen – so seine Befürchtung (Hadjar/ Becker 2006, 11).

  5. 5.

    Weiter müsse man sich „daran gewöhnen, daß unser Bildungswesen sich in Zukunft fortlaufend verändern wird. Bildungsplanung bedeutet demnach heute Weichenstellung für eine „rolling reform“. (Becker 1971, 38) Zwar sah Becker die vorherrschende Reformeuphorie mit groβer Skepsis, allerdings zweifelte er nicht an der grundsätzlichen Reformierbarkeit des Schulsystems und der Zweckmäβigkeit der Bildungsplanung generell.

  6. 6.

    Thomas Ellwein stellte für die Verwaltung fest, dass ihre Eigenleistung bei dem politischen Reformprozess unterschätzt werde. Es herrsche eine Diskrepanz zwischen den Vorschriften und realen Tätigkeiten und daher gäbe es einen hohen Gestaltungsfreiraum. Somit sei eher von einer „lebenden Verwaltung“ zu sprechen (Ellwein 1994).

  7. 7.

    In der historischen Implementationsforschung wurde ebenfalls, in etwas anderer Terminologie, die Anwendung von Normen untersucht. Auch in den bildungshistorischen Studien, die den Begriff der Implementation zirkulär fassen, kam zum Ausdruck, dass Normen der Herrschaft keineswegs einfach realisiert wurden, sondern dass es verschiedentliche Handlungsoptionen gab, mit den Normen umzugehen bzw. sie zu ignorieren (Aubry Kradolfer 2007; Landwehr 2000).

  8. 8.

    Je nach Schulstufe sind entweder die Gemeinden verantwortlich oder der Kanton. Auch das Mitspracherecht anderer Akteure variiert je nach Schulstufe.

  9. 9.

    Da das Bildungssystem kantonal geregelt ist, wären in anderen Kantonen auch andere Akteure relevant für die Einführung von Lehrmitteln.

  10. 10.

    Der damalige Erziehungsrat entspricht dem heutigen Bildungsrat.

  11. 11.

    Gesetz über das gesamte Unterrichtswesen des Kantons Zürich vom 23. Dezember 1859, § 1. Die Verflechtung von Politik und Verwaltung wird durch die fehlende Trennung zwischen Entscheidungs- und Verwaltungsaufgaben deutlich. Die Erziehungsdirektion hat als oberste Verwaltungs- und Vollzugsbehörde auch Entscheidungskompetenzen. Der Erziehungsrat, der teilweise durch den Kantonsrat (Legislative) gewählt wird, hat sowohl Entscheidungskompetenzen als auch Verwaltungsaufgaben. Man spricht heute in der Verwaltungswissenschaft daher vermehrt vom politisch-administrativen System (Bogumil 2006).

  12. 12.

    Volksschulgesetz vom 11. Juni 1899, § 42.

  13. 13.

    Per Gesetz ist festgehalten, dass der Kanton für die obligatorischen Lehrmittel selbst den Verlag übernimmt (Regulativ für den kantonalen Lehrmittelverlag vom 8. Oktober 1936, § 2). Dieser Verlag ist der Erziehungsdirektion unterstellt. Der Verlag selbst spielt zwar keine Rolle in dem Steuerungsprozess. Allerdings gilt es in der Untersuchung zu berücksichtigen, dass die Erziehungsdirektion ein finanzielles Interesse daran hat, ein obligatorisches Lehrmittel herauszugeben. Da die Gemeinden verpflichtet sind, diese für ihre Schulen anzuschaffen, stellen obligatorische Lehrmittel eine wichtige kantonale Einnahmequelle dar.

  14. 14.

    Der Kantonsrat entspricht einem Parlament und vertritt die Interessen der Bevölkerung.

  15. 15.

    Gesetz über das gesamte Unterrichtswesen des Kantons Zürich vom 23. Dezember 1859, § 2.

  16. 16.

    Reglement für die Schulkapitel und die Schulsynode, § 40. In den 1960er und 1970er Jahren kamen im Zuge des Schulkonkordats auch eine interkantonale Ebene, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), hinzu. Auf die EDK geht Karin Manz in ihrem Buchbeitrag genauer ein. Die interkantonalen Beziehungen bestehen im Bereich der Lehrmittel aus der Absichtserklärung die Lehrmittel zu koordinieren – die EDK darf nur Empfehlungen aussprechen und hat sonst keinerlei Befugnisse.

  17. 17.

    Die Pädagogische Abteilung war für die Planung im Bildungsbereich, für die Erarbeitung von Grundlagen zur Verbesserung des Schulwesens, für die Organisation von Schulversuchen, für die Erledigung dringlicher Probleme der Erziehungsdirektion, für das Lancieren von Forschungsprojekten sowie die Herausgabe der Bildungsstatistik – und dies auf allen Stufen des Schulwesens – zuständig. In dem ersten Tätigkeitsbericht der pädagogischen Abteilung wird besonders deutlich, was die eigentliche Funktion der Abteilung war: „Die Pädagogische Abteilung hat dafür zu sorgen, dass dem Erziehungsrat und dem Regierungsrat die Unterlagen für schulpolitische Entscheidungen besser und rascher beschafft werden“ (Rechenschaftsbericht 1972, 268).

  18. 18.

    Die Pädagogische Arbeitsstelle ist – trotz ähnlichem Namen – nicht zu verwechseln mit der Pädagogischen Abteilung, die im Zuge der Bildungsplanungsdiskussionen geschaffen wurde.

  19. 19.

    Brief der Schulsynode an die Lehrmittelkommission vom 20. Oktober 1962, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  20. 20.

    Brief der ELK des Kantons Zürich an die Erziehungsdirektion vom 27. Mai 1963, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik; Brief der ELK des Kantons Zürich an die Erziehungsdirektion zu Händen der Lehrmittelkommission am 4. April 1963, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik. Im Kanton Zürich gab es bis in die 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts keine obligatorischen Lehrmittel, die von allen Lehrpersonen verwendet werden mussten. Das führte dazu, dass sich Lehrpersonen selbst Material zusammen suchten und individuell versuchten, dem Lehrplan gerecht zu werden.

  21. 21.

    Preisausschreibung der Erziehungsdirektion vom 15. November 1963, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik. So versuchten die Lehrpersonen ihre Unterrichtsmaterialien, die sie verwendeten und die sie entweder selbst zusammengestellt oder sogar selbst entwickelt haben, offiziell zu verbreiten.

  22. 22.

    Brief der Expertenkommission Rechenfibel 1. Primarklasse an die Erziehungsdirektion des Kantons Zürich vom 6. September 1965, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik; Kurt Resag: Stellungnahme zu „Mein erstes Rechenbüchlein“ vom Standpunkt eines psychologisch begründeten Rechenanfangsunterrichts. 10.03.1965, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  23. 23.

    Beschluss des Erziehungsrats des Kantons Zürich vom 05.11.1968, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik

  24. 24.

    Beschluss des Erziehungsrats des Kantons Zürich vom 21.05.1968, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik

  25. 25.

    Parallel zur Lehrmittelreform fanden zum Beispiel das Schulkonkordat der EDK und die Gründung der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ILZ) statt. Beides stellten interkantonale Harmonisierungsbestrebungen dar (vgl. den Beitrag von Karin Manz). Kantonal wurde aufgrund des zunehmenden Verwaltungsaufwands eine Verwaltungsreform durchgeführt, was beispielsweise die Unterteilung der Lehrmittelkommission in Subkommissionen zeigt (vgl. den Beitrag von Lucien Criblez). Zudem fanden ebenfalls Lehrmittelreformen im Bereich Mathematik in anderen Kantonen statt.

  26. 26.

    Beschluss des Erziehungsrat des Kantons Zürich vom 05.11.1968, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  27. 27.

    Brief von S. Janett an den Regierungsrat vom 20. Februar 1970; Erziehungsrat des Kantons Zürich „Mathematikunterricht. Kommission zur Überprüfung neuer Rechenmethoden. Zwischenbericht. vom 18.08.1970, 9f., Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  28. 28.

    Brief des Pestalozzianums Zürich an den Regierungsrat Dr. W. König vom 14. Januar 1970, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  29. 29.

    Brief der pädagogischen Arbeitsstelle des Pestalozzianums an die Erziehungsdirektion des Kantons Zürich vom 19. Mai 1970, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik; Brief der Pädagogischen Arbeitsstelle an die Erziehungsdirektion des Kantons Zürich vom 21. Mai 1970, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  30. 30.

    Protokoll der Arbeitsgruppe Mathematik vom 1. Oktober 1970, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  31. 31.

    Brief der Erziehungsdirektion an das Pestalozzianum vom 2. Februar 1971, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  32. 32.

    Es ist zu vermuten, dass die Varianz der Lehrmittel im Verlauf der Reform durch die Schulversuche eher noch zugenommen hat, da die Lehrpersonen die erprobten Lehrmittel auch nach Abschluss der Versuche weiter verwendeten.

  33. 33.

    Beschluss des Erziehungsrats des Kantons Zürich „Rechenfibel und Cuisenaire-Material für die 1. Primarklasse. Subventionierung“ vom 30.03.1971, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  34. 34.

    Protokoll der Arbeitsgruppe Mathematik vom 25. März 1971, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik; Protokoll der Arbeitsgruppe Mathematik vom 30. April 1971, 4, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  35. 35.

    Brief des Pädagogischen Arbeitsstelle an den Regierungsrat und die Erziehungsräte vom 20.09.1971, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik; Beschluss des Erziehungsrats des Kantons Zürich vom 18. Januar 1972, 1-3, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  36. 36.

    Verlagsverzeichnis des Lehrmittelverlags des Kantons Zürich 1974/75, 3; Archiv des Lehrmittelverlags des Kantons Zürich.

  37. 37.

    Verlagsverzeichnis des Lehrmittelverlags des Kantons Zürich 1978/79, 5; Archiv des Lehrmittelverlags des Kantons Zürich.

  38. 38.

    Bis die Lehrmittel der gesamten Volksschule reformiert waren, vergingen weitere vier Jahre. 1982 waren neue Lehrmittel für alle sechs Klassen der Volksschule eingeführt.

  39. 39.

    Bericht über die Verhandlungen der Zürcherischen Schulsynode 1974, 6, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik; Brief des Vorstands der Schulsynode an den Erziehungsrat des Kantons Zürich vom 12. Juli 1974, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  40. 40.

    Dokument von A. Zangger, Fachstelle Mathematik 61-122, 93, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik; Brief der Arbeitsgemeinschaft „Moderne Mathematik“ von Winterthur an den Erziehungsrat des Kantons Zürich vom 10.05.1975, Archiv Hans Wymann, Ordner: Fachstelle Mathematik.

  41. 41.

    Die Lehrmittelkommission, die dem Erziehungsrat angegliedert ist, nimmt nur zu Beginn als beurteilende Instanz Einfluss auf den Reformprozess und trägt dazu bei, dass das Reformprogramm zum ersten Mal wieder umgearbeitet wird. Generell hat die Lehrmittelkommission eine beurteilende Funktion und ist mit Recherchen bzgl. anstehender Neuerungen befasst.

  42. 42.

    In den Quellen wird deutlich, dass die Kompetenzbereiche von Erziehungsdirektion und Erziehungsrat in der Praxis nicht klar getrennt sind. So beauftragt die Erziehungsdirektion die Pädagogische Arbeitsstelle, wobei der Erziehungsrat parallel dazu einen Prozess lanciert, der zur Legitimierung von Lehrmitteloptionen und zur Schaffung eines Übergangslehrmittels führt.

  43. 43.

    Die erste Kommission möchte eine internationale und wissenschaftliche Ausrichtung vorantreiben, wobei die Pädagogische Arbeitsstelle eher interkantonal arbeitet und versucht, schulpraktischen wie wissenschaftlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

  44. 44.

    Verlagsverzeichnis des Lehrmittelverlags des Kantons Zürich 1974/75, 3, Archiv des Lehrmittelverlags des Kantons Zürich.

  45. 45.

    Insofern scheinen in diesem Fallbeispiel die Ergebnisse der verhaltenswissenschaftlichen Entscheidungsforschung von Cohen, March und Olsen eine geeignete Beschreibungsfolie für den Steuerungsprozess zu sein. Ihren Ergebnissen zufolge laufen Entscheidungsprozesse eher diffus ab statt rational und linear, was sie pointiert in ihrem Garbage-Can-Modell (vgl. dazu Fuβnote 1) veranschaulichen (Cohen/March/Olsen 1972).

  46. 46.

    So beschweren sich die Eltern immer noch über eine fehlende Einheitlichkeit der Lehrmittel.

Quellen und Literatur

Gedruckte und ungedruckte Quellen

  • Archiv des Lehrmittelverlags des Kantons Zürich

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  • Archiv Hans Wymann

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Bosche, A. (2012). Vollziehen oder Gestalten? Die Rolle von unterschiedlichen Akteuren bei der Umsetzung von Schulreformen. In: Geiss, M., De Vincenti, A. (eds) Verwaltete Schule. Educational Governance, vol 20. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19469-1_9

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