Zusammenfassung
Bisher war von Aufklärung nur punktuell die Rede. Wir unterscheiden im definitorischen Zugang drei Aspekte: die Erkenntnisfunktion des Aufdeckens, das kritisch-emanzipatorische Element und den (wenn auch impliziten) Verweis auf gesellschaftliche Praxis. Folgen wir Kant, so hatte die Aufklärung im absolutistischen Zeitalter mehrere Funktionen. Dazu gehörte als ‚Von-Freiheit‘ der Verstandesgebrauch an Stelle von eingelebter Autorität oder Dogmenglauben, aber auch das Wagnis, also die Zivilcourage gegenüber den bestehenden Mächten des ancien régime. Für die unfreien Gesellschaften oder die Gesellschaften des Übergangs, von China über Russland bis zum arabischen Gürtel, hat diese Definition aus dem Jahrhundert der Aufklärung nichts an Berechtigung und nichts an Brisanz verloren.
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Beckenbach, N., Klotter, C. (2014). Freiheit und Aufklärung. In: Gleichheit und Souveränität. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19289-5_3
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