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Part of the book series: Gesundheitsförderung – Rehabilitation – Teilhabe ((GRT,volume 1))

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Zusammenfassung

Das System der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – und hierbei fokussiert auf die Zielgruppe der (potentiell) in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigten Menschen – befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Vor dem Hintergrund veränderter Paradigmen, an welchen normativen Leitlinien sich die Eingliederungshilfe orientieren soll sowie einer zunehmend fiskalisch-betriebswirtschaftlich motivierten Betrachtungsweise der Leistungsträger werden insbesondere Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nachdrücklich mit der Forderung nach Veränderung konfrontiert.

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Notes

  1. 1.

    Leistungen zur Förderung der (insbesondere beruflichen und gesellschaftlichen) Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

  2. 2.

    Leistungsträger = Kostenträger: Es wird unterschieden in örtliche und überörtliche Leistungsträger. Überörtliche Leistungsträger sind i. d. R. Arbeits- bzw. Sozialministerien der Länder oder nachgeordnete Behörden, örtliche Leistungsträger sind i. d. R. die Kommunen.

  3. 3.

    Vgl. Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Berlin 2008.

  4. 4.

    Vgl. Beschlüsse der 84., 85. und 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz; Deutscher Landkreistag (2007): Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Berlin

  5. 5.

    Der Begriff der Inklusion beschreibt die Vision eines gesellschaftlichen Systems, welches sich der Herausforderung stellt, allen Mitgliedern dieser Gesellschaft umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Demnach sind nicht bestimmte Personengruppen dafür verantwortlich sich zu integrieren. Vielmehr muss das System Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie einer gleichberechtigten Teilhabe per se nicht entgegenstehen. Zur ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Begriff der Inklusion siehe Kap. 4.1.

  6. 6.

    Vgl. Beschlüsse der 84., 85. und 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz; Deutscher Landkreistag (2007): Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Berlin.

  7. 7.

    Im Folgenden werden die Begrifflichkeiten Humane Arbeit und Humane berufliche Teilhabe i. S. eines Eigennamens groß geschrieben. „Humane berufliche Teilhabe“ wird in Anführungszeichen gesetzt, wenn Bezug auf das zu entwickelnde Leitbild bzw. die abzuleitenden Analyse- und Gestaltungskriterien genommen wird.

  8. 8.

    Luczak, H.; Volpert, W. (1987): Arbeitswissenschaft: Kerndefinition – Gegenstandskatalog-Forschungsgebiete, Eschborn.

  9. 9.

    Mit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird ein rechtlich einklagbarer Anspruch auf „inklusive Arbeitswelten“ begründet.

  10. 10.

    Vgl. Luczak, H.; Volpert, W. (1989): Arbeitswissenschaft: Kerndefinition – Gegenstandskata log–Forschungsgebiete, Eschborn, S. 59.

  11. 11.

    Vgl. Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e. V. (1999): Selbstverständnis der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e. V., Dortmund, o. S.

  12. 12.

    Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e. V. (1999).

  13. 13.

    Thimm, W. (1986): Normalisierung und alltägliche Lebensbedingungen, in: Thimm, W. (Hrsg): Das Normalisierungsprinzip. Ein Lesebuch zu Geschichte und Gegenwart eines Reformkonzepts, Marburg 2008, S. 160.

  14. 14.

    Vgl. Sonnentag, S. (1991): Arbeit und Persönlichkeitsentwicklung bei geistig und psychisch Behinderten: eine empirische Untersuchung zur Arbeitssituation in Werkstätten für Behinderte, Frankfurt a. M. sowie Pracht, A. (1993): Persönlichkeitsförderliche Arbeitsgestaltung in Werkstätten für Behinderte, Pfaffenweiler.

  15. 15.

    Der allgemeine Arbeitsmarkt beschreibt das Zusammentreffen von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage. Es handelt sich also um Berufstätigkeiten, für die Angebote und Nachfragen bestehen. Betroffen sind sowohl abhängige Beschäftigungen als auch selbständige Erwerbstätigkeiten. Vom allgemeinen (ersten) Arbeitsmarkt ist der besondere (zweite) Arbeitsmarkt zu unterscheiden. Zu diesem gehören beispielsweise Beschäftigungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen in WfbM oder vergleichbaren Formen (siehe Kap. 3) werden oftmals unter dem Begriff des “ geschützten ” Arbeitsmarkts subsummiert. (in Anlehnung an: www.wirtschaftslexikon.gabler.de)

  16. 16.

    Der Arbeitsschritt, Inhalte bzw. Elemente des Leitbildes mit Hilfe von Kriterien auszudifferenzieren, wird im weiteren Verlauf als Operationalisierung bezeichnet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Kriterien noch nicht um Indikatoren handelt, die eine unmittelbare Messung im Arbeitskontext erlauben würden. Die Kriterien diesen an dieser Stelle primär einer Spezifizierung des Konstruktes „Humane berufliche Teilhabe“. Sie müssten an diese Arbeit anknüpfend in konkrete Items im Rahmen von Erhebungsinstrumenten übertragen werden.

  17. 17.

    Vgl. Sonnentag (1991), S. 58f.

  18. 18.

    Jantzen, W. (1980): Geistig behinderte Menschen und gesellschaftliche Integration, Bern, S. 105.

  19. 19.

    Jencks, C.; Perman, L.; Rainwater, L. (1988): What is a Good Job? A New Measure of Labour- Market Success? In: American Journal of Sociology, 93, 69, S. 1346.

  20. 20.

    Vgl. Luczak; Volpert (1989), S. 59 sowie Luczak, H.; Volpert, W. (1997): Handbuch Arbeitswissenschaft, Stuttgart, S. 12.

  21. 21.

    An dieser Stelle werden die Begrifflichkeiten präzisiert. Zur tiefergehenden Auseinandersetzung mit dem arbeitswissenschaftlichen Verständnis von Humanität siehe Kap. 6.

  22. 22.

    Vgl. Ulich, E. (1980a): Psychologische Aspekte der Arbeit mit elektronischen Datenverarbeitungssystemen, in: Schweizerische Technische Zeitschrift, 75, S. 66-68. Bei den Kriterien von Ulich handelt es sich um eine Weiterentwicklung der von Rohmert bzw. Hacker und Richter erarbeiteten Kriterien. Siehe dazu: Rohmert, W. (1972): Aufgaben und Inhalt der Arbeitswissenschaft, in: Die berufsbildende Schule. Zeitschrift des Bundesverbandes der Lehrer an beruflichen Schulen, 24, S. 3-14 sowie Hacker, W.; Richter, P. (1980): Psychologische Bewertung von Arbeitsgestaltungsmaßnahmen – Ziele und Bewertungsmaßstäbe, Berlin.

  23. 23.

    Ulich, E. (1984): Psychologie der Arbeit, in: Management Enzyklopädie, Band 7, Landsberg, S. 915.

  24. 24.

    Luczak; Volpert (1987), S. 58.

  25. 25.

    Luczak; Volpert (1987), S. 59.

  26. 26.

    Siehe z. B. Schröder, L.; Urban, H.-J. (Hrsg.): Gute Arbeit. Handlungsfelder für Betriebe, Politik und Gewerkschaften, Ausgaben 2009 und 2010, Frankfurt a. M.

  27. 27.

    Sauer, D. (2009): Gute Arbeit statt humaner Arbeit – mehr als ein Wechsel des Begriffs, in: Schröder, L.; Urban, H.-J. (Hrsg.): Gute Arbeit. Handlungsfelder für Betriebe, Politik und Gewerkschaften, Frankfurt a. M., S. 141.

  28. 28.

    Vgl. ebd., S. 141.

  29. 29.

    Vgl. Ulich, E. (1980a), S. 66-68 und Ulich, E. (1984): Psychologie der Arbeit, in: Management Enzyklopädie, Band 7, Landsberg, S. 915.

  30. 30.

    Vgl. hierzu z. B. den DGB-Index „Gute Arbeit“.

  31. 31.

    SGB IX, § 4.

  32. 32.

    SGB IX, § 136.

  33. 33.

    SGB IX, § 33.

  34. 34.

    Siehe z. B. die Dissertationen von Sonnentag (1991) und Pracht (1993).

  35. 35.

    Das Budget für Arbeit ist ein Förderinstrument, welches die Zahlung eines dauerhaften Minderleistungsausgleichs (Lohnkostenzuschuss) an Arbeitgeber vorsieht, wenn diese Menschen mit schwerer Behinderung einstellen.

  36. 36.

    Vgl. hierzu: Wagner-Willi, M. (2002): Verlaufskurve „Behinderung“. Gruppendiskussion mit Beschäftigten einer Werkstatt für Behinderte, Berlin.

  37. 37.

    Bleidick, U. (1999): Behinderung als pädagogische Aufgabe. Behinderungsbegriff und behindertenpädagogische Theorie, Stuttgart, S. 15.

  38. 38.

    Vgl. Cloerkes, G. et al. (2007): Soziologie der Behinderten. Eine Einführung, Heidelberg, S. 5.

  39. 39.

    Vgl. Doose, S. (2006): Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht. Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten durch Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie, Marburg, S. 45.

  40. 40.

    Vgl. ebd., S. 45.

  41. 41.

    Vgl. ebd., S. 45 und Cloerkes, G. et al. (2007): Soziologie der Behinderten. Eine Einführung, Heidelberg, S. 6.

  42. 42.

    Vgl. World Health Organization (2005): Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, Genf.

  43. 43.

    Vgl. Doose (2006), S. 46.

  44. 44.

    SGB IX, § 2.

  45. 45.

    Vgl. Doose (2006), S. 47f.

  46. 46.

    Immer häufiger gehen z. B. Lernbehinderungen mit psychischen Beeinträchtigungen einher.

  47. 47.

    SGB IX, § 39.

  48. 48.

    Vgl. Cramer, H. (2009): Werkstätten für behinderte Menschen. SGB-Werkstättenrecht, Werkstättenverordnung, Werkstätten-Mitwirkungsverordnung mit Leistungsrecht, Sozialversicherungsrecht und sonstigen werkstattrelevanten Vorschriften und Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung - Kommentar, München, S. 213f.

  49. 49.

    SGB IX, § 33, Absatz 3, Satz 6.

  50. 50.

    SGB IX, § 40 (1).

  51. 51.

    In einer WfbM werden Eingangsverfahren (i. d. R. drei Monate), Berufsbildungsbereich (i. d. R. zwei Jahre) und anschließender Arbeitsbereich unterschieden.

  52. 52.

    SGB IX, § 41 (1).

  53. 53.

    Siehe hierzu ausführlicher Kap. 4.2.3.

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© 2012 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden

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Kubek, V. (2012). Problemstellung und Aufbau der Arbeit. In: Humanität beruflicher Teilhabe im Zeichen der Inklusion. Gesundheitsförderung – Rehabilitation – Teilhabe, vol 1. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19265-9_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-19265-9_1

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