Zusammenfassung
Die Gewaltenteilung gehört zu den Grundprinzipien der Demokratien. Es kann aber der Fall auftreten, dass die Exekutive Beschlüsse der Legislative unvollkommen oder sogar sinnwidrig umsetzt. Der vorliegende Beitrag behandelt einen solchen Fall. Die Abgeordneten des hessischen Landtages hatten beschlossen, die einmalige Chance einer Lärmveränderung durch die Eröffnung der Nord-West-Landebahn des Flughafens Frankfurt zu nutzen, um die Wirkungen von Fluglärm auf die menschliche Gesundheit medizinisch untersuchen zu lassen. Das von ihnen beschlossene Gesundheitsmonitoring musste von der Exekutive in Auftrag gegeben werden. Es kann an diesem Beispiel gezeigt werden, wie die Exekutive Beschlüsse der Legislative unter Umständen so verändert, dass nur der Wille einzelner politischer Gruppen und die Interessen einiger Unternehmen durchgesetzt werden.
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© 2012 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden
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Kaltenbach, M. (2012). Exekutive contra Legislative: Das Beispiel des Gesundheitsmonitorings 2011. In: Grenzen der Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19259-8_11
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